Michael Weichert: Ausverkauf an Landbaukonzerne verhindern – endlich Transparenz bei der Bodenvergabepraxis in Sachsen herstellen

Redevorlage des Abgeordneten Michael Weichert zur Aktuellen Debatte der GRÜNEN-Fraktion "Endlich Transparenz bei der Bodenvergabepraxis in Sachsen herstellen",63. Sitzung des Sächsischen Landtages, 27. September 2012, TOP 1

– Es gilt das gesprochene Wort –
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Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen,

der Boden ist – zusammen mit Wasser und Luft – unsere wichtigste Ressource und seit jeher eine grundlegende Basis gesellschaftlicher Entwicklung. Er ist kein beliebig vermehrbares Gut. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welche Hände der Boden gelangen sollte. Die Zukunft der Dörfer und des ländlichen Raumes hängt davon ab, in wessen Hände Bodeneigentum gelangt.
Dies allein sind Gründe genug, das Thema Boden und Landvergabe zum Inhalt der heutigen Aktuellen Debatte zu machen. Drei weitere (aktuelle) Gründe kommen hinzu:

In der vergangenen Woche stellte Michael Beleites, studierter Landwirt und Mitbegründer der Umweltbewegung in der DDR sowie späterer sächsischer Beauftragter für die Stasi-Unterlagen, sein neues Buch "Leitbild Schweiz oder Kasachstan? Zur Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen" der Öffentlichkeit vor. Es beinhaltet eine treffende Analyse der Fehlentwicklung sächsischer Agrarpolitik und widmet sich intensiv der Bodenpolitik nach 1990.

Im Auftrag der Enquete-Kommission des Landtags Brandenburg zur Aufarbeitung der Nachwendezeit entstand eine Studie zu den Strukturen der Landwirtschaft in Ostdeutschland. Der Greifswalder Prof. Manfred Klüter gelangt zu dem Schluss, dass die ostdeutsche Agrarwirtschaft bei der Produktivität im Ländervergleich auf den letzten Plätzen rangiert. Besonders entwicklungshemmend wirkt sich laut Klüter die überwiegende Bestellung der Flächen durch wenige Großbetriebe aus.

Seit einiger Zeit klagen die fünf ostdeutschen Landesbauernverbände über den Ausverkauf des Agrarlandes an finanzstarke fremde Investoren. Dabei können sie sich der Aufmerksamkeit der Medien sicher sein, wie die Zahl der journalistischen Beiträge zu diesem Thema zeigt.

Bodenpolitik ist die Grundlage jeglicher Agrarpolitik. Wir sprechen heute über Acker- und Grünland in Besitz des Staates. Dieses Land hat bis 1945 privaten Landwirten gehört, die danach als Opfer Stalins und Ulbrichts entschädigungslos enteignet, verfolgt, misshandelt und vertrieben wurden. Ein über Jahrhunderte gewachsener Berufsstand war weitestgehend ausgelöscht oder bzw. durch eine Funktionärskaste ersetzt worden, die keinen Bezug zu den bewirtschafteten Gütern besaß. Diese überdauerten die friedliche Revolution mehrheitlich nicht nur unbeschadet. Die ehemaligen Agrarkader wanderten in Ministerien und Landratsämter oder leiten zum Teil bis heute die LPG-Nachfolgebetriebe. Es ist unter diesen Umständen kaum verwunderlich, dass sich DDR-Unrecht auch nach 1990 fortsetzen konnte.

Das kommunistische Raubgut, die ehemals "volkseigenen" landwirtschaftlichen Flächen, wurden nicht an die Eigentümerfamilien zurückgegeben, denn den DDR-Agrarkadern gelang es nach der Wende mit Hilfe des Bauernverbandes sowie dank CDU und damaliger PDS, den freien Wettbewerb um Markt und Bodenverteilung zu unterbinden und 80 Prozent der ostdeutschen Bauern von der Verteilung der Flächen auszuschließen. Statt zu einer breiten Streuung der Flächen der öffentlichen Hand zum Aufbau einer mittelständischen und vielfältigen Landwirtschaft und zur Entschädigung der Opfer kommunistischer Enteignungen führte die Bodenpolitik des ostdeutschen Agrarkartells zu folgenden Besitzverhältnissen:

Von insgesamt 5662 Betrieben in Sachsen besitzen 5189 Betriebe weniger als 500 Hektar Fläche, 473 Unternehmen mehr als 500 Hektar. Das heißt, 8 Prozent der sächsischen Agrarbetriebe verfügen über 65 Prozent der Flächen!

