Das neue Zuwanderungs- und Integrationskonzept trägt die Handschrift einer Ministerin, die Integration als Teilhabe auf Augenhöhe versteht. Behalten Sie Ihren langen Atem und steuern Sie nach, wo Sie vom Kurs abgekommen sind!

Rede der Abgeordneten Petra Zais zur Fachregierungserklärung zum Thema:
"Zuwanderung und Integration gut gestalten – Zusammenhalt leben, Zuwanderungs- und Integrationskonzept II des Freistaates Sachsen"
72. Sitzung des Sächsischen Landtags, 30. Mai, TOP 1
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, liebe Petra Köpping,

danke für Ihre sehr engagierte Fachregierungserklärung, meine Fraktion zollt Ihnen Respekt, Respekt für Ihre Arbeit und das Erreichte, Respekt für Ihr authentisches und glaubwürdiges Auftreten.

Der Blick zurück macht deutlich: Die Aufgabe der Ministerin ohne Ministerium war keine einfache, als sie den neu ins Leben gerufenen Geschäftsbereich im Jahr 2014 übernahmen. Um alles mussten Sie kämpfen, um Stellen genauso wie um materielle Ressourcen. Wo andere Ressorts Rennpferde bekamen, hat man ihnen einen Sattel ohne Pferd zur Verfügung gestellt. Und trotzdem haben sie sich bei starkem Gegenwind in unbekanntes Gelände aufgemacht. Den Kampf um das Pferd haben sie gewonnen, aber der Gegenwind – auch aus den Reihen der Regierungpartner ist noch da und die Navigation bleibt noch immer schwierig.

Das hat natürlich Ursachen in der Art und Weise, wie die vorangegangenen CDU-geführten Regierungen in Sachsen das Thema Integration und Teilhabe gesehen oder besser gesagt nicht gesehen haben. Denn alle CDU-geführten Regierungen waren auf dem Integrations- und Teilhabeauge blind.

So kam es auch, dass weder eine integrationsbezogene Haltung der Staatsregierung vorhanden war, noch dass teilhabefördernden Strukturen aufgebaut worden wären. Integration war die Aufgabe der Zugewanderten, der Staat sah sich nicht in der Pflicht, einen aktiven Part zu übernehmen. Zugewanderte wurden eher als Bürger 2. Klasse wahrgenommen, von denen Anpassung, Assimilation und Zufriedenheit mit den sächsischen Zuständen erwartet wurde. Die Folgen dieser Auffassung zeigen sich bis heute.

In Ihrer Rede, Frau Staatsministerin, haben sie gesagt: "Mitten unter uns fühlen sich Menschen ausgegrenzt und unwürdig behandelt und fordern nunmehr, auch andere Menschen auszugrenzen und diese unwürdig zu behandeln."

Dahinter steckt ein klarer Befund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – die Auffassung, als Etablierte bestimmte Vorrechte zu haben. Und es sind eben nicht nur die von ihnen diagostizierten Kränkungen der Nachwendezeit, die einen Teil der Sachsen zu Rassisten und Demokratiefeinden machen.
Auch die jahrzehntelange, staatliche Verweigerung, aktive Integrationspolitik zu betreiben, hat daran einen Anteil.

Vor diesem politischen Hintergrund wurde im März 2012 das sogenannte Zuwanderungs- und Integrationskonzept der Staatsregierung veröffentlicht. Der Blick auf Zuwanderungspolitik darin war völlig verengt und konzentrierte sich aus rein marktwirtschaftlichen Gründen ausschließlich auf den Gewinn der sog. ‚klugen Köpfe‘ aus dem Ausland. Schon damals forderte meine Fraktion ein Konzept, das nicht nur qualifizierten Fachkräften vorbehalten ist, sondern auch geflüchtete Menschen einbezieht.

Migrantenorganisationen hatten das Konzept deshalb stark kritisiert, weil sie zum einen nicht an der Erarbeitung beteiligt wurden, aber vor allem die politische Teilhabe von Migrantinnen und Migranten darin keine Rolle spielte.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration rät in seiner Studie, mit der er das ZIK bereits im Jahr 2014 evaluierte ("Integration von Zuwanderern im Freistaat Sachsen – Situationsbeschreibung und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrationsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Integrations- und Zuwanderungskonzeptes") eindringlich zu einer Fortentwicklung des Konzeptes.

Wir GRÜNE haben am Anfang dieser Wahlperiode mit dem Antrag "Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen im Freistaat Sachsen voran bringen – ZIK grundlegend überarbeiten" genau das verlangt. Denn: Integration ist kein Selbstläufer. Sie findet nicht eindimensional, sondern auf verschiedenen Ebenen statt und verlangt von einer Staatsregierung strukturiertes und zukunftsorientiertes Handeln, statt populistischer Forderungen und Äußerungen. Integration braucht beides: Bewegung und Willen auf der Seite der Zugewanderten und Bewegung und Wille auf der Seite der Aufnahmegesellschaft.

Diese Fortentwicklung des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes liegt uns nun vor. Dafür möchte ich mich bei der Staatsministerin Petra Köpping und allen, die daran mitgewirkt haben, herzlich bedanken.
Was ist positiv?

Das Konzept trägt eindeutig die Handschrift einer Ministerin, die mit Herz und Verstand bei der Sache ist, die Integration als Teilhabe auf Augenhöhe und nicht als Assimilation versteht. Auch geflüchtete Menschen gehören nun zur Zielgruppe staatlichen Handelns.

