Ein-Jahres-Haushalt 2019? – Schubert: Gut, sinnvoll und geboten!

Rede der Abgeordneten Franziska Schubert zum Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema:
"Ein-Jahres-Haushalt 2019 statt Doppelhaushalt 2019/2020 – Budgethoheit des 7. Sächsischen Landtages achten und wahren!"
66. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. Januar, TOP 9
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
meine Fraktion hält den Vorschlag der Fraktion Die LINKE für gut, sinnvoll und geboten. Der vorliegende Antrag ist gerechtfertigt. Er macht zwei Punkte auf, über die wir uns hier unterhalten können und müssen: Das sind zum einen Verfahrensfragen und zum anderen das Thema der Budgethoheit des Landtags.
Die aktuelle Legislatur endet 2019. Dann wird ein neues Parlament gewählt.
Das Parlament hat die Budgethoheit. Ein Doppelhaushalt, wie im Moment für 2019/2020 geplant, würde über die Legislatur hinausgehen und das neue Parlament binden an einen Haushalt, den es selbst nicht mitbeschlossen hat. Das ist nicht redlich und bedenklich; wie die Begründung des Antrags hinlänglich ausführt.
Es gibt mehrere Punkte, in denen die Staatsregierung die Budgethoheit des Landtages schlicht und ergreifend schon traditionell immer wieder umgeht und worauf die LINKE in ihrem Antrag zu Recht hinweist. Es ist ein Verschiebebahnhof, den die Staatsregierung hier mittels verschiedener Gleise seit Jahren betreibt.
Zwei Beispiele:
1. Die halbjährlichen Übersichten des Finanzministers zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben. 2016 waren das fast 200 Seiten in ‚Winzschriftgröße‘. In dieser Legislatur – und da reden wir von drei Jahren – wurden über zwei Milliarden Euro in dieser Form verschoben. Hinzu kommen die massiven Verpflichtungsermächtigungen, die im Übrigen zum Teil auch schon über diese Legislatur hinausgehen, die über dieses Verfahren geschoben werden und sowieso schon das nachfolgende Parlament binden! 550 Mio. Euro sind das; wohlgemerkt – von denen wir bislang wissen. Denn: für 2017 hat die Staatsregierung dem Haushaltsausschuss bislang nur die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das erste Halbjahr 2017 vorgelegt!
Das parlamentarische Recht auf Budgethoheit und das politische Ausgestalten eines Haushalts beschränkt sich bei diesem Verfahren auf reines Abnicken durch die Parlamentarier. Der Landtag wird nachträglich um Genehmigung gebeten. Selbst wenn, das alles rechtlich möglich ist – es greift die Budgethoheit des Parlaments an.
Ich sage das an dieser Stelle sehr deutlich: wir werden dieses Verfahren nicht mehr mittragen. Wir haben das in dieser Legislatur vereinzelt in einer Sondersituation mitgemacht, wo es wirklich erforderlich war; obwohl uns ein Nachtragshaushalt deutlich besser gefallen hätte. Damit ist Schluss.
2. Wir schauen uns sehr sorgfältig die Haushaltsrechnung des Freistaats an. Da bekommen Sie selbst als interessierter Mensch nicht raus, in welcher Höhe die Staatsregierung aus welchem Fonds über welchen Titel Geld auszahlt. Der Jahresetat des Freistaates für 2018 beträgt 18,9 Milliarden Euro. Davon liegen 8,2 Milliarden Euro in Fonds… Das ist fast die Hälfte. Es ist mir einfach zu viel Geld, dessen Verwendung nicht mehr durch den Landtag geregelt wird. Allein im Jahr 2016 wurden fast eine Milliarde Euro außerhalb der Haushaltsberatung in Sondervermögen verschoben. Das gefährdet die Budgethoheit des Parlaments und ist nicht in Ordnung.
Die Haushaltsaufstellung und die anschließende Befassung im Landtag sind zu einem in weiten Strecken wirklich ausuferndem Ritual verkommen. Ich finde, was die Transparenz des Haushaltes und die Informationskultur der Staatsregierung gegenüber Menschen und Landtag betrifft, ist viel Luft nach oben. Die Haushaltsbefassung ist nach dem bisher vorgegebenen Korsett vor allem zeitaufwändig und sanierungsbedürftig. Sanierungsbedürftig hinsichtlich der Verfahren und hinsichtlich des Umgangs mit der Wahrung der Budgethoheit des Parlaments.
Wir werden dem Antrag der LINKEN zustimmen. Es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Budgethoheit des 6. Landtages anzuerkennen und die des 7. Landtages zu gewähren. » Alle Infos zum 66./67. Plenum » Alle GRÜNEN Reden