Den Großbetrieben wurden jedoch nicht nur die meisten BVVG-Flächen zugeschustert. Sie bekamen diese in großem Umfang zu einem Kaufpreis von nur 1500 bis 3500 Euro je Hektar extrem verbilligt. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Preis je Hektar lag 2011 in Sachsen bei 12.400 Euro!

Ein Großteil landwirtschaftlicher Flächen wird verpachtet. In den letzten Jahren liefen etliche Verträge aus. Betrieben, die Käufe zu freien und daher hohen Marktpreisen nicht finanzieren können oder wollen, drohten betriebsnotwendige Agrarflächen verloren zu gehen. So kam es zu Widerstand und politischem Druck des Agrarkartells auf die Landesregierungen bzw. die Bundesregierung. Der Bund sah sich daraufhin veranlasst, mit den fünf Ländern über neue Privatisierungsgrundsätze zu verhandeln. Auf seine Anweisung hin setzte die BVVG im Sommer 2009 ihre Ausschreibungen vorläufig aus. Im Februar 2010 hatten sich Bund und Länder schließlich auf neue Grundsätze verständigt. Wenn der alte Pachtvertrag ausläuft, kann der Landwirt entweder einen neuen Pachtvertrag von bis zu vier Jahren mit einer Kaufoption abschließen oder einen Pachtvertrag von bis zu neun Jahren ohne Kaufoption. Um zu verhindern, dass diese Flächen durch BVVG-Verkauf an andere gehen, werden die Betriebe in der Regel die kurze Pachtverlängerung mit Vorkaufsrecht wählen, um die Flächen für sich selbst auf Dauer zu sichern. Bedeutsamer sind aber zwei andere Regelungen:

Für die neuerlichen Verkäufe findet wiederum keine Preisermittlung durch Ausschreibung statt. Sie werden also abermals subventioniert.
Für die Pächter wurde die einzelbetriebliche Kaufobergrenze heraufgesetzt. Sie dürfen jetzt, statt bisher 200 Hektar, 450 Hektar kaufen.
Bäuerliche Betriebe sehen sich zu Recht benachteiligt, denn das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist schon jetzt mit 25 Prozent (Ausschreibung) zu 75 Prozent (Direktverkauf) auf den Kopf gestellt. Außenstehende Landwirte haben keine angemessene Chancen zum Direkterwerb. Laut Dr. Wilhelm Müller, dem Geschäftsfüherer der BVVG, ist der Anteil an direkt von langjährigen Pächtern erwerbbaren Flächen in Sachsen besonders hoch.

Die geringe Ausschreibung durch die BVVG erzeugt eine Zweiteilung des Pachtmarktes mit niedrigen Pachten für langfristige BVVG-Pächter und mit sehr hohen Pachten auf dem freien Markt. Die Pachtsubventionierung durch die BVVG ist also eine doppelte und benachteiligt die ca. 80 Prozent der ostdeutschen Betriebe, die nicht nur vom verbilligten Kauf von BVVG-Flächen ausgeschlossen sind, sondern auch Flächen nur zu sehr hohen Pachtpreisen neu pachten könnten.

Dies ist einer der Gründe, warum die Privatisierungsgrundsätze der BVVG auf den Prüfstand der EU-Kommission gehören. Sie sind beihilferechtlich bedenklich, weil der vorgesehene Direktverkauf landwirtschaftlicher Flächen ohne Ausschreibungen an Groß-Agrarbetriebe, die schon in der Vergangenheit begünstigt landwirtschaftliche Flächen aus dem Staatsvermögen erwerben konnten, eine gemäß Art. 87 ff des Amsterdamer Vertrages unzulässige Beihilfe darstellt. Hinzu kommt, dass diese für weitere neun Jahre Pachtrechte erhalten – und damit ein erhebliches Subventionsvolumen.

Aus diesen Gründen fordern wir,
– den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG) zum Verkehrswert mit sofortiger Wirkung auszusetzen,
– die BVVG-Privatisierungsgrundsätze während des Verkaufsstopps bis spätestens zum Jahresende 2013 zu überarbeiten und
– die Privatisierung zum Verkehrswert unmittelbar nach Überarbeitung der Privatisierungsgrundsätze wieder aufzunehmen.

Für die Überarbeitung der BVVG-Privatisierungsgrundsätze erheben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Forderungen:
– Durch ein geeignetes Verfahren wird sichergestellt, dass für den begünstigten Alteigentümererwerb in allen Regionen auch in dem Fall hinreichend viele Flächen reserviert bleiben.
– Für den Erwerb von BVVG-Agrarflächen wird eine Höchstgrenze von insgesamt 250 Hektar eingeführt. Dabei sind unabhängig von der Art des Erwerbs alle Flächen anzurechnen, die die Erwerber bisher bereits von der BVVG erworben haben.
– Für den Direkterwerb durch Pächter wird eine einheitliche Höchstgrenze von 100 Hektar pro Betrieb eingeführt, die unabhängig von Betriebsgröße und BVVG-Pachtflächenanteil an der Gesamtbetriebsfläche ist.

