Eva Jähnigen zur Beamtenbesoldung

Wir werden uns besonders für die Interessen der unteren und mittleren Besoldungsgruppen einsetzen
Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag „Ersatzlose Streichung der Sonderzahlungen für sächsische Beamte  … zurücknehmen!“ (Drs 5/3404)in der 19. Sitzung des Sächsischen Landtages, 01.09., TOP 12
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
die Staatsregierung schlägt dem Landtag vor, den sächsischen Beamtinnen und Beamten die Sonderzuweisungen ab 2011 pauschal über alle Gehaltsgruppen hinweg zu streichen. Das hat erhebliche Folgen für alle Betroffenen und die öffentliche Hand selbst.
Erstens: die jährlichen Sonderzahlungen tragen dazu bei, dass unsere sächsischen Beamten der Besoldungsgruppe A nicht unter dem Ostschnitt bezahlt werden. Fallen sie weg würden Sachsens Beamte  unter dem Ostschnitt besoldet – zwischen 0,2 % für die Gehaltsgruppe A 16 und bis zu 0,66 % für die Gehaltsgruppe A6.
Diese Auswirkungen müssen wir sehr ernst nehmen. Sachsen steht mit seinen Nachbarländern im Wettbewerb um die Gewinnung motivierter und kompetenter Beamtinnen und Beamten.

Zweitens: ein Wegfall der Sonderzahlungen trifft Beamtinnen und Beamte des einfachen, mittleren und höheren Dienstes härter als im gehobenen Dienst.
Während der Anteil der Sonderzahlung beispielsweise für die Besoldungsgruppe A9 4 % ausmacht, sind es bei A 15 und A 16 ungefähr 2,5 %. Für die härtesten Fälle, nämlich Unverheiratete ohne Kinder in der Gehaltsgruppe A3 bis A5, ergeben sich deutliche Einkommensverluste von 4,5 bis 4,8 %.
Stark betroffen sind von den geplanten Kürzungen also vor allem die, die in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen wichtige öffentliche Dienste absichern – z. B. die Bediensteten im Polizeivollzugsdienst – und die im jetzigen Besoldungsgefüge bereits jetzt geringere Sonderzahlungen erhalten als die höheren Gehaltsstufen.
Wir wissen, dass das einige sehr hart treffen kann. Und wir meinen: es ist wichtig, es steht im Interesse des öffentlichen Wohls, dass diese Beamtinnen und Beamten mit ihren Familien nicht an den Grenzen des Existenzminimums balancieren müssen.
Verbunden mit der Debatte um die Sonderzahlungen stoßen wir auf das leidige Problem, dass Sachsen noch kein eigenes Besoldungsrecht hat. Dieses braucht der Freistaat dringend um seinem Personal klare Perspektiven zu geben.
Dabei geht es übrigens um mehr als um Besoldung und Sonderzahlungen. Es müssen endlich auch diejenigen Beamtinnen und Beamten honoriert und vor dem Gesetz gleichgestellt werden, die in homosexuellen Partnerschaften gemeinsam Kinder erziehen.
Deshalb wird unsere Fraktion mit Punkt 2 des Antrages der Linken der Forderung nach einem sächsischen Besoldungsgesetz zustimmen.
Punkt 1 des Antrages der LINKEN müssen wir GRÜNEN ablehnen. Grund dafür ist nicht, dass wir mit Ihnen über ihr reflexartig und erheischend anmutendes Bekenntnis zum Berufsbeamtenmut mit seinen althergebrachten Grundsätzen streiten wollen. Diese Grundsatzfragen stehen heute nicht zum Beschluss.
Wir halten den heutigen Tag schlichtweg für viel zu früh auf eine Festlegung zum Erhalt aller Sonderzahlungen für alle Gruppen in der Beamtenschaft. Denn wir wollen den Beamtinnen und Beamten keine Blanko-Versprechungen machen, die wir nicht mit Sicherheit halten können. Gegen solche Politik der Päckchen ohne Inhalt haben sie zu Recht heute vor dem Landtag protestiert.
Im Haushaltsgesetz geht es um die Zahlungen ab 2011. Wir wollen und müssen in den Haushaltsberatungen des Landtages genau rechnen und abwägen wie wir besonders der Situation in den weniger gut dotierten Besoldungsgruppen gerecht werden. Dann werden wir die notwendigen Gelder für den öffentlichen Dienst abwägen mit dem Geld, dass in Sachsen für zentrale öffentliche Ausgaben wie die Jugendpauschale, die Freien Schulen, die Gleichstellungsarbeit oder das Mobilitätsticket ausgeben werden soll.
Diese Entscheidung dürfen wir heute nicht vorwegnehmen. Wir werden uns aber in den Haushaltsverhandlungen und bei den hoffentlich bald beginnenden Beratungen für ein neues Besoldungsrecht besonders für die Interessen der unteren und mittleren Besoldungsgruppen einsetzen.