Karl-Heinz Gerstenberg: Dieses Gesetz stellt einen einseitigen Eingriff in die Medienlandschaft dar

Redebeitrag des Abgeordneten Karl-Heinz Gerstenberg zum Gesetzentwurf
"Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und
des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland"
101. Sitzung des Sächsischen Landtages, 10. Juli 2014, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Sicherung von Meinungsvielfalt ist eine notwendige Voraussetzung für die Demokratie. Wenn wir uns anschauen, was den sächsischen Bürgerinnen und Bürger an Medienangeboten zur Verfügung steht, dann ist auf der bundesweiten, überregionalen Ebene ein weites Meinungsspektrum in Presse, Rundfunk und Internetangeboten vertreten. Auf der regionalen Ebene wird dieses Spektrum durch die immer stärkere Konzentration am Medienmarkt schon eingeschränkter. Bei der lokalen Berichterstattung ist es stellenweise sehr schwierig, überhaupt von Vielfalt zu sprechen. In dieser Situation ist jeder Beitrag wichtig.
Die lokalen Rundfunksender sind ein wichtiger Bestandteil der sächsischen Medienlandschaft. Dazu gehören die lokalen Fernsehveranstalter, in Sachsen ca. 50 an der Zahl, die als kommerzielle Medienanbieter auch öffentliche Leistungen erbringen, wie es in §2 Abs. 2 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes anerkannt wird. Die Grundversorgung ist ansonsten Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen.
Dass die Lokalfernsehveranstalter nun angesichts der Mehrbelastungen bei der Umstellung auf die digitale Verbreitung und ihrer allgemein schwierigen wirtschaftlichen Situation die Unterstützung des Gesetzgebers einfordern, ist für uns GRÜNE nachvollziehbar. Dem Anliegen des Gesetzentwurfes stimmen wir insofern zu, dass die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien ermächtigt wird, einen Teil ihrer Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für die Förderung technischer Verbreitungskosten einzusetzen. Im Übrigen halten wir es auch für richtig, die Frist für die Abschaltung der analogen Übertragung bis 2018 zu verlängern und die Kabelanbieter zu verpflichten, regionale und lokale Fernsehprogramme auf eigene Kosten an die Kabelanlage heranzuführen.
An zwei Stellen des Entwurfs muss aus unserer Sicht jedoch dringend nachgebessert werden.
Wir sehen es erstens sehr kritisch, dass jeder Lokalfernsehsender bedingungslos unterstützt werden soll. Dieses Herangehen nach dem Prinzip "Alle machen weiter wie bisher, werden aber künftig gefördert" wird zwar durch den Gesetzentwurf, insbesondere durch seine Begründung, suggeriert und trifft durchaus die Erwartungen vieler Lokalfernsehveranstalter. Die Anhörung hat aber deutlich gemacht, dass einem solchen Verfahren schon allein das EU-Beihilferecht entgegensteht. Wir müssen zudem den Rundfunkbeitragszahlern erklären, warum jetzt auf einmal kommerzielle, werbefinanzierte Anbieter aus ihren Beitragsgeldern finanziert werden sollen. Das können wir nur für Sender rechtfertigen, die eine publizistische Mindestqualität erfüllen und einen Beitrag zur lokalen Meinungsvielfalt leisten, und selbst dann nur ausnahmsweise und übergangsweise. Wir GRÜNE wollen keine aktionistische Rettungspolitik, sondern verbinden mit der Gesetzesänderung einen Auftrag zur Strukturentwicklung. Die Förderung soll mittelfristig eine Konsolidierung der kommerziellen Senderlandschaft und deren wirtschaftliche Selbstständigkeit bewirken.
Bei der zweiten Fehlstelle im vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um pures Kalkül. Dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die freien Radios ganz bewusst ausklammern, ist unhaltbar. Die Bedeutung der lokalen Berichterstattung dieser Medien von Bürgern für Bürger ist offensichtlich. Sie decken großstädtisches Leben umfangreich ab, von Kommunalpolitik über kulturelle Ereignisse bis hin zu Sport und vielfältigen sozialen Themen.
Eine Ungleichbehandlung von kommerziellen Lokal-TVs und nichtkommerziellen Radios ist politisch willkürlich und rechtlich angreifbar. Medienrechtler haben in der Anhörung sehr deutlich gesagt, dass hierfür eine Begründung fehlt. Die freien Radios haben ebenfalls Verbreitungskosten, die sie nicht selbst erwirtschaften können. Wo also liegt der Unterschied?
Gleichbehandeln heißt ja nicht, dass alle in gleicher Höhe gefördert werden. Die Kosten sind auch bei den lokalen Fernsehsendern höchst unterschiedlich, nach Aussage der Landesmedienanstalt zwischen 17 und 1 Prozent der Gesamtkosten. Im Entwurf steht aber sinnvollerweise nichts von einer Untergrenze. Warum sollten dann also die Bürgermedien durchs Raster fallen? Zumal wir von der wirklich marginalen Summe von 50.000 Euro Sende- und Leitungskosten für alle freien Radios reden.
Wir können dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen, weil es einen einseitigen Eingriff in die Medienlandschaft darstellt. Die im Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verhindert zu Recht, dass Politik entscheidet, welche Sender genehm sind, welche unterstützt werden und welche nicht.
Ich will an dieser Stelle Klartext reden: Die CDU kämpft gegen alles, was Kritik an ihrer Politik bedeutet. Sie tut das lautlos, mit der Strategie der kalten Schulter. Wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sagen, die LokalTVs hätten nun einmal den größten Bedarf, die Bürgermedien nicht, dann ist das ein ärmlicher Versuch, ihre Absichten zu verschleiern: Sie wollen die Freien Radios aus politischen Gründen aushungern!
Wir GRÜNE stehen für echte Meinungsvielfalt und diese ergibt sich aus der Konkurrenz unterschiedlicher Meinungen. Wir schätzen das Potenzial der nichtkommerziellen Bürgermedien, auch wenn wir von ihnen wahrlich nicht nur positiv bedacht werden. Diese Selbstverständlichkeit müsste doch auch für eine sogenannte Volkspartei gelten.