Miro Jennerjahn: Vorliegender Antrag ist ein typischer NPD-Antrag: aggressiv, verlogen und rassistisch
Rede des Abgeordneten Miro Jennerjahn zum NPD-Antrag "Mut zur Identität: Das Eigene verteidigen – den Vormarsch der Salafisten und anderer Islamisten in Sachsen endlich stoppen!", 64. Sitzung des Sächsischen Landtages, 17. Oktober 2012, TOP 11
– Es gilt das gesprochene Wort –
————————————————————————————————————
Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen!
Der vorliegende Antrag ist ein typischer NPD-Antrag: aggressiv, verlogen und rassistisch.
Wie üblich geht es Ihnen nicht darum, ein Problem angemessen zu diskutieren, sondern bestehende Ängste zu instrumentalisieren und zu überzeichnen. Insofern spielen Sie hier wieder einmal den Ritter von der traurigen Gestalt. Das macht schon der Antragstitel deutlich „den Vormarsch der Salafisten und anderer Islamisten in Sachsen endlich stoppen!“
Der Ausländeranteil in Sachsen liegt bei 2,9 Prozent. Dass davon der größte Teil nicht Muslime sind, ist offensichtlich. Und nur eine absolute Minderheit derjenigen in Sachsen, die tatsächlich einer islamischen Glaubensrichtung angehören, dürften tatsächlich das Prädikat „islamistisch“ verdienen. Was daran ein „Vormarsch“ sein soll, bleibt ein Geheimnis Ihrer Paranoia. Es ist ja bezeichnend, dass Sie in Ihrem Antrag auch nicht konkret werden, sondern über allgemeine Worthülsen in der Begründung nicht hinaus kommen.
In Wahrheit geht es Ihnen ja auch nicht um Islamismus. Das mühsam gefundene Beispiel des Leipziger Imams Hassan Dabbagh soll in Ihrem Antrag erkennbar nur dazu dienen, den Islam insgesamt als gewalttätig und „artfremd“ darzustellen. Sie verstecken dieses hässliche Wort freilich hinter der unverfänglich klingenden Formulierung, sie wollten die eigene Identität schützen.
Zu Ihrer Konstruktion sind mehrere Dinge anzumerken:
1. Es gibt nicht „den“ Islam als eine homogene Glaubensrichtung, die sich über einen Kamm scheren ließe. Genauso wenig gibt es übrigens „das“ Christentum. Wer sich in solchen Pauschalisierungen ergeht, zeigt von vornherein, dass er mit gezinkten Karten spielt und an einer sachlichen Debatte keinerlei Interesse hat. Sie säen damit die Saat ihrer eigenen gewalttätigen Ideologie.
2. Es gibt deutsche Muslime und zwar nicht nur eingebürgerte Menschen, sondern auch Menschen, die zum Islam konvertiert sind. Glaube ist etwas individuelles und nicht, wie Sie uns glauben machen wollen, eine kollektive Eigenschaft, die quasi über das Blut vermittelt wird. Denn nichts anderes meint ja Ihr Kulturbegriff, mit dem Sie lediglich das zu Recht in Verruf geratene Wort „Rasse“ umgehen wollen. Mit Ihrer Ausweisungsphantasie zeigen Sie zwar, dass Sie Ihren Carl Schmitt gelesen haben, Sie bewegen sich damit aber auch in einem weiteren historischen Kontext. Radikale Ausgrenzungsgedanken hatten in Deutschland bereits einmal Gesetzeskraft, das waren die so genannten „Nürnberger Gesetze“ der Nationalsozialisten, in deren Tradition Sie sich ganz offenkundig mit diesem Antrag stellen.
3. Sie zeigen damit, dass Sie sich einen Dreck um die Grundrechte des Grundgesetzes scheren. Sie negieren damit sowohl Artikel 2, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert, als auch Artikel 4, der die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung sicher stellt. Gleiches garantieren im Übrigen die Artikel 15 und 19 der Sächsischen Verfassung.
4. Ihr Antrag verkommt auch deswegen zu purer Heuchelei, weil Sie zwar einerseits gegen den Islam wettern, auf der anderen Seite aber keinerlei Berührungsängste haben, mit notorischen Antisemiten und Holocaust-Leugnern wie dem iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad zu sympathisieren.
Ihr Antrag steht nicht nur offensichtlich im Widerspruch zum Grundgesetz, er ist ganz klar verfassungsfeindlich und ist deshalb abzulehnen.
Alle GRÜNEN Reden finden Sie hier…