Johannes Lichdi: Wo ist die Grenze bei der Untergeneralverdachtstellung jedes Bürgers und jeder Bürgerin?
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wo ist eigentlich wirklich die Grenze bei der CDU bei der Totalverdrahtung bei der Untergeneralverdachtstellung jedes Bürgers und jeder Bürgerin? Genau das tun Sie hier. Allein, wenn ich an die Grenze komme und meinen Pass zeige, hinterlasse ich Datenspuren. Auf diese kann jede Polizeivollzugsbehörde zu jedem Zweck, der ihr günstig oder nicht günstig erscheint, zugreifen. Herr Schowtka, verstehen Sie nicht, was hier passiert? Da stelle ich den Datenschutz, der mir eigentlich als Grundrecht garantiert sein sollte, unter Opportunitätserwägung irgendeiner Polizeivollzugsbehörde – ich weiß nicht, wo Sie herkommen, aus Hoyerswerda oder aus irgendeiner Ecke. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, weil das Wesen des Rechtsstaates nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1984 ist, dass ich jederzeit kontrollieren kann, was mit meinen Daten wo an welcher Stelle gemacht wird. Genau das lösen Sie auf.
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lichdi_2007-05-09_slt76_top12.pdf