Eva Jähnigen zum Änderungsentwurf des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
Redeauszüge der Abgeordneten Eva Jähnigen zur 2. Lesung des Entwurfs „Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes“ in der 23. Sitzung des Sächsischen Landtages, 03.11., TOP 5
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Mitbestimmung ist eine große Errungenschaft des modernen,
demokratischen Staates und sie gehört gerade dann zum Leitbild, zum Grundbedarf eines modernen Staates, wenn man ihn umbauen will, wie Sie es sich vorgenommen haben. Mitbestimmung muss man in dieser Situation pflegen, fördern, aber nicht lustlos verwalten.
An dieser Stelle beginnt unser Grundkonflikt mit diesem Gesetz. Wir GRÜNEN wollen eine moderne Verwaltung mit engagierten Leuten, kein Staatswesen mit subalternen, liebedienerischen Ministerialen. Wir denken, das Engagement und die Leistungsbereitschaft der Leute in den Verwaltungen gerade in den Zeiten knapper Kassen entscheidend sind — sei es in der Polizei, bei den Lehrerinnen und Lehrern, in der Sozial-, Umwelt- oder in der Kommunalverwaltung.
Deshalb wäre ein volles Engagement des Landtages für die Mitbestimmung
gefordert, das wir trotz nun sozusagen als Pflaster, ausführlichen Rede des Kollegen Hartmann in den Ausschussberatungen vermisst haben. Die Koalition rühmt sich der längst überfälligen Modifikation des Gruppenprinzips. Mein Gott, das ist kein Ruhmesblatt, dass Sie das jetzt schaffen!
Es handelt sich um kein modernes Personalvertretungsgesetz. Das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden. Auch wir teilen die Auffassung der Sachverständigen, dass Sachsen weit hinter anderen Bundesländern zurückbleibt, was die Einbeziehung von Mitarbeitern betrifft. Gerade angesichts der schlechten Erfahrungen mit der Verwaltungsreform müssten wir doch die Schlussfolgerung ziehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig einbezogen werden müssen und dass wir gerade jetzt Umbauten, auch durch bessere Einbeziehung, vorbereiten müssen. Das hat der Sachverständige Theiss in der Anhörung des Innenausschusses ausdrücklich betont.
All diesen Anforderungen wird das vorliegende Gesetz nicht gerecht. Wir halten die Wahlperiode für zu lang. Wir denken, dafür ist nicht der Landtag Maßstab, sondern die ständigen Veränderungsprozesse in der Belegschaft sind wichtig. Nach vier Jahren ist eine gute Zeit für einen Personalrat, sich eine frische Legitimation zu holen oder weiterzumachen.
Wir denken, die Bedeutung örtlicher Personalräte wird über dieses eine Beispiel, das der Kollege Tischendorf bereits zitiert hat, und über die Andeutung des Kollegen Brangs hinaus an Bedeutung gewinnen. Sie werden hier verunmöglicht, und die fehlende Auseinandersetzung mit dem Beschäftigungsbegriff gerade unter den Anforderungen höherer Flexibilität, mit kurzfristigen Arbeitsverträgen und Dienstverhältnissen und angesichts der stärkeren Einbeziehung wissenschaftlicher Hilfskräfte in alle fachlichen und arbeitstechnischen Prozesse wird einer modernen Gesellschaft nicht gerecht.
Nicht zuletzt halten wir den Mitbestimmungskatalog nicht für klar und ausgeformt genug. Die kritischen Ergebnisse der Anhörung sind bestenfalls punktuell verarbeitet worden. Eine Debatte im Ausschuss hat es, wie gesagt, de facto nicht gegeben. Das Gesetz genügt den Anforderungen einer modernen Verwaltung nicht. Wir werden es deshalb ebenfalls nicht mittragen können und bedauern, dass wir mit dem großen Anspruch des Staatsumbaus gerade bei der Mitbestimmung nicht zu besseren Ergebnissen gekommen sind.