Gisela Kallenbach: Hochwasserfolgen beseitigen – steter Tropfen höhlt den Stein?
Redebeitrag der Abgeordneten Gisela Kallenbach zum Antrag "Nachhaltige Gestaltung des Hochwasserschutzes und des hochwasserbedingten Wiederaufbaus" (Drs. 5/13114), 87. Sitzung des Sächsischen Landtages, 28. November 2013, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
ja, werte Kolleginnen und Kollegen, Verbesserungen für einen effizienten und möglichst Schäden vermeidenden Hochwasserschutz können nicht oft genug thematisiert werden. Vielleicht gilt ja: Steter Tropfen höhlt den Stein.
Allerdings muss ich mit einem ABER beginnen – das hören Sie heute nicht zum ersten Mal. Der Punkt I ist nicht wirklich zustimmungsfähig, obwohl wir wissen: Die Hochwassergeschädigten des Jahres 2010 beklagen zu Recht, dass ihnen im Vergleich zu den Betroffenen 2013, weniger Geld, weniger mediale und weniger politische Aufmerksamkeit gewährt wurden. Diese Kritik teilen wir. Aber nun rückwirkend die Förderbedingungen für die 2010 entstandenen Schäden an die Förderbedingungen für 2013 anzupassen, das scheint mir weder rechtlich noch haushalterisch möglich. So gut die Idee als Symbol gegenüber den Betroffenen in der Lausitz und im Chemnitzer Umland auch ist, Sie verursachen mit dieser Idee nur neue Probleme und provozieren Rechtsunsicherheit sowie Ungleichbehandlung der Betroffenen von 2010, die ihren Bescheid bereits erhalten haben.
Die der Forderung zugrunde liegende Analyse der zersplitterten, bürokratischen und komplizierten Förderkulisse für die Schäden des Jahres 2010 können wir durchaus teilen. Die SPD hat sich in ihrem Antrag auf eine Einschätzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetags berufen, die eigentlich ein Alarmsignal für die Staatsregierung sein sollte.
Nichtsdestotrotz läuten auch im Jahr 2013 die Alarmglocken bislang ungehört.
Es ist ja leider mitnichten so, dass die sächsische Staatsregierung nunmehr zügig und unbürokratisch die Bewältigung der Hochwasserschäden von 2013 koordiniert. Nicht ohne Grund wird selbst in der Wochenzeitung der Evangelischen Landeskirche beklagt, dass Betroffene vor unsinnige bürokratische Hürden gestellt werden.
Die Regierung überträgt die Verantwortung und damit die Entscheidungsbefugnis auf nachgelagerte Institutionen wie die SAB. Das schafft mehr Probleme vor Ort, als den Betroffenen die sprichwörtliche notwendende Lösung zu bieten.
Die Förderrichtlinie und Folgevorschriften wimmeln geradezu von unbestimmten Rechtsbegriffen wie z.B. der Forderung nach "nachhaltigen" Konzepten zum Wiederaufbau bzw. zur Gewässerwiederherstellung, nachhaltigen Baumaterialien u.ä.
Wer definiert diese? Wer kontrolliert die einzelnen fachlichen Entscheidungen der SAB als Fachaufsicht?
Zum Punkt I also bitte den Blick nach vorn richten und aus gemachten Fehlern lernen.
Kurz noch zu den anderen Punkten. Warum der Freistaat Schäden an Hausrat entgegen der Möglichkeiten der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung ausdrücklich nicht ersetzen will – da bin ich auf die Begründung gespannt.
Zur Pflichtversicherung: die von Experten genannten Pro und Kontra sind bekannt. Klar ist, hier müssen sehr dicke Bretter gebohrt werden; aber das sollte man von der Staatsregierung schon verlangen.
Die mangelnde fachliche und finanzielle Unterstützung der Kommunen für den Hochwasserschutz an Gewässern II. Ordnung ist ein bereits wiederholt debattiertes Thema. Alle Anträge, auch unserer Fraktion, wurden durch die Koalition abgelehnt. Die überörtliche Koordination für den Interessensausgleich zwischen Ober- und Unterliegern sowie die Schaffung weiterer Retentionsflächen sind dringend geboten. Unsere Vorschläge dazu liegen auf den Tisch und gehen weit über die im Antrag genannten Beispiele hinaus.
Wer meint, 2005 entschiedene Priorisierungen von Hochwasserschutz-Maßnahmen, sind in Stein gemeißelt, der irrt gewaltig. Daher stimmen wir den Punkten II bis V zu, auch wenn wir uns teilweise einen breiteren Ansatz gewünscht hätten.
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