Gisela Kallenbach: Bäume futsch, Bürokratieabbau Null: Wir brauchen wieder einen wirksamen Schutz des kommunalen Baumbestandes

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ja, es ist wohl ein letzter verzweifelter Versuch der Opposition, hier der Linken, die Folgen der im September durch die Koalition beschlossenen Änderungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes zu heilen. Leider wird das weder den betroffenen Bäumen noch den betroffenen Kommunen etwas nützen.
Außerdem steht die beabsichtigte Klage der Stadt Leipzig gegen den Eingriff in die kommunale Hoheit aus – vielleicht haben wir erst danach endgültige Klarheit.
Was wir dagegen seit dem Inkrafttreten der geänderten Paragraphen bereits jetzt haben, ist die Verunsicherung und Handlungseinschränkung der Gemeinden. Ob Sie darauf stolz sein wollen, müssen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition selbst entscheiden.
Noch kann niemand beziffern, wie viele Bäume in Städten und Gemeinden in den vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gefällt worden sind – keine Verwaltung hat die Kapazitäten, eine solche Zahl zu erheben.
Was uns bleibt, sind die eigenen Eindrücke, die der Umweltverbände und Aussagen von einigen kommunalen Baumschutz-Verantwortlichen:

  • Ja, es seien in Größenordnungen nicht mehr geschützte Bäume gefällt worden.  Ja, die Rodungen konzentrieren sich in Einfamilienhaus-Siedlungen.
  • Ja, es seien auch viele Jungbäume darunter, für deren Entfernung keine Notwendigkeit bestand.
  • Ja, viele Bäume seien unsachgemäß verschnitten worden.
  • Ja, es gäbe zahlreiche Verstöße gegen Schutzvorschriften – in Folge der verwirrenden Regelungen dürfte die Dunkelziffer hoch sein.

Quantifizierbar ist das alles noch nicht, aber entsprechende Anfragen unserer GRÜNEN-Gemeinde- und Stadträte laufen Wir lassen Ihnen, auch Ihnen Herr Staatsminister, dann die Ergebnisse gerne zukommen.
So ganz nebenbei bemerkt: die Rodungen der Landestalsperrenverwaltung auf Sachsens Deichen tragen nicht gerade dazu bei, die Hemmschwelle bei Baumfällungen zu erhöhen.
Dagegen steht die Behauptung der FDP im Raum, das Kettensägenmassaker sei ausgeblieben. Vollmundige Behauptungen – den Beweis sind Sie bisher schuldig geblieben.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat im Februar dieses Jahres ein "Satzungsmuster für eine Gehölzschutzsatzung" veröffentlicht.
Das Engagement des SSG ist durchaus löblich. Zumal der besondere Schutz von Gehölzen wie Eibe oder Schwarzpappel, die unter den "besonderen Artenschutz" fallen, oder für Streuobstwiesen, Alleen oder Hecken klar geregelt wird.
Ich erinnere dennoch gern daran, dass es dem "Vater" der neuen Gesetzgebung – als solcher präsentiert sich gerne Kollege Günther explizit und ganz zentral – um den Abbau von Bürokratie ging. Dass der 15 Seiten umfassende Satzungsentwurf des SSG zusätzliche 15 Seiten Erläuterungen bedarf, feiern Sie vielleicht nun als Musterbeispiel für den Bürokratieabbau! Noch Fragen?!