Annekathrin Giegengack: Bereitschaft und Sensibilisierung für das Thema Organspende in Sachsen erhöhen

Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Annekathrin Giegengack zum Antrag „Bereitschaft zur Organspende in Sachsen fördern“ in der 13. Sitzung des Sächsischen Landtages am 28. April 2010 zum TOP 7
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Noch vor Jahren war die Diagnose von schweren Herz-, Nieren- und Leberschäden ein Todesurteil. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Transplantationen von Medizinern als durchführbar angesehen werden, entsteht aber nun ein immer größer werdendes Dilemma.
Angesichts des relativ geringen Angebotes an Spenderorganen besteht zwar immer noch ein hohes Mortalitätsrisiko, jedoch quälen sich die Patienten und Angehörigen nun bis zuletzt mit der Hoffnung auf ein Spenderorgan. Ich sage bewusst „quälen“, da sich die Patienten in einem ethischen Konflikt befinden, nämlich auf den Tod eines anderen Menschen hoffen zu müssen, um selbst weiterleben zu können. Ich bin der Organspende gegenüber sehr positiv eingestellt, aber wir sollten nicht so tun, als wäre dieses Dilemma auflösbar.
Schaut man sich die Statistik von Eurotransplant an, wird plastisch, wie stark die Nachfrage nach Organen das Angebot von Organen übersteigt. Der Grund für dieses Ungleichverhältnis ist nicht zuletzt der medizinische Fortschritt selbst. Er erhöht zum einen die Nachfrage nach Spenderorganen und senkt durch erfolgreiche Intensivmedizin – wenn Sie so wollen – gleichzeitig das Angebot an Spenderorganen.
Wesentlich dürfte in diesem Zusammenhang die mangelnde Aufklärung und Sensibilisierung in puncto Organspende sein. Auch der Nationale Ethikrat verweist darauf, dass nur ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung – es wurde schon gesagt – einen Spenderausweis besitzt. Dementsprechend selten kann im Ernstfall auf den schriftlichen Willen eines Patienten zurückgegriffen werden. Das führt zu sehr schwierigen Situationen in den Kliniken. Es ist so, dass Angehörige, die eben mit dem Tod eines Familienangehörigen konfrontiert worden sind, angesprochen werden müssen, ob sie bereit sind, die Organe zu spenden.
Aus diesem Dilemma kommt man am ehesten heraus, wenn man aufklärt und explizit dafür wirbt, dass Menschen von sich aus schriftlich erklären: Ja, ich bin bereit, dass, wenn ich versterbe oder einen Unfall habe, meine Organe gespendet werden können. Aus diesem Grunde unterstützt meine Fraktion das Anliegen des Antrages, die Bereitschaft und Sensibilisierung für dieses Thema in Sachsen zu erhöhen.
In der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag werden zwar viele Maßnahmen und Initiativen zur Förderung der Bereitschaft zur Organspende beschrieben, allerdings sind diese – soweit ich das gelesen habe – eher älteren Datums. Im Abschnitt E – Maßnahmen zur Organspendeaufklärung, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfeförderrichtlinie des SMS -, ein absolutes Unwort, waren bzw. werden in den Jahren 2009 und 2010 keine Fördermittel eingestellt. Ein Fördermittelantrag über 1 680 Euro wurde 2009 sogar abgelehnt.
Daraus kann ich kein besonders großes Engagement vonseiten des Freistaates erkennen. Gerade angesichts dessen, dass in Deutschland die sogenannte erweiterte Zustimmungsregel gilt, was ich persönlich grundsätzlich befürworte, sind wir auf Informationen und die Aufklärung in puncto Organspende angewiesen, um Angehörige und medizinisches Personal von dieser schwierigen Entscheidung zu entlasten und vor allem um mehr Spenderorgane zu gewinnen.
Eine Widerspruchsreglung, wie sie Frau Lauterbach ins Gespräch gebracht hat und die übrigens bereits zu DDR-Zeiten gegolten hat, wird es mit uns GRÜNEN auf keinen Fall geben.