Eva Jähnigen: Ausschreibungspflicht für Rettungsdienst bedarf dringender Überprüfung
Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum SPD-Antrag ‚Bilanz zur sächsischen Rettungsdienstnovelle – … ‚ (Drs 5/113846)
93. Sitzung des Sächsischen Landtages, 13. März 2014, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Rettungsdienst ist eine besonders wichtige öffentliche Dienstleistung im ganzen Land – und muss im ländlichen Raum ebenso wie den größeren und kleinen Städten in gleicher Qualität geleistet werden. Nach der umstrittenen Einführung der generellen Ausschreibungspflicht für den Rettungsdienst durch CDU und FDP ist eine Zwischenbilanz sehr notwendig.
Was war von der Koalition mit der weitgehenden Ausschreibungspflicht der Kommunen versprochen worden? Vor allem eins: ein Qualitätswettbewerb.
Was tritt derzeit ein? Neue Qualitäten zeichnen sich nicht ab, aber es gibt einen deutlichen Trend zu niedriger Entlohnung. Selbst der Vorstandsvorsitzende des DRK-Sachsen, Rüdiger Unger, reagiert auf Kritik an der Tarifpolitik des DRK-Sachsen an den Übernahmen in Nordachsen und Meißen presseöffentlich mit einem Verweis auf die nicht geregelten Lohnstandards und den Preisdruck, der durch die Ausschreibungen entstanden ist.
Herr Unger muss es wissen, haben doch das DRK bzw. sein Tochterunternehmen die allermeisten Ausschreibungen gewonnen.
Ich hatte bereits im Zusammenhang mit der Novellierung des BRKG und der zu erwartenden, neuen Rettungsdienstplanverordnung befürchtet, dass die Ausschreibungen in der Trägerstruktur nicht zu ausgewogenen Ergebnissen führen, sondern zu einer de-facto Monopolstellung einer einzigen Hilfsorganisation. Die bisherigen Ergebnisse bestätigen diese Sorge leider.
Abgesenkte Standards und weitgehende Monopolsituation eines Anbieters – das wird auf Dauer die von den Krankenkassen bemängelte Kostensteigerung im Rettungsdienst eben nicht verhindern. Im Gegenteil: es kann perspektivisch neuen Kostendruck erzeugen.
Die offenen Probleme des Rettungsdienstes – die fehlende Tarifbindung, aber auch die schlechte Situation bei den Rettungsärzten – sind bis heute nicht gelöst. Sie bedürfen aber dringend einer Lösung. Ansätze dazu gibt es: durch ein Vergabegesetz mit Bindung an Tarif und Mindestlöhne sowie gute fachliche Standards, wie wir GRÜNE es vorgeschlagen haben.
Und auch wir GRÜNE wollen eine grundsätzliche Überprüfung und Überarbeitung der Ausschreibungsverfahren. Als GRÜNE stehen wir einem Wettbewerb und Ausschreibungen um gute öffentliche Dienstleistungen immer offen gegenüber – wenn die richtigen Rahmenbedingungen für Qualität und angemessene Entlohnungen gesetzt sind. Das ist aber hier gerade nicht der Fall.
Hinter dem europäischen Recht können Sie sich jedenfalls nicht mehr verstecken, meine Damen und Herren in CDU und FDP. Die neu erlassene europäische Richtlinie lässt es ja zu, dass die Länder eine Ausnahme von der generellen Ausschreibungspflicht für Rettungsdienste machen – weil sie eben öffentliche Dienstleistungen sind.
Vor diesem Hintergrund werden wir dem Antrag der SPD zustimmen. Ich möchte aber auch den Abgeordneten der CDU und der FDP noch mal klar sagen: wenn Sie die Ergebnisse der Ausschreibungen anders sehen – dann sollten sie die geplante Evaluation eben gerade nicht scheuen!
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