Es ist zu prüfen, wie diese beiden Begrenzungen, die für natürliche und juristische Personen gelten, auf Eigentümer übertragen werden können, die mehrere Agrarbetriebe besitzen bzw. an mehreren beteiligt sind.

Bei den Ausschreibungen wird zur Verbesserung der Wertschöpfung in den Regionen auf ein zweistufiges Verfahren umgestellt.
a) Alle Ausschreibungen erfolgen zunächst beschränkt auf arbeitsintensive Bewirtschaftungsformen (Veredelungsbetriebe, Futterbaubetriebe, Gartenbaubetriebe, Öko-Betriebe).
b) Sofern bei diesen beschränkten Ausschreibungen weder ein Verkauf noch eine Verpachtung zustande kommt, wird die Fläche allgemein ausgeschrieben.

Für Junglandwirte wird ein jährlicher Flächenpool eingerichtet.
Die Maximalgröße der Ausschreibungslose (bisher 50 Hektar) wird weiter abgesenkt (z.B. auf 25 Hektar).
Lose unter 10 Hektar werden künftig nicht ausschließlich zum Verkauf, sondern auch zur Verpachtung ausgeschrieben.
Zu prüfen ist auch, ob an der Praxis, attraktiven Flächen schwer verwertbare Flächen bei der Zusammenstellung der Flächenlose zuzuschlagen, weiter festgehalten werden soll. Denn diese sind gerade für kleine Betriebe oftmals betriebswirtschaftlich kaum zu verkraftender Ballast.

Die BVVG wird im Interesse eines transparenten Verfahrens verpflichtet, nach einer erfolgten Ausschreibung den Verkauf bzw. die Verpachtung auch entsprechend den Angeboten zu realisieren. Dazu legt die BVVG künftig realistische Mindestgebote fest, um Preise deutlich unter dem geschätzten Verkehrswert zu verhindern.

Bevor Sie jetzt sagen, es handele sich hierbei um Bundespolitik, möchte ich einige Worte zur Rolle der Staatsregierung verlieren. Diese hat eigene landwirtschaftliche Nutzflächen, die durch das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) verwaltet und verpachtet werden. Läuft ein Pachtvertrag aus, und soll die Fläche weiter verpachtet werden, ist gemäß § 63 Sächsischer Haushaltsordnung eine öffentliche Ausschreibung notwendig. Diese braucht jedoch nicht zu erfolgen, wenn bedeutende Ausschreibungshindernisse vorliegen. Diese werden – so die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 5/7606) – in einem rechtlich nicht normierten Verfahren vom SIB mit dem Landratsamt und dem Landesbauernverband besprochen. Im Ergebnis landen die Flächen meist beim bisherigen Pächter, irgendeiner der großen Agrarbetriebe Sachsens. Solche hochgradig intransparente Verfahren öffnen der Korruption Tür und Tor, besonders wenn sich die handelnden Akteure bereits seit DDR-Zeiten bestens kennen und schätzen.

In diesem Zusammenhang sei an die Verwaltungsvorschrift Korruptionsvorbeugung erinnert. Darin steht ausdrücklich, dass für korruptionsgefährdete Bereiche besondere Maßnahmen wie Vier-Augen-Prinzip und Rotationsverfahren angewendet werden sollten. Ich könnte Ihnen an dieser Stelle mehrere Personalien aufzählen, die im Umweltministerium seit 20 Jahren in solch sensiblen Bereichen in ein und derselben Position tätig sind.

Die Staatsregierung hat jedoch nicht nur auf Einfluss auf eigene Flächen, sondern auch auf die BVVG und deren Entscheidungen. Dr. Wilhelm Müller, Geschäftsführer der BVVG, hat im Rahmen der Anhörung des Antrags 5/5322 dazu bemerkt (ich zitiere): "Frau Domschke sitzt dort drüben. Wir sind regelmäßig im Gespräch, um den einen oder anderen Härtefall unter Wahrung der Interessen aller drei Beteiligten – BVVG, Land und Betrieb – zu lösen." (Zitat Ende) Darüber ob, an wen und was von dem staatlichen Agrarland verkauft wird, entscheiden die fünf Bundesländer mit ihren Ministerpräsidenten, Agrarministern und Ministerialbeamten. Vorgaben der Landesregierung zur Flächenvergabe hat bisher noch jede Bundesregierung fast deckungsgleich umgesetzt.

