Debatte Haushaltsbegleitgesetz − Schubert: Mit dem Zukunftssicherungsfonds wird ein Parallelhaushalt konstruiert
Rede der Abgeordneten Franziska Schubert in der Debatte zum Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2019/20 (HBG 2019/2020)
Donnerstag, 84. Sitzung des Sächsischen Landtages, 13. Dezember, TOP 14
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dem Haushaltbegleitgesetz (HBG) in seiner jetzigen Fassung kann unsere Fraktion nicht zufrieden sein. Und ich möchte Ihnen das gern darlegen, was uns stört und was wir nicht mittragen werden.
Zunächst zum beschlossenen Änderungsantrag der Koalition zum Thema Transparenz. Bei Nichtbefolgung der Kennzeichnung „dieser Bus fährt mit Mitteln…“ kann eine Rückzahlung zwischen 5% und 15% gefordert werden, was eine unsinnige Bürokratisierung nach sich zieht. Aber was mich daran so richtig stört, ist das Misstrauen und die Keule, die hier rausgeholt wird. Ein Klima der Angst wird geschürt und so werden jene, die sich engagieren, unter Druck gesetzt – solange, bis keiner mehr das Risiko eingehen mag, überhaupt noch etwas zu machen. Das ist genau das falsche Signal zur falschen Zeit.
Ich möchte sehr deutlich daran erinnern, dass es Steuergeld ist, was im Haushalt liegt – die Menschen haben ein Recht darauf, dass dieses Steuergeld für sie eingesetzt wird. Dieses Gängelband versteht kaum noch jemand. Wir hatten in der letzten Befassung darüber gesprochen, dass es eine Evaluation geben soll, inwieweit die Regelung zur Transparenz von Landesmitteln, die das letzte Mal reingekommen ist auf Initiative von CDU/SPD sich in der Praxis gemacht hat. Das ist nicht passiert – und so wird jetzt ohne Not die Schraube noch fester angezogen.
Mithin verstößt der Absatz 3 auch noch gegen das Gewaltenteilungsprinzip, indem festgelegt wird, dass die Verwaltungsvorschrift des Einvernehmens mit dem Haushalts- und Finanzausschuss bedarf.
Zum Zweiten: erneut wird mit diesem HBG am Zukunftssicherungsfonds geradezu obsessiv festgehalten. Und dieser wird mit derselben Obsession um etliche Tatbestände erweitert. Das geht einfach nicht. So wird ein Parallelhaushalt konstruiert, wenn man sich die Summen anschaut – eine Vielzahl der Zwecke können ganz normal veranschlagt werden. Solche Fonds sind gedacht für ganz spezifische Zwecke – und das wird hier mehr als verwischt. Wir wollen diese Mittel ordentlich veranschlagt im Haushalt für all jene Aufgaben, die das hergeben.
Dessen nicht genug – es wird ein weiteres Sondervermögen aufgemacht – ein sogenannter Borkenkäferfonds. Dafür sollen Millionen aus dem Jahr 2018 noch in 2018 da reingeschoben werden. Jedes Schulkind lernt, dass der Borkenkäfer durch die Form der Bewirtschaftung kommt und da sind wir in Sachsen einfach, es passt so schön, hinterwäldlerisch. Erst vor 2 Tagen lief im Deutschlandfunk ein Beitrag darüber, wie in Thüringen gerade Waldumbau vorangetrieben wird und vor drei Tagen eine Dokumentation dazu, wie in Finnland mit Wald umgegangen wird. Und ich höre immer noch die alte Geschichte vom „Brotbaum“ Fichte. Da haben wir als Grüne Opposition eine diametral andere politische Position als die Regierungskoalition und wir werden die Bewirtschaftung dieses Fonds sehr genau im Auge behalten. Der Ansatz, helfen zu wollen, ist nicht falsch. Aber das Ziel muss es sein, den Wald an die Klimaveränderungen anzupassen und zurückzuführen in gesunde, ausbalancierte Ökosysteme – und das schließt Forstwirtschaft nicht aus.
Was wir darüber hinaus ablehnen, ist die Verlagerung des Staatsbetriebs Sächsische Informationsdienste in die Staatskanzlei. Die Staatskanzlei hat traditionell keinen nachgeordneten Bereich. Die Notwendigkeit ist absolut nicht erkennbar und eine Erklärung steht noch aus.
Wider besseren Wissens regeln Sie im HBG auch noch die finanzielle Unterstützung für die Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung. Die Sachverständigenanhörung hat ganz klar ergeben, dass es um planvolles und qualifiziertes Handeln gehen muss, um die Gewässerqualität zu verbessern. In der jetzigen Form ist das nicht gegeben. Sachsen ist damit mal wieder eine Ausnahme – alle anderen Bundesländer, die solche finanzielle Hilfen gewähren, haben das besser geregelt, sogar Mecklenburg-Vorpommern!
Sie haben die Chance verpasst, guten Anträgen im Verfahren zuzustimmen: durch Ihre Ablehnung werden eben keine optimalen Ergebnisse erzielt für die Hochschulen, für die Kulturräume, für die Kinderbetreuung, für die Freien Schulen in diesem Lande. Sie haben auch die Chance verpasst, Mehreinnahmen in Millionenhöhe in die sächsische Staatskasse zu bringen, in dem Sie weiterhin die Tagebaubetreiber von der Wasserentnahmeabgabe umfassend und nicht nur teilweise, befreien.
Vielen Dank!