Lichdi: Die Sensibilität der Bürger für den Schutz ihrer persönlichen Daten ist nach den Skandalen der letzten Jahre gestiegen

Redemanuskript des Abgeordneten Johannes Lichdi zur 1. Lesung des GRÜNEN Gesetzentwurfs „2. Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes“, GRÜNEN-Fraktion (Drs. 5/1533) in der 10. Sitzung des Sächsischen Landtages am 11. März 2010, TOP 2
Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Datenschutz für Meldedaten zu erhöhen. Dazu soll bei den Datenweitergabeklauseln des Sächsischen Meldegesetzes das Widerrufsrecht der Betroffenen durch eine vorherige ausdrückliche Einwilligung ersetzt werden.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Fälle:
1. Datenabruf durch Private im Internet,
2. Datenweitergabe an Religionsgemeinschaften und
3. Gruppenauskunft an Private und vor Wahlen an Parteien und Wählervereinigungen.
Wir hatten eine entsprechende Gesetzesinitiative bereits in der 4. Wahlperiode eingebracht. Der Entwurf wurde durch die damalige schwarz-rote Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Aktuell haben mehr als 233.000 Bürger und Bürgerinnen der Weitergabe ihrer Daten über das Internet widersprochen – so die Antwort der Staatsregierung auf eine kleine Anfrage meiner Kollegin Eva Jähnigen – Drs. 5/855.
Dies zeigt, dass die Sensibilität der Bürger für den Schutz ihrer persönlichen Daten nach den Skandalen der letzten Jahre gestiegen ist. Man kann aber daraus gerade nicht schließen, dass alle anderen Bürger mit der Datenweitergabe an Private durch die Meldebehörden einverstanden sind. Viele wissen nicht, welche Übermittlungsmöglichkeiten überhaupt bestehen bzw. dass sie dagegen Widerspruch einlegen müssen und können.
Insbesondere ist nicht von einem Einverständnis auszugehen, dass die Meldedaten im Internet kursieren. Seit 1. Februar 2009 ist die Datenweitergabe über das Internet für Private möglich. Ursprünglich für 5 EUR; seit Beginn diesen Jahres kostet die Anfrage im Umfang der einfachen Melderegisterauskunft (vollständiger Name, Adresse) nur noch 3,50 EUR. Wir finden, die Meldebehörden bzw. die SAKD, die das Kommunale Kernmelderegister betreibt, müssen die Betroffenen fragen, ob sie es erlauben, dass jemand ihre Daten für diesen Preis erwerben kann und dann damit Geschäfte macht!
So sah das auch Herr Dr. Martens, der damals als rechts- und innenpolitischer Sprecher, die Zustimmung für die FDP erklärte. Ich zitiere aus seinem Plenarbeitrag vom 21. Januar 2009: „Dieser Gesetzentwurf [ist] notwendig, er ist auch nicht unnötig. Er kommt zur rechten Zeit, denn er kann eigentlich nicht früh genug kommen.“
Laut Presseberichten erfolgt derzeit auch die Prüfung einer entsprechenden Änderung im Sächsischen Innenministerium. Wir freuen uns daher auf eine konstruktive Beratung im Innenausschuss.

Vielen Dank!