Ehe für alle − Meier: Sie von der AfD wollen weiter diskriminieren. Aber die übergroße Mehrheit im Land ist sich einig: Die Ehe zwischen Frau und Mann ist genau so viel wert wie die Ehe zwischen zwei Frauen oder zwei Männern.

Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag der Fraktion der Fraktion der AfD "Verfassungskonformität gleichgeschlechtlicher Ehe prüfen lassen" (Drs 6/10457)
59. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. August, TOP 12

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

>>Als der parlamentarische Rat 1948/49 die Ehe unter grundgesetzlichen Schutz stellte, da dachten die vielen Herren und vier Frauen sicher noch nicht daran, dass es einmal die Mehrheit der Deutschen befürworten würden, eine Ehe für alle einzuführen.<<
Selten war die AfD mit einer Aussage so dicht an der Wahrheit.

Ihre Argumentation macht aber auch erneut deutlich: In den 50iger Jahren fühlen Sie sich geistig ja auch pudelwohl.
Doch seitdem hat sich eine gesellschaftliche Entwicklung vollzogen. Ein Glück!

Die Vorherrschaft des Mannes in der Ehe gibt es heute nicht mehr.
Das Schuldprinzip bei Scheidung wurde abgeschafft.
Und wie viel Engagement und zähes Durchhaltevermögen das gekostet hat, können wir uns heute anhand des Kampfes für die ‚Ehe für alle‘ anschauen.
Noch vor knapp 70 Jahren war der Geschlechtsverkehr zwischen Männern unter Strafe gestellt.

Und dennoch hat es bis ins Jahr 2017 gedauert, bis − mehr durch einen gelungenen Schachzug eines GRÜNEN Bundestagsabgeordneten, als durch die Einsicht der Bundesregierung − die Lebenspartnerschaft zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechts anerkannt wurde, als das, was sie ist: Eine Ehe.

Dieser gesellschaftliche Fortschritt ist an Ihnen von der AfD vorbeigezogen.
Sie wollen weiter diskriminieren.
Aber die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist sich einig: Die Ehe zwischen Frau und Mann ist genau so viel wert wie die Ehe zwischen zwei Frauen oder zwei Männern.
 
Aber auch ihr Antrag läuft ins Leere.
Sie zitieren in ihrer Begründung ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2002. Vielleicht hätte Sie das Urteil mal bis zum Ende gelesen und zitiert, aber das hätte ihre krude Argumentation kaputt gemacht.
Im Urteil heißt es nämlich auch: >>Um dem Schutzauftrag [der Ehe] Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt […]<<
So, meine Damen und Herren von der AfD, dann erläutern Sie doch bitte mal inwiefern eine Ehe zwischen Mann und Frau beschädigt wird, wenn auch zwei Frauen oder zwei Männer sie schließen dürfen?
Wem wird dadurch etwas weggenommen?
Welche Grundrechte werden verletzt?
Sie haben keine sachliche Antwort?
Das wundert mich nicht. Es gibt nämlich keine.

Und wenn Sie schreiben: >>Eine Ehe zwischen Mann und Frau sei besonders schützenswert, da nur aus ihr gemeinsame Kinder hervorgehen könnten.<<
Dann führt das auch in die Irre.
Denn nur weil aus einer gleichgeschlechtlichen Ehe grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder hervorgehen können, heißt das nicht, dass diese Ehe ungleich zu behandeln ist.
Füreinander Verantwortung übernehmen, das ist der Zweck einer Ehe.
Eine Ehe setzt nicht zwangsläufig Kinder voraus.

Und auch hier darf ich wieder das BVerfG zitieren:
>>Weder gibt es in jeder Ehe Kinder, noch ist jede Ehe auf Kinder ausgerichtet.<<
Gleichzeitig kann es natürlich auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften behütete Verhältnisse geben, die das Aufwachsen von Kindern fördert.
 
Die Staatsregierung sollte sich hüten, eine Klage anzustreben.
Schon als Sachsen gemeinsam mit Thüringen und Bayern im Jahr 2001 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft klagte, musste sie eine krachende Niederlage einstecken.
Ersparen Sie uns also diesmal eine weitere Schmach. Und kommen Sie endlich im Jahr 2017 an.

Wir werden diesen Antrag selbstverständlich ablehnen.
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