Johannes Lichdi: Es ist ebenso populär wie falsch, die steigenden Energiepreise der Energiewende anzulasten
Redebeitrag von Johannes Lichdi zum GRÜNEN Antrag "Energiearmut verhindernstatt Energiewende ausbremsen" (Drs. 5/11683), 77. Sitzung des Sächsischen Landtages, 16. Mai 2013, TOP 10
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
für deutsche Haushalte sind die jährlichen Ausgaben für Energie zwischen 2002 und 2012 insgesamt um ca. 600 Euro gestiegen. Dies erfordert ein politisches Gegensteuern. Entgegen dem oft vermittelten öffentlichen Eindruck nehmen die Stromkosten aber nicht den größten Anteil an den Energieausgaben ein, sondern die Kosten für Raumwärme, Warmwasserbereitung und Kraftstoffe.
Steigende Energiepreise haben vielfältige Ursachen, etwa steigende Nachfrage nach Rohstoffen in Schwellenländern oder die oligopolartigen Strukturen auf dem deutschen Energiemarkt.
Es ist ebenso populär wie falsch, die steigenden Energiepreise der Energiewende anzulasten. So ist die Umlage nach dem Erneuerbaren Energiengesetz seit 2002 um 4 Cent je kWh gestiegen, während der Strompreis insgesamt um 14 Cent je kWh gestiegen ist.
Es ist ein vielerzähltes Märchen, dass die Erneuerbaren Energien für den Preisanstieg verantwortlich seien. Dies ist ein Märchen der atomar-fossilen Lobby, hier im Hause vertreten durch CDU und FDP, um die Konkurrenz der sauberen Energie zu diskreditieren.
I. Warum steigen die Preise für Haushaltskunden?
Die Preise für die Haushaltskunden steigen, weil schwarz-gelb ihre Freunde von der Industrie von der EEG-Umlage auf Kosten der Normalverbraucher und des Mittelstands befreit haben. In Sachsen sind zum Beispiel der Braunkohlebergbau von Vattenfall und Sachsenmilch befreit. Diese Unternehmen stehen nicht im globalen Wettbewerb. 2013 erhält die Industrie Vergünstigungen in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro. Obwohl die als "stromintensiv" definierte Industrie 2012 ein 25 Prozent des Stroms verbrauchte, trug sie nur 1 Prozent der Kosten des EEGs. Die Mehrkosten tragen dafür die restlichen Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit Schwarz-Gelb wurde der Kreis der Begünstigten weiter ausgeweitet. Die Anzahl der Betriebe, die im Jahr 2013 von der Zahlung der Umlage weitgehend befreit werden, hat sich auf 2.245 mehr als verdoppelt. Jetzt werden schon Unternehmen ab einem Jahresstromverbrauch von einer Gigawattstunde begünstigt.
Im Jahr 2013 liegt die Umlage für die restlichen Verbraucherinnen und Verbraucher nun bei 5,3 Cent je kWh – statt bei 3,8 Cent je kWh ohne Industrieprivilegien. Die Industriesubventionen erhöhen die Umlage demnach um 1,5 Cent je kWh und somit um knapp 40 Prozent.
II. Gerechte Verteilung der Investitionskosten
Wir fordern eine gerechte Verteilung der Investitionskosten für die Energiewende zwischen Industrie, Mittelstand und Privathaushalten durch Beschränkung der Befreiungen auf stromintensive Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Außerdem sollten begünstigte Unternehmen mit 0,5 statt bisher 0,05 Cent je kWh an der EEG-Umlage beteiligt werden. Die Erhöhung des Mindestbeitrags dient so auch als Ausgleich für die Preissenkungen beim Börsenstrom durch den Merit-Order-Effekt der Erneuerbaren Energien.
Im Übrigen: es ist ein besonderes Ärgernis, dass die Energieversorger ihre Strompreiserhöhungen gerne mit der EEG-Umlage begründen, aber die gesunkenen Börsenpreise nicht vollständig an ihre Haushaltskunden weitergeben.
III. Die Zahl der Sperren steigt
Wir sollten uns unabhängig von den Debatten in den üblichen Gräben aber um die Ärmsten sorgen – nämlich um die Menschen, die vollständig von der Strom- oder Gasversorgung abgeschnitten werden. Uns GRÜNEN ist es nicht egal, ob die Menschen ihre Energie bezahlen können oder nicht. Wir wollen das energetische Existenzminimum gewährleisten.
In Sachsen waren 2011 nach Angaben der Verbraucherzentrale mehr als 21.000 Haushalte betroffen. Auch 2012 sind die Zahlen gestiegen. Allein in den Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz wurden nach Angaben des Sächsischen Wirtschaftsministeriums mit 13.500 gegenüber 2010 rund 3000 mehr Menschen der Strom abgedreht.
