Elke Herrmann: Tiergesundheitsgesetz der Staatsregierung ist inhaltlich unzureichend und schlecht umgesetzt

Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Gesetzentwurf der Staatsregierung
"Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz" (Drs 5/14051)"
100. Sitzung des Sächsischen Landtages, 09. Juli 2014, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Um auf den Vorredner einzugehen: Mich würde schon interessieren, welche Instrumente das genau sind. Das Bundesgesetz heißt ja — die Vorredner sind darauf eingegangen — nicht mehr „Tierseuchengesetz‘, sondern „Tiergesundheitsgesetz". Mit dieser Änderung des Gesetzestitels ist auch ein neuer Anspruch einhergegangen. Jetzt zitiere ich Alois Gerig von der CDU, der auf Bundesebene bei der Novellierung des Gesetzes gesagt hat: „Das neue Tiergesundheitsgesetz zielt neben der Bekämpfung von Krankheiten und Seuchen auch darauf ab, diesen wirksam vorzubeugen.“
Die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wächst in Anbetracht des gestiegenen Handels mit Tieren. Frau Kagelmann ist darauf eingegangen. Im Mai dieses Jahres wurde das Tiergesundheitsgesetz im Bund verabschiedet. Es hat einen eindeutig präventiven Charakter. Er drückt sich unter anderem darin aus, dass eine ständige Impfkommission für Veterinärmedizin eingesetzt wurde und dass unter anderem das Fritz-Löffler-Institut eine Beobachtung des weltweiten Seuchengeschehens vornehmen wird, um rechtzeitig Warnungen und eventuell auch Beratungen herauszugeben.
Genau das vermisse ich in dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wo sind die vorbeugenden Maßnahmen im Gesetzentwurf zu finden? Meiner Meinung nach haben Sie sich nicht die Mühe gemacht, die Intention des Bundesgesetzes überhaupt aufzugreifen. Da hätte die Chance bestanden, mit anderen Ministerien Synergieeffekte auszuloten; denn zum Tierwohl gehören neben der Tiergesundheit noch das Haltungssystem, das betriebliche Management und das Tierverhalten. Die Tiergesundheit spielt also auch eine Rolle bei Fragen der EU-Förderung.
Nach Cross Compliance kontrollieren heute schon die Veterinärämter auf Kreisebene das Tierwohl. Routinemäßig sind das weniger als 5 %. Häufiger jedoch wird anlassbezogen kontrolliert. Diese Kontrolle hätte die Chance zum ressortübergreifenden Denken und auch zum Bürokratieabbau gegeben.
Seit 1. Januar 2014 verpflichtet darüber hinaus § 11 Abs. 8 des Tierschutzgesetzes die Nutztierhalter zur Eigenkontrolle. Abs. 8 lautet: „Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale, Tierschutzindikatoren, zu erheben und zu bewerten.“
Ich frage mich, wie die Tierhalter dieser Eigenkontrolle nachkommen. Hat das SMS bzw. das Landwirtschaftsministerium die Halter über diese neue Aufgabe überhaupt informiert, und wer überprüft das eigentlich? Prüfen also verschiedene Ministerien oder im Auftrag verschiedener Ministerien verschiedene Menschen die Einhaltung des Tierwohls?
Im Gesetz wurde die Möglichkeit, verpflichtende Kontrollen in Ställen und vor allen Dingen auch von Tiertransportern zu regeln, nicht genutzt. Es gibt immer mehr Faktorenerkrankungen. Das heißt, da kommen mehrere Faktoren zusammen, bis ein Krankheitsgeschehen sichtbar wird. Dem kann man mit verpflichtenden Kontrollen durchaus entgegentreten. Das sagt auch der 26. Deutsche Tierärztetag.
Aber dann hätten Sie sich ja die Frage stellen müssen, ob die personelle Ausstattung der Veterinärämter dafür überhaupt ausreichend ist. Meiner Meinung nach kann sich das Sozialministerium nicht damit herausreden, dass über die aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung stark differierende Personalausstattung der Veterinärämter in Sachsen keine genauen Zahlen vorliegen würden. Das war nämlich die Antwort auf eine der vielen Fragen, die im Rahmen der Ausschussberatungen die verschiedenen Fraktionen eingereicht haben.
Wenn Prävention, wie sie im Bundesgesetz an die erste Stelle getreten ist, ernst genommen wird, ist es die Pflicht des Ministeriums, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob die übertragenen Aufgaben überhaupt fachlich ausreichend auszuführen sind. Die stark differierende Ausstattung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter führt dazu, dass man beim Ausbruch einer Tierseuche, die bekanntlich nicht vor Kreis- oder Ländergrenzen haltmacht, zumindest den Umgang und die effiziente Bekämpfung erschwert.
Empfehlungen zum Personalbedarf, die es aus dem Ministerium immer wieder gegeben hat, sind nicht bindend, und damit kann auch die Angemessenheit der Ausstattung der Ämter nicht von der Fachaufsicht der Landesdirektion eingefordert werden. In diesem Fall hätte auch im Zusammenhang mit dem heute vorliegenden Gesetz durchaus das Gesetz des öffentlichen Gesundheitsdienstes novelliert werden können. Dort hätten konkrete Zahlen zur Angemessenheit der Ausstattung hineingeschrieben werden können.
Der zweite Kritikpunkt am heutigen Gesetz ist die Qualität bei der Umsetzung dieses Tiergesundheitsgesetzes. Hierzu gehört unter anderem die nicht erfolgte Regelung zu den Tiergesundheitskontrolleuren in § 4 Abs. 6. Der Gesetzentwurf hätte die Möglichkeit geboten, dort Mindestqualifikationen festzulegen. Diese gibt es nicht, und ich frage mich, warum das Ministerium diese Chance nicht genutzt hat, um auf eine qualitativ gute Ausführung der Aufgaben zu drängen.
Gleiches gilt für die Auswahlkriterien der Dienstleister, die im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche einzubeziehen sind. Hier bedarf es dringend einer Präzisierung hinsichtlich der Qualifikation des Personals und Einhaltung des Tierschutzes. Auch da kann man sich nicht damit herausreden, dass die Landkreise schon die entsprechenden Dienstleister binden werden. Wenn es die vor Ort nicht gibt, muss das Ministerium zum Beispiel über Weiterbildungsangebote dafür sorgen, dass eine angemessene qualitative Aufgabenausführung gewährleistet ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Sozialministerium hat keinen Paradigmenwechsel vorgenommen. Es ist in dem alten Muster geblieben. Damit bleibt die Prävention auf der Strecke.
Vielen Dank.