Aufarbeitung DDR-Unrecht – Meier: Soziale Lage ehemals politisch Verfolgter verbessern
Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag der Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD zum Thema:
"30 Jahre nach der friedlichen Revolution: SED-Unrechtsbereinigungsgesetze novellieren – Soziale Lage politische Verfolgter der SBZ/DDR verbessern"
67. Sitzung des Sächsischen Landtags, 1. Februar, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
auf Initiative aller neuen Bundesländer wird der Bundesrat bereits morgen beraten und entscheiden, ob es angezeigt ist, die derzeit geltenden Ausschlussfristen für die Stellung von Anträgen auf Rehabilitationsleistungen in allen drei SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen gänzlich zu streichen.
Vorausgegangen sind Beschlüsse in allen ostdeutschen Landtagen, die jeweils von den Grünen initiiert wurden.
Ich freue mich, dass wir uns nun heute auch im Sächsischen Landtag über die Entfristung und die Besserstellung politisch Verfolgter in der DDR auseinandersetzen.
Denn nach derzeitiger Rechtslage ist es ab 2020 bzw. teilweise ab 2021 nicht mehr möglich, solche Anträge zu stellen, ganz egal aus welchen Gründen man dies bis dahin noch nicht getan hat.
Die Fristen wurden in den neunziger Jahren aufgrund von Zukunftsprognosen und um des Rechtsfriedens willens festgelegt.
Jedoch haben sich die Prognosen nicht verwirklicht und auch heute noch stellen Opfer des DDR-Unrechts Anträge auf Rehabilitierung.
Ein Ende der behördlichen Anerkennung politischer Verfolgung Einzelner zum Stichtag 31.12.2019 käme einem gefühlten Ende der Aufarbeitung des DDR-Unrechts in Gesamtdeutschland gleich.
So weit sind wir aber noch lange nicht.
Es wird auch noch in 10 oder 20 Jahren Menschen geben, die sich erstmals mit ihrer DDR-Vergangenheit auseinander setzen und verdrängtes Unrecht aufdecken werden.
Diese Opfer müssen genauso entschädigt werden wie die Personen, denen das schon früher gelang.
Aber auch wenn der Bundesrat morgen diese Möglichkeiten für die Zukunft eröffnet, gibt es bei der Rehabilitation von Verfolgungsopfern noch einige weitere Baustellen und Lücken.
Deshalb ist unser Antrag auch nicht obsolet.
Denn mit diesem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung auch für inhaltliche Verbesserungen in den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und damit für eine soziale Stärkung der Unrechtsopfer stark zu machen.
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz sieht für bedürftige anerkannte Haftopfer eine monatliche Unterstützungsleistung in Höhe von 300 Euro vor.
Eine solche monatliche Leistung, die ggf. der entscheidende Baustein zur Existenzsicherung im Alter ist, wollen wir auch für Personen, die auf andere Art und Weise Opfer von SED-Unrecht waren und nach den anderen SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen ausgleichsberechtigt sind.
So erhalten viele der beruflich Rehabilitierten in vielen Fällen unzureichende Rentenausgleichsleistungen und durch bestehende Zugangshürden nur in wenigen Fällen entsprechende Ausgleichsleistungen.
Es hat sich gezeigt, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze auch weitere Gruppen politisch Verfolgter nicht hinreichend erfassen.
So hat uns Lutz Rathenow in seinen Tätigkeitsberichten immer wieder von Schülerinnen und Schüler berichtet, die bespitzelt und verfolgt wurden. Viele von ihnen konnten eine bestimmte Schullaufbahn nicht einschlagen. So war es z.B. nur bis 1994 möglich, Unterstützungsleistungen für Fort- und Weiterbildung zu beantragen.
Ehemals Verfolgte Schülerinnen und Schüler sind wie die meisten Rehabilitierten inzwischen im Rentenalter.
Der staatliche Eingriff in die Schul- und Berufsausbildung hat sie oftmals gerade deshalb so nachhaltig getroffen, weil er in einer Lebensphase stattfand, in der sie noch keine stabile Persönlichkeit besaßen.
Viele sind deshalb durch niedrige Renten und psychische Folgeschäden starken existenziellen Verunsicherungen ausgesetzt.
Auch die Opfer der perfiden Zersetzungsmaßnahmen der Stasi, die so schwer und nachhaltig gesundheitlich oder psychisch geschädigt sind, dass sie die Anerkennungs- und Begutachtungsverfahren der Landesversorgungsämter nicht durchstehen, sollen ebenfalls durch staatliche Entschädigungsleistungen erreicht werden.
Wir können heute, nachdem alle anderen Landtag bereits ein Signal an den Bund gesendet haben, die sächsische Staatsregierung auffordern, sich ebenfalls für die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze einzusetzen.
Es sollen aber auch die Lebensleistung der bisher ungenügend unterstützten Verfolgtengruppen anerkannt werden, um ihnen ein Altern in Würde zu ermöglichen.
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