Johannes Lichdi: Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften kostenrechtlich gleichstellen
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Es geht darum, dass wir die Fehler und die bewussten Lücken, die die Koalition bei der Novellierung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz im Frühjahr 2005 gelassen hat, ausbügeln wollen.
Es war damals schon ein großer mentaler Fortschritt, wenigstens für die größte Koalitionsfraktion, dass sie zugestehen musste – ein großer Sieg der SPD in der Koalition -, dass die Verpartnerung jetzt nicht mehr auf dem Regierungspräsidium, sondern auch auf dem Standesamt stattfinden kann. Wir begrüßen das sehr und wir sind auch dem sozialdemokratischen Koalitionspartner sehr dankbar, dass er das durchgesetzt hat. Nur er hat – und das ist das Fatale dabei – bei dieser Novellierung schon die nächste, ich muss schon sagen, hinterfotzige Diskriminierung eingebaut.
Er hat nämlich formal offen gelassen, wie die Kosten zu tragen sind. Das klingt ganz gut: Wir respektieren die Selbstverwaltung der Kommunen, die sollen das doch selbst regeln. – Das klingt toll. Was da nicht mit gesagt wird, wohl aber, denke ich, in der CDU-Fraktion durchaus mitgedacht wird, ist, dass wir nach Bundesrecht eine kostenrechtliche Privilegierung der Eheschließung haben. Wenn ich also diese Privilegierung des Bundesrechts jetzt nicht ausdrücklich in sächsisches Landesrecht übernehme, dann wird es, weil die Gemeinden an den Kostendeckungsgrundsatz gebunden sind, zu höheren Gebühren bei der Verpartnerung kommen. (…)
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lichdi_2007-06-06_slt80_top5.pdf