Wir haben zwar zu Kenntnis genommen, dass das Wirtschaftsministerium jetzt seine Antwort verändert hat, wohl auf Druck der großen Stadtwerke in Sachsen, die das Problem in Dresden, Leipzig und Chemnitz kleinreden. Damit verschwindet aber das Problem nicht.
Eine Strom- oder Gassperre hat einschneidende Folgen für die Menschen. Sperren gefährden unmittelbar ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere für schutzbedürftige Kinder, behinderte Menschen, Alte und Pflegebedürftige.
Energiesperren lösen keine Probleme, sondern verschärfen sie und nützen auch den Energieversorgern nur auf den ersten Blick. Denn diese müssen bis zu einer zulässigen Sperrung erhebliche Rechtsverfolgungskosten aufbringen; so verschicken sie im Schnitt auf hundert Zähler knapp 40 Mahnungen. Vier Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind allein im Forderungsmanagement beschäftigt.
IV. Lösung: Vorkassezähler einbauen
Wir wollen daher, dass sich die Staatsregierung im Bundesrat für eine Änderung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen einsetzt, dass Strom- und Gassperren untersagt werden. Wir bleiben aber nicht wie die Linke bei einem Verbot stehen, das kaum verfassungskonform sein dürfte. Denn die Energieversorger können nicht verpflichtet werden, eine kostenlose Leistung zu erbringen.
Wir wollen die Grundversorger statt einer Stromsperre verpflichten, einen Vorkassezähler anzubringen. Strom und Gas werden daher nur noch in dem Umfang geliefert, wie zuvor bezahlt worden ist. Die Versorger haben dann die Möglichkeit, entweder im normalen Stromvertrag weiter zu liefern, zu mahnen und sich mit säumigen Kunden rumzuärgern – oder nur noch nach Vorkasse zu liefern. Die Versorger kommen so in jedem Fall zu ihrem Geld, anstatt auf Forderungen sitzen zu bleiben.
In Sachsen werden Vorkassezähler freiwillig bereits von den Stadtwerken Riesa, Freital und Glauchau eingesetzt. Sie ersparen sich so teure Mahnverfahren und neue Forderungsausfälle, auch der Aufwand für Sperrungen und Entsperrungen entfällt. Riesa will dieses System deshalb weiter ausbauen.
Die Vorteile für die Kundinnen und Kunden liegen auf der Hand: Statt nach einer Sperre in einer dunklen kalten Wohnung zu sitzen, können sie nach Bedarf ihr Guthaben aufladen. Die Schwelle für Energiebezug wird massiv abgesenkt: Menschen können wieder Energie beziehen, bevor sie den gesamten Schuldenberg abgebaut haben. Zudem werden zusätzliche Energieschulden nach dem Einbau der Zähler effektiv verhindert.
Die Kundinnen und Kunden bekommen auch regelmäßig eine direkte Rückmeldung über ihren Verbrauch. Dies trägt zum sparsamen Energieeinsatz bei; Vorkassezähler schaffen damit sowohl Kostentransparenz als auch Kostenbewusstsein. Stadtwerksmitarbeiterinnen und -mitarbeiter berichten von einer hohen Kundenzufriedenheit mit digitalen Prepaid-Zählern, auch bei Gewerbetreibenden.
V. Sozialcontractingfond
Meine Damen und Herren, wir schlagen Ihnen zudem die Schaffung eines sächsischen Sozialcontracting-Fond vor.
Bedürftige Haushalte können Investitionen in energiesparende Maßnahmen oft nicht finanzieren. Die technische Ausstattung dieser Haushalte ist häufig eine Mischung aus vor langer Zeit erworbenen, gebraucht gekauften oder meist alten geschenkten Geräten. Deshalb sind die Einsparpotenziale erheblich. Platte Appelle á la "dicken Pulli anziehen", Flyer oder Broschüren mit Energiespartipps allein greifen deshalb zu kurz.
Wir schlagen deshalb einen sächsischen Sozialcontractingfond zur Finanzierung von Beratungen und investiven Stromsparmaßnahmen für arme Haushalte vor. Schon durch die Installation von Steckdosen, Sparleuchten und Zeitschaltuhren kann der Stromverbrauch um durchschnittlich 215 Kilowattstunden gesenkt werden. Kommt noch der Kühlschrank dazu, sind es schon über 650 Kilowattstunden im Jahr.
Für die bedürftigen Haushalte in Sachsen errechnet sich bei einer geschätzten Annahmequote von 25 Prozent über die Nutzungsdauer der Technologien bei konstanten Strompreisen eine Stromkosteneinsparung von insgesamt 108 Mio. Euro. Dafür müssten etwa 27 Mio. Euro an Kosten vorfinanziert werden. Die werden jedoch über die eingesparten Stromkosten von den Haushalten zurückgezahlt. Der Nettonutzen beträgt also rund 81 Mio. Euro oder durchschnittlich 1222,64 Euro je Haushalt.
Meine Damen und Herren, wir wollen diese pragmatischen Vorschläge in die Debatte einbringen und bitten um ihre Zustimmung.
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