Eva Jähnigen: Abschaffung der Stellplatzpflicht sorgt nicht nur für geringere Kosten beim Wohnungsbau

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen
zum "Gesetz zur Aufhebung der Stellplatzpflicht" (Drs 5/12881)
98. Sitzung des Sächsischen Landtages, 18. Juni 2014, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dass die GRÜNE-Fraktion mit der Einbringung des Gesetzesentwurfs zur Aufhebung der landesweiten zwangsweisen Stellplatzpflicht einen Beitrag zur Stärkung des Handlungsspielraums der sächsischen Kommunen leisten will, versteht offensichtlich auch das sächsische Innenministerium.
Das freut mich ganz ausdrücklich, denn im letzten Innenausschuss hat die Vertreterin des Ministeriums bei Beratung unseres Gesetzentwurfs die Kommunalisierung der Stellplatzpflicht im Rahmen einer großen Novelle der sächsischen Bauordnung durch die Staatsregierung angekündigt.
Aber auf diese große Novelle der Bauordnung hat der 5. sächsische Landtag nun fünf Jahre lang vergebens gewartet. Die mehrfach angekündigte Regierungsvorlage wird Innenminister Ulbig nicht mehr einbringen. Da sollten Sie die Chance unseres Gesetzentwurfs nutzen, sehr geehrte Damen und Herren aus der CDU und FDP.
Die Staatsregierung hat mittlerweile dank GRÜNER Initiative erkannt, dass die Bauordnungen sämtlicher Bundesländer – mit Ausnahme eben des Landes Sachsen – heute die Möglichkeit bieten, die Herstellung von Stellplätzen und Garagen einzuschränken oder sogar zu untersagen, wenn bestimmte Gründe, wie z. B. verkehrliche Gründe oder städtebauliche Aspekte, dies erfordern. Sie folgt damit erkennbar der Einschätzung der Sachverständigen in unserer Anhörung wie dem Sächsische Landkreistag, dem sächsischen Städte- und Gemeindetag und der sächsischen Wohnungswirtschaft, die unsere Intention einer gesetzlichen Neuregelung der Stellplatzpflicht in Sachsen unterstützen.
Damit Ihnen eine Zustimmung leichter fällt, darf ich aus der unterstützenden Stellungnahme des Verbandes der sächsischen Wohnungsgenossenschaften e.V. zum GRÜNEN Gesetzentwurf zitieren:
"Wir begrüßen den Gesetzesentwurf der Grünen und unterstützen den Antrag. Gleichzeitig ist es aber widersinnig, dass im Baugesetzbuch der Platz für Autos geregelt wird und Kinder keinen Anspruch auf einen Platz, sei es ein Spiel- oder Bolzplatz, haben", sagt Dr. Axel Viehweger, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG).
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir GRÜNEN die Kosten beim Wohnungsbau deutlich senken. Der aktuelle Zwang zum Tiefgaragenbau bzw. zur Zahlung der Ablösegebühr treibt die Baukosten und damit auch die Mieten in die Höhe.
Besonders in innerstädtischen Quartieren ist die Stellplatzverordnung ein Kostentreiber. Ein Tiefgaragenstellplatz kostet je nach Bodenbeschaffenheit und Zufahrtsmöglichkeiten etwa 15.000 bis 30.000 Euro. Bis zu 10.000 Euro kostet die Ablösegebühr. Diese kann sich mit bis zu 100 Euro pro Monat auf die Mietkosten auswirken.
Viele Menschen, gerade in Leipzig oder Dresden, brauchen keine privaten Autoparkplätze, dafür aber bezahlbaren Wohnraum und dann kann man auch auf eine bedingungslose Stellplatzpflicht verzichten. Sachsen ist übrigens eins der letzten Bundesländer, dass diese noch hat.
Wir wollen, dass die Gemeinden stattdessen eigenständig die Möglichkeit haben, eigene Stellplatzsatzungen für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebietes zu erlassen. Damit können angepasste Regelungen für Stellplatzprobleme in Gemeindeteilen oder für Investitionsvorhaben erlassen werden – und zwar für Auto und Rad. Auch Ablösebeträge für Stellplätze können weiter erhoben werden. Und dieses geschieht auf transparente Weise und nicht mehr durch die Bauordnungsbehörden – nämlich in einem öffentlichen Satzungsverfahren des Stadt- oder Gemeinderates.
Damit Sie liebe Kolleginnen und Kollegen ihre erwartbare Ablehnung unseres Gesetzentwurfes nicht mit Details begründen müssen, haben wir genau auf sachliche Hinweise gehört und stellen beiliegenden Änderungsantrag zur Abstimmung.
Für den Begriff der Behinderten greifen wir nun – wie von Sachverständigen in der Anhörung empfohlen – auf die Legaldefinition des Bundesrechts zurück.
Wir streichen den Begriff der Pedelecs, da eine gesonderte Benennung unnötig ist und eventuell sogar als Einschränkung auslegbar wäre. Die Anhörung hatte ergeben, dass der Begriff "Fahrräder" umfassend ist und mit allen Arten von Fahrrädern auch Pedelecs und Lastenräder umfasst.
Angesichts der Zeitdauer der Gesetzesberatung wollen wir auch das Inkrafttreten um ein Jahr verschieben. Damit ist eine gründliche Vorbereitung der Kommunen für den Erlass ggf. notwendiger Satzung nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich.
Sollten Sie weiteren Änderungsbedarf im Detail haben, freue ich mich auf Ihre Vorschläge. Wir GRÜNEN wären da durchaus beweglich – wenn es nur endlich gelingt, das sächsische Bauordnungsrecht zu reformieren.
Zusammengefasst: Die Abschaffung der Stellplatzpflicht in der Sächsischen Bauordnung ist ein zeitgemäßer, ökonomisch sinnvoller Schritt. Unser Vorschlag stärkt aber auch die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen für guten Städtebau und angepasste Verkehrspolitik.
Geben Sie sich einen Ruck, meine Damen und Herrn von den Koalitionsfraktionen, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!