Elke Herrmann: Welpenhandel, Animal Hording & Co. – gegen ein Zuwenig an Tierschutz muss rechtlich vorgegangen werden können

Redebausteine der Abgeordneten Elke Herrmann
zum Gesetzentwurf "Sächsisches Gesetz über ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine" (Drs. 5/13845)
99. Sitzung des Sächsischen Landtages, 19. Juni 2014, TOP 3

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
zur Erinnerung gehört auch das Handeln.
Die Bewegung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in den Kirchen in der DDR war einer der Ausgangspunkte, die 1989 zur Wende geführt haben. Ein wichtiger Gedanke in diesem Prozess war es, Tiere als Mitgeschöpfe zu betrachten. Deshalb sehe ich auch einen Auftrag darin, dieses Thema weiter zu verfolgen und das sollte auch ein Auftrag für dieses Parlament sein.
Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Im deutschen Rechtssystem kann aber nur klagen oder einen Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren einlegen, wer in seinen eigenen Interessen berührt ist. Das ist ausschließlich bei den Tiernutzern der Fall. Tiere sind davon naturgemäß ausgeschlossen.
Das bedeutet: es kann gegen ein vermeintliches Zuviel an Tierschutz, nicht aber gegen ein Zuwenig geklagt werden. Das ist ein rechtliches Ungleichgewicht. Und dieses Ungleichgewicht hat eine Durchsetzungsschwäche des Tierschutzes in der Praxis zur Folge. Ein Klage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände ist eine notwendige Konsequenz, wenn wir im Deutschen Recht einen wirkungsvollen Schutz für Tiere erreichen wollen. Genau das ist uns aber vom Grundgesetz im Art.20a auch aufgegeben. Derzeit sind Tierschutzverbände lediglich karitativ tätig und können mangels rechtlicher Möglichkeiten kein Anwalt der Tiere sein.
Lassen Sie uns jetzt – über zehn Jahre, nachdem der Tierschutz ein Staatsziel wurde – endlich Entscheidungen und Verfahren, bei denen Tiere betroffen sind, transparent und überprüfbar machen. Gestehen Sie Tieren in unserer Haltung dieselben Rechte zu, wie sie die Tiere in der Natur schon haben. Denn das Grundgesetz macht da keinen Unterschied.
Zusätzlich können wir auch das Vertrauen der sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Denn durch das Tierschutzverbandsklagegesetz profitiert nicht nur der Tierschutz sondern auch der Verbraucherschutz.
Der deutsche Tierschutzbund verwies bereits 2011 darauf, dass das Klagerecht für den Tierschutz eine Schlüsselfunktion beim Vollzug des Tierschutzgesetzes sei. Denken Sie etwa an die dramatischen Missstände bei den Tiertransporten – auch in Sachsen erfolgen die Kontrollen eher sporadisch und bei Verstößen in der Regel ohne ernsthafte Folgen (Kleine Anfragen), aber auch in der Fleischproduktion. Das neue Arzneimittelgesetz, das seit April in Kraft ist und umfassende Dokumentationspflichten der Mastbetriebe zur Antibiotikavergabe in einer staatlichen Datenbank vorsieht, kann dazu nur ein erster Schritt sein. Ob der Antibiotikaeinsatz dadurch wirklich entscheidend sinkt, bleibt abzuwarten. Hierfür bedarf es wohl einer kompletten Trendwende hin zu einer artgerechten Haltung. Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes ist ein Schritt dahin und das Verbandsklagerecht schafft den notwendigen Druck, die Gesetzeslage wirklich ernst zu nehmen.
Tierschutz ist also auch im Zusammenhang mit Lebensmittelqualität und Verbraucherschutz zu sehen. Die Möglichkeit der Verbandsklage stärkt die Rechte der VerbraucherInnen und unterstützt die Veterinärämter, die oft personell unterbesetzt sind und deshalb ihre Kontrollaufgaben nicht in ausreichendem Maß erfüllen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere Sie an das, was ich zur Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt habe: Beispiel Animal Hoarding. Hier ist schnelles und nachhaltiges Handeln der Behörden wichtig. Also Kontrolle des angezeigten Sachverhalts, Erteilung von Auflagen, Kontrolle der Auflagen bis hin zur Untersagung der Tierhaltung. Bei Animal-Hoarding sind unsere Mitgeschöpfe betroffen, die unter unglaublichen Bedingungen gehalten werden. Oder denken Sie an nicht erlaubte Zucht- besser gesagt Vermehrung zum Zwecke des Verkaufs von Welpen an unbedarfte Tierfreunde. Ohne Sachkundenachweis und Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz wird da wirklich gewissenlos gehandelt. Und viele Menschen verlangen da staatliches Handeln. Wir wollen Welpenhandel aus dem Kofferraum einen Riegel vorschieben, indem wir Handeln auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes einfordern und notfalls eben durch Klage einfordern.
Das GRÜNE Gesetz regelt das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen umfassend und sieht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen, von der Verwaltung informiert werden. Sie haben das Recht, sich zu äußern und die Stellungnahmen anderer einzusehen. Damit können diese Vereine ihren Sachverstand frühzeitig in Verwaltungsverfahren einbringen. Das ist entscheidend. Darüber hinaus wird diesen anerkannten Verbänden die Möglichkeit der Verbandsklage eingeräumt.
Damit steckt der Gesetzentwurf den Rahmen für ein faires rechtsstaatliches Verfahren ab, damit künftig auf der Basis des Tierschutzgesetzes ein fundierter Abwägungsprozess zwischen Tier- und anderen Interessen überhaupt erst möglich ist.
Ich weise hier nochmals darauf hin, dass das bundesweite Verbandsklagerecht im Bereich Naturschutz gezeigt hat, dass mit einem Verbandsklagerecht und den entsprechenden Mitwirkungsrechten dem Schutzgedanken des Grundgesetzes erfolgreich Geltung verschafft werden kann, ohne dass eine Prozessflut zu erwarten ist. Denn: klagen dürfen nur Tierschutzvereine, die sachsen- bzw. bundesweit tätig sind und seit mindestens drei Jahren bestehen. Keiner dieser Tierschutzvereine wird sich dem zeit- und kostenaufwendigen Verfahren einer Klage ohne Aussicht auf Erfolg aussetzen. Tierschutzvereine werden sich genau wie Naturschutzverbände auf wenige, ausgewählte und besonders beispielgebende Fälle beschränken und müssen und werden vorher ihre Mitwirkungsrechte ausschöpfen. Viele Menschen arbeiten seit Jahren engagiert in Tierschutzvereinen mit. Trauen Sie Ihnen einfach zu, verantwortungsvoll mit dem Rechtsmittel Verbandsklage umzugehen.
Schließen wir uns anderen Bundesländern (wie Hamburg oder NRW) an. Achten wir den Willen der Menschen und der Wählerinnen und Wähler, die sich aus Überzeugung für Tiere einsetzen. Ich fordere Sie auf, nehmen Sie ihre eigene Verantwortung gegenüber den Tieren ernst und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.