Gisela Kallenbach: Den Hauptnutzen durch Beauftragung eines Maklers hat der Vermieter; es ist nur fair, wenn er ihn bezahlt
Redebeitrag der Abgeordneten Gisela Kallenbach zum Antrag "Wer bestellt, bezahlt – Maklergebühren gerecht bezahlen" (Drs. 5/10643), 70. Sitzung des Sächsischen Landtages, 31. Januar 2013, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es war im Dezember 2010 als die bündnisgrüne Bundestagsfraktion einen Antrag mit dem Titel :"Bestellerprinzip in die Mietwohnungsvermittlung integrieren" vorgelegt hat. Im Februar 2011 wurde dieser Antrag abgelehnt, auch von der SPD-Fraktion, die damals vorschlug, die Kosten zwischen Mietern und Vermietern zu teilen.
Daher freut es mich, dass Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion, nun auch die Intention der grünen Forderung mittragen.
Es zeugt von politischer Reife, wenn man sich durch gute Argumente überzeugen lässt und nunmehr die SPD bundesweit und über gemeinsame Landesregierungen eine Initiative in den Bundesrat mitträgt.
Es wird Sie daher nicht überraschen, wenn wir dem Antrag zustimmen werden.
Wie wir alle wissen, ist die Lage auf dem sächsischen Wohnungsmarkt höchst unterschiedlich.
In vielen Mittelstädten haben wir immer noch besorgniserregend hohe Leerstandzahlen, ganz anders die Situation in Dresden und zunehmend auch in Leipzig. Folglich werden in diesen Städten zunehmend von den Mietern verlangt , die maximal zwei Monatsnettokaltmieten plus Mehrwertsteuer an Maklercourtage zu bezahlen.
Alleine schon im Interesse dieser betroffenen ist es zwingend, dass Sachsen sich der Bundesrats-Initiative der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen anschließt.
Wie in der Wirtschaft üblich, solle derjenige bezahlen, der eine Leistung bestellt: Im Falle der Makler sind das aus unserer Sicht die Vermieter bzw. Verkäufer von Immobilien.
Es darf nicht sein, dass Makler und Vermieter die angespannte Wohnsituation in einem Teil Sachsens zunehmend ausnutzen. Kaution und dazu die zwei Kaltmieten Courtage überfordern mittlerweile immer mehr Wohnungssuchende. Damit muss Schluss sein.
Ich darf daran erinnern, dass aktuell mit der Mietrechts-Novelle von CDU und FDP auf Bundesebene die Rechte von Mieterinnen und Mietern in weiteren Aspekten verschlechtert werden und sie zusätzliche Belastungen hinnehmen sollen.
Wer den Makler künftig bestellt, der soll ihn auch bezahlen: Das ist nur fair. Den Hauptnutzen durch die Beauftragung eines Maklers hat der Vermieter, da der Makler für ihn Tätigkeiten wie das Inserieren der zu vermietenden Wohnung, deren Besichtigungen, Bonitätsprüfungen und Ähnliches vornimmt und auf diese Weise zu einer schnelleren Wiedervermietung verhilft. Dies stellt eine Externalisierung betriebswirtschaftlicher Kosten zu Ungunsten Dritter, konkret der Mietwohnungsinteressenten, dar.
Die Staatsregierung sagt nun in Ihrer Stellungnahme zum Antrag, dass ein Mieter diese Courtage ja nicht zahlen müsse und direkt mit den Vermieter Verhandlungen führen könne. Das klingt theoretisch gut, hat aber mit der Realität in knappen Wohnungsmärkten nicht viel zu tun.
Wohnungssuchende können sich gegen den Zwang der Maklergebühren oft nicht wehren.
Die Maklercourtage ist ein klarer Preissteigerungsfaktor für die Mieter. Wohnungssuchende und Vermieter sind in Städten und Stadtteilen mit geringem Leerstand keine ökonomisch gleichwertige Partner. Deshalb hat der Gesetzgeber aus unserer Sicht ein Recht auf Regelung.
Wir halten zudem das Argument der Staatsregierung, dass zu befürchten sei, dass die Vermieter die ihnen ggf. vom Gesetzgeber auferlegten Maklerkosten über eine höhere Miete weiterreichen, für weit her geholt. Bereits gegenwärtig setzen Vermieter die höchste am Markt erzielbare Miete an.
Müssen die Mieter weiterhin die Maklercourtage zahlen, bleiben Menschen mit geringem Einkommen zunehmend von einigen Wohnungsmärkten regelrecht ausgeschlossen – auch in Sachsen – und das kann nicht in unserem politischen Interesse liegen.
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