Dr. Gerd Lippold: Dieser Antrag hilft den Landkreisen kein Stück weiter und ist untauglich für Sachsen
Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold zum Antrag der AfD-Fraktion:
"Forderung von Kreistagen in Freistaat Sachsen nach der 10H-Regelung"
18. Sitzung des Sächsischen Landtags, 1. September 2015, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
vor der Sommerpause wollten Sie der Windenergie noch mit der Forderung nach einem Moratorium einen wuchtigen Schlag verpassen, meine Damen und Herren von der AfD. Heute sind Sie wieder bei den pauschalen Mindestabständen gelandet. Und die fordern Sie nicht mal selber, sondern Sie fordern die Staatsregierung auf, sich mit Kreistagsbeschlüssen zu befassen, die das fordern.
Es wäre jedoch weit gefehlt, dies für ein Zurückrudern zu halten, denn beide Ansätze zielen natürlich auf dasselbe Ergebnis: den weiteren Ausbau der Windenergienutzung grundsätzlich zu verhindern.
Denn eines sollte in der Anhörung zur Länderöffnungsklausel auf Antrag der Linken im Februar im Umweltausschuss auch denen glasklar geworden sein, die sich bis dahin nicht damit beschäftigt hatten: Wenn man eine 10H-Regelung in Sachsen umsetzt, so – und hier zitiere ich Herrn Prof. Berkner – „sinken die Spielräume zugunsten von energetischer Windnutzung gegen null“. „Wenn man die Länderöffnungsklausel, um die es in der Anhörung geht, nach § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch anwenden würde – man muss sie nicht anwenden –, würde dieser Fall eintreten. Insofern kann ich aus regionalplanerischer Sicht die Anwendung nicht empfehlen.“
Auch die sächsischen Verwaltungsgerichte sehen die Versuche zur planerischen Verhinderung von Windenergienutzung durchaus kritisch. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat kürzlich endgültig den Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und die Teilfortschreibung der Plansätze Windenergie gekippt.
Der Grund: Es war dort nicht hinreichend zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden worden. Somit wurden dort zu viele harte Tabuzonen ausgewiesen, insbesondere auch aus Abstandsgründen.
Niemand, meine Damen und Herren, tut geäußerte Bedenken leichtfertig ab. Genau deshalb setzen wir uns auch für transparente Planungs- und Genehmigungsverfahren, für frühzeitige Bürgerbeteiligung und für Rahmenbedingungen ein, die Bürgerenergieprojekte stärken. In der Bundesrepublik Deutschland, der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt, gibt es hundertausende Industrieanlagen. Dass das so ist, ist das sichtbare Ergebnis eines etablierten und bewährten Verfahrens für die Genehmigung solcher Anlagen, das umfangreiche Prüfungen und Abwägungen zu Interessen des Immissionsschutzes, des Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutzes beinhaltet. Die zugrunde liegenden Einzelfestlegungen müssen ständig weiterentwickelt und die Grenzwerte angepasst werden. Das Grundprinzip einer einzelfallbezogenen Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hat sich jedoch bewährt.
Sie kommen uns hier nun mit einem Antrag, der nahe legt, dass das alles eigentlich irrelevant sei angesichts von Ihnen ins Feld geführter besorgter Bürgerinnen und Bürger. Und wie auch in anderen Politikbereichen lassen Sie keine Möglichkeit aus, Sorgen und Ängste zu nähren, um sie dann hier als Volkes Wille zu interpretieren.
In Ihrer Antragsbegründung schreiben Sie: „Die Bürger dagegen folgen dem politischen Schlingerkurs nicht, sondern lassen menschliche Vernunft walten und nehmen parteiübergreifend politische Verantwortung in ihren Kommunen und Landkreisen wahr.“ Ihr Eindruck täuscht nicht, meine Damen und Herren! Nur ist das Bild ein anderes, als Sie es malen.
73,4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen sind trotz der jahrelangen Blockadeversuche in Sachsen klar für den Ausbau der Windenergienutzung. Nur 13 Prozent lehnen das ab.
Interessanterweise nehmen Unsicherheit und Ablehnung ganz signifikant ab, wenn die Menschen wesentlich mehr unmittelbare Erfahrung mit Windenergieanlagen haben. So sinkt die Ablehnungsquote in Sachsen-Anhalt auf 5,7 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern auf 2,8 Prozent und damit unter den bundesweiten Durchschnitt von 5,6 Prozent.
Das sind übrigens Zahlen aus einer ganz aktuellen Studie des Rheinisch-Westfälischen Institutes für Wirtschaftsforschung in Essen, das wohl über jeden Verdacht erhaben sein dürfte, explizit energiewendefreundliche Positionen zu vertreten.
Die Beschlüsse der Kreistage zeigen vor allem eines – da herrscht viel Unsicherheit und da existiert erheblicher, nachbarschaftlicher Druck durch Anti-Windkraft-Kampagnen. Selbstverständlich muss die Staatsregierung und selbstverständlich müssen auch Abgeordnete des Sächsischen Landtags sich darum kümmern. Was hier gebraucht wird, das sind sachliche Informationen und vor allem eine unmissverständliche Positionierung der Koalition zu ihrem eigenen Koalitionsvertrag.
Wenn wir über die Zielkonflikte zwischen Ausbau der Erneuerbaren Energien und Natur- und Umweltschutz reden, dann geht es uns um bestmögliche Güterabwägung und Minimierung von Auswirkungen. Es geht uns um das WIE dieses Ausbaus. Sie dagegen wollen ihn einfach verhindern, weil die damit einher gehenden rasanten Veränderungen in vielen Bereichen unserer Gesellschaft ihr statisches Weltbild sprengen.
Was Sie, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion hier fordern, dass ist Ausdruck populistischer Ziele. Das ist auf einem weiteren Politikfeld der Ausdruck des Schürens von Verunsicherungen und Ängsten, die Sie dann in Ihrem Interesse zu nutzen gedenken.
Das hilft diesen Landkreisen kein Stück weiter und das ist untauglich für Sachsen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.