Eva Jähnigen: Die Frage des Schutzes unseres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist wichtiger denn je
Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen
zu den Tätigkeitsberichten des Datenschutzbeauftragten (Drs 5/14538 und 5/14537)
98. Sitzung des Sächsischen Landtages, 18. Juni 2014, TOP 15
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es ist gerade ein Jahr her, dass Edward Snowden die Öffentlichkeit über noch nicht bekannte Programme der NSA (einer staatlichen Behörde) zur Überwachung der weltweiten Internetkommunikation informiert hat. Noch kein ist Jahr her, dass außerdem bekannt wurde, dass auch die deutsche Kanzlerin seit 2002 auf der Abhörliste des NSA stand. Die Frage des Schutzes unseres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist wichtiger denn je.
Umso wichtiger ist es, dass es in Sachsen von Verfassungswegen einen Datenschutzbeauftragten beim Landtag gibt. Herr Schurig, Ihnen und Ihren Mitarbeitern dankt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz herzlich für Ihre Arbeit und die Vorlage des – wieder spannenden – Tätigkeitsberichts im öffentlichen Bereich. Sie unterrichteten uns über Kurioses, Nachlässigkeiten und offensichtliche Unkenntnis bei den sächsischen Behörden – hier sei etwa der (quasi) Komplettausfall der ordnungsgemäßen Aktenführung im Statistischen Landesamt erwähnt. Sie berichteten aber auch über unverfrorene, rechtswidrige und teilweise fortwährende Verstöße staatlicher Stellen gegen den Datenschutz:
In den Berichtszeitraum des 16. Tätigkeitsberichts fiel die massenhafte Erhebung personenbezogener Daten durch die unverhältnismäßigen Funkzellenabfragen vom 13., 18. und 19. Februar 2011. Insgesamt wurden durch das LKA und die Polizeidirektion Dresden über eine Millionen Verkehrsdatensätze erhoben. Allein für den 19. Februar wurden aus diesen Daten mehr als 257.000 Rufnummern und über 40.000 Betroffene namentlich ermittelt. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte beschreibt diesen Vorgang als eine massive Verletzung von Grundrechten, insbesondere von Grundrechten tausender friedlich gegen Neonazis demonstrierender Bürgerinnen und Bürger und unbeteiligter Anwohner der Stadt Dresden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieses Ausmaß staatlicher Überwachung hat allen sächsischen Bürgerinnen und Bürgern und auch denen in der gesamten Bundesrepublik deutlich signalisiert: Der Staat kann Dich überwachen, wenn er will! Und in Sachsen will er, und zwar fortgesetzt.
Denn die massive Grundrechtsverletzung durch die sächsische Polizei und Staatsanwaltschaft ist immer noch nicht beendet. Obwohl der Sächsische Datenschutzbeauftragte gleich drei Behörden – das LKA, die Polizeidirektion Dresden und die Staatsanwaltschaft Dresden – wegen des Verstoßes förmlich beanstandet hat, wurde bis zum heutigen Tage – also über drei Jahre später – von den Rohverkehrsdaten und Rohbestandsdaten kein einziger Datensatz gelöscht – das hat uns der Innenminister in der letzten Innenausschuss noch mal bestätigt. Selbst dort, wo die Staatsanwaltschaft gerichtlich bestätigt bekommen hat, dass die Funkzellenabfrage rechtswidrig war, erfolgte lediglich die Löschung der Arbeitsdateien, nicht jedoch der Rohdaten.
Zudem wurden die von diesem massiven rechtswidrigen Grundrechtseingriff Betroffenen bis zum heutigen Tag nicht über die Funkzellenabfrage unterrichtet, obwohl dies die Strafprozessordnung in § 101 vorsieht. Die dazu vertretene Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft, die sich die Staatsregierung zu eigen macht, grenzt schon fast an Rechtsmissbrauch.
Es ist gleichzeitig ein Paradebeispiel für die schwachen Waffen des Datenschutzbeauftragten und – verehrte Herren Innenminister und Justizminister, der Sächsische Datenschutzbeauftragte konnte es den Bürgeranfragen wieder und wieder entnehmen: Die Bürgerinnen und Bürger haben durch dieses Vorgehen Vertrauen in sächsische Sicherheitsbehörden verloren. Diese Folgen haben Sie zu verantworten und das war lange vor NSA und Snowden.
Sorgen Sie endlich dafür, dass dieser fortdauernde massenhafte Grundrechtsverstoß endlich beendet wird. Nehmen Sie Tausende Bürgerinnen und Bürger und den Sächsischen Datenschutzbeauftragten endlich ernst.