Die Empfehlung des Sachverständigenrates, das Phänomen Diskriminierung aufzugreifen, wurde im neuen ZIK berücksichtigt. Ich freue mich zudem, dass sich unsere Forderung nach einem Integrationsmonitoring in dem Konzept wieder findet.

Sehr geehrte Ministerin, so gut ich das Konzept zunächst einmal finde, fürchte ich jedoch, dass sie erhebliche Probleme bei der Umsetzung haben werden.
Probleme vor allem aufgrund der fehlenden Verbindlichkeit der einzelnen Maßnahmen.

Sie sagen, dass das ZIK II Richtschnur für das Regierungshandeln sein möchte. Da sprechen die Erfahrungen der letzten drei Jahre mit diversen ressortübergreifenden Aktionsplänen der Staatsregierung eine deutlich andere Sprache. Von ihren Kabinettskolleginnen und -kollegen brauchen Sie nämlich nicht unbedingt Unterstützung zu erwarten.

Nennen kann ich hier den Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der in der Verantwortung Ihrer Ministerkollegin Barbara Klepsch (CDU) entstanden ist. Dieser ist alles andere als ein Selbstläufer.

Offen bleibt deshalb die Frage, wie Sie erreichen wollen, dass alle Ressorts an einem Strang ziehen? Aktuell sieht es eher chaotisch aus, wenn ich an das Hü und Hott bei der Positionierung zu den Ankerzentren denke. Sie sind die Expertin und ich halte es für unfair, wenn Ihnen der Innenminister von hinten in die Beine grätscht.

Wo sehe ich Nachbesserungsbedarf?

Der Sachverständigenrat Integration und Migration hat in seinem Jahresgutachten 2018 auf die Notwendigkeit verwiesen, neben spezifischen Projekten vor allem allgemeine Regelsysteme und Strukturen auf die adäquate Tauglichkeit zu überprüfen und nachzusteuern. Denn das nützt nicht nur den Migrantinnen und Migranten, sondern allen.

Daran fehlt es im Konzept tatsächlich.

Beispiel Bildungsbereich, sie sind in ihrer Rede darauf eingegangen. Tausende junge Geflüchtete haben nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres kaum Chancen Schulabschlüsse nachzuholen. Burkhard Jung (OB Leipzig) ist da konsequenter und fordert, Schulpflicht wie in Bayern mindestens bis zum 21. Lebensjahr! Pflicht gibt Ansprüche und Rechte!
Der Themenbereich ‚Politisches Engagement fördern‘ (S. 89), den ich für ein wesentliches Element einer funktionierenden Demokratie erachte und den ich für das Gelingen von Teilhabe enorm wichtig finde, ist im ZIK II absolut unterbelichtet.

Bei den dargestellten Maßnahmen ist völlig unklar, wer denn deren Adressat ist, wer für die Umsetzung zuständig ist. So soll z.B. die Gründung kommunaler Ausländer- und Integrationsbeiräte unterstützt werden. Ich frage mich, was soll das heißen? Wer soll hier wen wobei unterstützen? Wer fühlt sich überhaupt angesprochen?

Auch das Thema Wohnen/Wohnumfeld (S. 67 ff.) lässt mich ganz stark an der Intention der Ministerin, für Teilhabegerechtigkeit zu sorgen, zweifeln. Frau Köpping, Sie behaupten allen Ernstes, dass die Verfügung landkreisbezogener oder gemeindescharfer Wohnsitzzuweisungen integrationsfördernd sei!

Das halte ich für einen schweren Fehler!

Eine Wohnsitzauflage, die anerkannte geflüchtete Menschen dazu zwingt, bis zu drei Jahre im Ort der Erstzuweisung zu leben, ist alles andere als integrationsfördernd. Anerkannte geflüchtete Menschen müssen dorthin ziehen können, wo sie für sich und ihre Familien Perspektiven sehen. Der Zwang, in einem bestimmten Ort wohnen zu müssen oder sich in einem bestimmten Ort gerade nicht niederlassen zu dürfen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes.

Anstatt in die Freiheitsrechte der geflüchteten Menschen einzugreifen, müssen die ländlichen Gebiete, die von Abwanderung betroffen sind und die Großstädte, die mit steigenden Einwohnerzahlen auch ihre Probleme haben, mit konkreten Angeboten beim Wohnen, bei der Infrastruktur, beim Kita- und Schulhausbau zu unterstützen. Ihr Ansatz stimmt hinten und vorn nicht und vernachlässigt die Perspektive geflüchteter Menschen komplett. (Nicht wie Kinder behandeln – Interview – aber selbst zu behaupten, besser zu wissen, was gut für die Menschen ist)

Frau Köpping, Ihr Start war von widrigsten Bedingungen begleitet. Sie haben trotzdem in den letzten vier Jahren Enormes erreicht:

Sie haben mit dem Verbändegespräch Kommunikationsstrukturen geschaffen, wo keine waren. Sie haben mit dem Fördermittelprogramm „Integrative Maßnahmen“ für finanzielle Ressourcen zum Strukturaufbau gesorgt , in den vor Ihrer Amtszeit kein Cent investiert wurde (wenn ich auch große Probleme beim Fördermittelvollzug sehe, die noch anzugehen sind), Sie haben die Gründung eines Dachverbandes der Migrantenorganisationen unterstützt und damit die Selbstvertretung gestärkt. Allerdings gilt es auch hier, Leben und Breite in die Arbeit der Struktur zu bringen.

Wir sagen: Bleiben Sie dran! Behalten Sie Ihren langen Atem und steuern Sie aber bitte da nach, wo sie vom Kurs abgekommen sind!

 
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