Karl-Heinz Gerstenberg: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat die Pflicht, Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, wenn junge und ältere Bürgerinnen und Bürger erreichen will

Es gilt das gesprochene Wort!
Wenn wir im Sächsischen Landtag über Medienpolitik diskutieren, dann hecheln wir der Entwicklung meist hinterher. (…) Ganz anders ist es beim vorliegenden Antrag unserer Fraktion. Hier können wir noch Weichen stellen, denn die Beratungen zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wollen die Ministerpräsidenten erst Ende Oktober abschließen.
Der Vertrag hat zwei Aufgaben zu lösen. Zum einen muss er den im EU-Beihilfeverfahren erzielten Kompromiss umsetzen, zum anderen definiert er die Rolle der öffentlich-rechtlichen Sender im digitalen Medienzeitalter. (…)
Was im Vertrag so eng und streng geregelt werden soll, erfüllt nicht nur die Brüsseler Forderungen, sondern ist in wichtigen Punkten weit restriktiver, es schränkt zusätzlich ein, es verbietet. Restriktionen sind aber das Gegenteil von Entwicklungsmöglichkeiten. (…)
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat geradezu die Pflicht, Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, wenn er seinem grundgesetzlich verbürgten Grundrecht gerecht werden und alle Bürgerinnen und Bürger erreichen will. Wir können und wollen jungen und natürlich auch älteren Menschen nicht vorschreiben, woher sie ihre Informationen und ihre Unterhaltung beziehen. Aber wir müssen es ihnen ermöglichen, diese von ihnen ohnehin schon bezahlten Informationen auch zeitunabhängig im Netz zu finden. (…)
Vollständigen Wortlaut als PDF herunterladen: gerstenberg_2008-10-16_slt120_top8