Wenn der Bauernverband nun über den drohenden Flächenausverkauf klagt, ist dies scheinheilig. Nicht nur der Verband selbst, auch die Staatsregierung haben in großer Einigkeit die Reduktion der Bewirtschaftungsbindung von ehemals 20 auf aktuell 10 Jahre durchgesetzt. Daran zeigt sich, dass der Flächenverkauf durch ostdeutsche Großbetriebe politisch sogar gewollt ist. LPG-Nachfolgebetriebe stehen vor einem Generationswechsel, bei dem bisherige Eigner ihre Eigentumsrechte mit hohem Gewinn veräußern wollen. Die aktuellen Bodenpreise versprechen ein lukratives Geschäft, wenn man bedenkt, wie billig der Boden einst erworben wurde. Diese Situation nutzen außerlandwirtschaftliche Investoren und andere LPG-Nachfolgebetriebe ihrerseits, um Landbaukonzerne mit mehreren Tausenden Hektar Fläche aufzubauen. Viele Bauern können bei den durch Bodenspekulation erhöhten Pachtpreisen nicht mithalten, während Großbetriebe die über Flächenprämien erhaltenen Finanzmittel dazu nutzen, um neue Agrarflächen zu pachten oder zu kaufen.

Was sind die Folgen dieser Agrarpolitik, die einseitig den Interessen weniger Großbetriebe dient?
Obwohl Ostdeutschland aufgrund der geografischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sowie der zahlreichen Fördermaßnahmen gegenüber den alten Bundesländern bevorteilt ist, ist die Flächenproduktivität gegenüber der westdeutschen Landwirtschaft deutlich niedriger. Auch in Bezug auf Subventionseffektivität nehmen die ostdeutschen Bundesländer die niedrigsten Ränge in Deutschland ein. Ebenso überraschend ist der große Investitionsrückstand im Osten.

Hat uns Staatsregierung und Bauernverband nicht gebetsmühlenartig erzählt, dass nur Großbetriebe rentabel und in der Lage seien, Investitionen zu tätigen? Die Zahlen von Prof. Klüter aus eingangs erwähnter Studie strafen diese Behauptungen Lügen.

Sachsens Betriebsgröße beträgt im Durchschnitt 159 Hektar (und das ist im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wenig), während in Deutschland die mittlere Betriebsgröße 55,8 hektar beträgt. Je größer die Betriebe sind, desto weniger Arbeitskräfte werden je Hektar durchschnittlich beschäftigt. Die quantitative Schwäche des Faktors Arbeit wird durch qualitative Schwächen verstärkt. Die Bruttoverdienste in der Landwirtschaft liegen unter dem Durchschnitt, Billig- und Saisonarbeit sind alltäglich. Außerdem ist es üblich geworden, dass die agrarischen Großbetriebe im Winter ihre Arbeitskräfte ‚freisetzen‘ und im Frühjahr diese oder andere wieder neu einstellen. Mir begegnet oft das Argument, dass es eine Errungenschaft landwirtschaftlicher Lohnarbeit sei, jedes Jahr Urlaub machen zu können. Damit ist dann wohl ein mehrmonatiger Winterurlaub gemeint.

Unter diesen Umständen ist es in sächsischen Dörfern schwer, Vermögen zu bilden. Doch gerade das Vermögen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit war in den alten Bundesländern der Grundstein für die Entwicklung von Tourismus- und Gastgewerbe, Handwerk und Dienstleistern im ländlichen Raum und damit Motor regionaler Entwicklung.

Gerade in Sachsen ist der Tourismus ein Hoffnungsträger für die strukturschwachen ländlichen Regionen, doch immer öfter entstehen Konflikte zwischen touristischer Nutzung und den Interessen einer industrialisierten Landwirtschaft. Massentierhaltung, eine artenarme und ausgeräumte Agrarlandschaft oder pestizidbelastete Gewässer sind keine Aushängeschilder für den Tourismus, der übrigens eine höhere Bruttowertschöpfung erzielt als das die großbetriebliche Landwirtschaft vermag. Deren produziert Mengen kann der regionale Markt nicht aufnehmen. Andererseits wird eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Produkten zu wenig oder gar nicht mehr erzeugt, sodass in großen Mengen importiert werden muss. Regionale Wirtschaftskreisläufe lassen sich auf dieser Basis nicht schließen. Das wirkt letztlich allen Bemühungen um eine nachhaltige Regionalentwicklung entgegen.

Die Entwicklung ist besorgniserregend und wird von den Menschen zunehmend als solche wahrgenommen.
Sie ist die Folge eines faulen Systems, nicht die Schuld einzelner Landwirte, die sich bietende Möglichkeiten nutzen.

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