Johannes Lichdi: Stärkung der Ortschaftsverfassung für eine Belebung der kommunalen Demokratie in Sachsen

„Die Anhörung hat ein wichtiges Ergebnis erbracht: Schon nach geltender Rechtslage ist die Einführung der Ortschaftsverfassung in allen Ortsteilen einer Gemeinde zulässig“
Es gilt das gesprochene Wort![…] Wir erleben eine Krise der Zustimmung zu demokratischen Formen und Verfahren. Uns lässt das nicht kalt: Wir wollen wirklich mehr Demokratie, wie es einstmals auch ein bekannter SPD-Politiker wollte.
Leider hat im Ausschuss, wie so oft, nur eine höchst formale Debatte zu unserem Gesetzentwurf stattgefunden. Immerhin hat die Anhörung ein wichtiges Ergebnis erbracht: Schon nach der geltenden Rechtslage ist die Einführung der Ortschaftsverfassung in allen Ortsteilen einer Gemeinde zulässig. Dies wurde kommunal von interessierter Seite auch schon anders dargestellt. […] Wir wollen tatsächlich die Rechte der örtlichen Ebene innerhalb einer Gemeinde stärken. Wenn Ihnen unsere Vorschläge wie das aufschiebende Widerspruchsrecht nicht gefallen, dann machen Sie eigene Vorschläge – sie fehlen bisher.
» Download: „Gesetz zur Stärkung der Ortschaftsverfassung“ (Drs. 4/10924) Vollständiger Wortlaut als PDF zum herunterladen:
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