Ein weiteren Fall möchte ich ebenfalls beispielhaft herausheben: Offensichtlich vermag es das LKA Sachsen nicht, die im sog. Polizeilichen Auskunftssystem „PASS“ gespeicherten Daten nach Entfallen eine Tatverdachts zu löschen. Einem Petenten drohten 2011 berufliche Nachteile, weil ein Datensatz zu Ermittlungen aus dem Jahr 2008 – die den Anfangsverdacht nicht bestätigten – nicht ordnungsgemäß gelöscht wurden.
In anderen Behörden hingegen wird sehr gern gelöscht und vernichtet. Das hektische Vernichten von Akten im Landesamt für Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU war so auffällig, dass auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte hellhörig wurde. Ich nehme an, er wird uns im nächsten Bericht darüber noch einmal berichten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die drei Beispiele zeugen von einem hohen Arbeitsaufwand des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Sie alle hier in diesem Hause wissen, dass Herr Schurig, anders als sein Vorgänger, ein Mann der eher leisen Töne ist. Wir werden es wohl nicht erleben, dass er auf den Tisch haut und dröhnt: „Ich benötige mehr Personal!“
Aber: Erstmals in seiner Amtszeit spricht Herr Schurig diesmal im Tätigkeitsbericht die Grenze der Leistungsfähigkeit seiner Behörde an. Wir müssen auf diese leise Töne hören, Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen dafür sorgen, dass er seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.
Andernfalls befürchte ich, eines Tages wie Edward Snowden dazustehen und sagen zu müssen (in einem Interview mit dem Guardian-Journalisten Glenn Greenwald): „Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich tue und sage, aufgezeichnet wird. Solche Bedingungen bin ich weder bereit zu unterstützen, noch will ich unter solchen leben.“
Die Zerstörung meiner Privatsphäre will ich nicht. Und das wollen Sie auch nicht, werte Kolleginnen und Kollegen. Dann muss der Datenschutz aber auch wirklich gestärkt werden!
Zum GRÜNEN-Entschließungsantrag im öffentlichen Bereich:
Es ist für sächsische Behörden nicht immer selbstverständlich, datenschutzgerecht zu handeln und Akten ordnungsgemäß zu führen. Das zeigt die Vielzahl von Anfragen, die an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten herangetragen werden. Ziel dieses Entschließungsantrages ist es, die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes in der Gesellschaft hervorzuheben und den Datenschutzbeauftragten mit seiner die Behörde zu stärken. Seine Kontrolle und Beratung ist eine wesentliche Voraussetzung für datenschutzgerechtes Handeln der Regierung und der ganzen Verwaltung – aber nur, wenn die Regierung in allen Ressorts umdenkt und Datenschutz durchsetzt. Die Regierung soll den Datenschutzbeauftragte nicht nur umfassend beteiligen, sondern seine Einwänden und Beanstandungen auch konsequent berücksichtigen und nicht aussitzen.
Zum GRÜNEN-Entschließungsantrag im nicht-öffentlichen Bereich:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
stellen Sie sich vor, Sie sitzen Sonntag Vormittag mit Ihrer Familie auf Ihrer Terrasse und frühstücken. Vielleicht ist es warm und die Kinder planscht nackt. Auf einmal taucht über Ihnen ein Fluggerät auf und schwebt mehrere Minuten auf der Stelle. Sie stellen fest, dass Ihr Nachbar sein neues Spielzeug – eine Drohne mit eingebauter Kamera in HD-Qualität gekauft für 60 € – an Ihnen ausprobiert. Eine/n Abgeordnete/n filmen, wollte er schon immer mal. Und dann stellt er die Bilder bei Facebook ins Internet.
Solche Fälle gab es ja schon. Sie könnten mit einem Anwalt versuchen, den Nachbarn auf Unterlassung zu verklagen. Sie können aber auch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten bitten, der Sache nachzugehen. – Er tut das auch, wenn, ja wenn er die Zeit dazu findet.
Denn im Bereich des nicht-öffentlichen Datenschutzes musste der Sächsische Datenschutzbeauftragte im Zeitraum des 6. Tätigkeitsberichts die Streichung einer ganzen Stelle im höheren Dienst hinnehmen. Demgegenüber hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Anfragen um 25 % erhöht. Mit nunmehr 3-4 Mitarbeitern soll der Sächsische Datenschutzbeauftragte aller sächsischer Arbeitgeber sowie von Vereine, Freiberuflern und Privatpersonen kontrollieren. Eine wachsende Aufgabe! Die GRÜNE Fraktion fordert, den sächsischen Datenschutzbeauftragten im aktuellen Haushaltsverfahren mit mindestens vier zusätzlichen Stellen zu verstärken.