Eva Jähnigen: Die AfD verrechnet Schicksale von Menschen und Fragen ordentlicher Verfahren mit monetären Fragen im Staatshaushalt

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag der AfD-Fraktion:
"Verkürzung der Bearbeitungsdauer im Asylverfahren"
4. Sitzung des Sächsischen Landtags, 17. Dezember 2014, TOP 7

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren von der AfD, die Art und Weise, wie sie diesen
Antrag eingebracht haben, spricht für sich. Da haben Sie mal kräftig Statistiken von Bundes- und Landesebene miteinander verrechnet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass jede Abschiebung im sächsischen Haushalt Geld ersparen würde und deshalb die Asylbewerber schnell abgeschoben werden müssen. Dabei haben Sie noch Apfel und Birnen verrechnet; denn es waren Bundes- und Landesstatistiken; die haben Sie dann einfach zusammengezählt.
Es wundert mich überhaupt nicht, dass sich das der Finanzminister nicht anhören wollte. Dafür habe ich volles Verständnis, Herr Prof. Unland.
Das Problem dabei ist jedoch, dass Sie damit Vorurteile und Rassismus schüren; denn Sie verrechnen Schicksale von Menschen und Fragen ordentlicher Verfahren mit monetären Fragen im Staatshaushalt. Das ist nicht die Art und Weise, meine Damen und Herren von der AfD, wie wir das
Grundrecht auf Asyl in unserer Verfassung verstehen.
Wir wollen keine Schnellverfahren, sondern eine ordentliche Prüfung der
Asylansprüche in ausreichend hoher Qualität und mit genügend rechtlichem und tatsächlichem Gehör für die Flüchtlinge. Das ist für uns ein Wert der modernen europäischen Gesellschaft und der deutschen Verfassung, und diese halten wir hoch.
Wenn Sie sich ein wenig mit diesen Dingen beschäftigt und nicht einfach nur das wiedergegeben hätten, mit dem Herr Kupfer einmal zitiert wurde, dann hätten Sie gesehen, dass die Gesamtverfahrensdauer der Flüchtlingsverfahren beim Bundesamt seit 2011 trotz der gestiegenen Verfahrenszahlen stabil ist, nämlich im Schnitt 12,2 Monate — faktisch zu 60 Prozent unter einem Jahr. Die 300 zusätzlich eingerichteten Stellen, denen dann Personal folgen muss, sind dazu geeignet, die Verfahrensdauer stabil zu halten und vielleicht auch zu verkürzen. Aber ich sagte
schon: Uns geht es auch um die Qualität der Verfahren. Uns geht es darum, die vorgebrachten Asylgründe ernsthaft zu prüfen, und dabei verbietet die Verfassung ein Schnellverfahren. Es muss eine Einzelfallprüfung stattfinden.
Kommen wir zu den Verwaltungsgerichten, mit denen Sie sich beschäftigt haben. Aktuelle Zahlen zeigt die heutige Beantwortung einer Anfrage des Kollegen Schollbach von den LINKEN. Die Verfahrensdauer der Asylverfahren ist mit die niedrigste an den Verwaltungsgerichten überhaupt im Hauptsacheverfahren, nämlich 11,2 Monate. Schneller gehen nur Verfahren
zum Numerus clausus. Die allgemeinen Verfahren an den Verwaltungsgerichten sind leider wieder gestiegen: von 16,4 Monaten im Jahr 2011 auf jetzt 18,1 Monate.
Damit muss man sich sicher beschäftigen; denn das ist ein altes Problem der sächsischen Justiz, das wir schon aus Zeiten kennen, als es noch nicht so viele Asylverfahren gab.
Welche Verfahren sind es, die besonders lange dauern? Zum Beispiel dauern
Rehabilitierungsverfahren nach DDR-Unrecht in der Regel zwei Jahre. Aber das interessiert Sie ja alles nicht. Sie wollen allein die Flüchtlinge für die zu langen Verfahrensdauern an den Verwaltungsgerichten verantwortlich machen; denn Sie thematisieren nur das. Diese Einseitigkeit ist bösartig, und wir lehnen sie ab.
Hätten Sie sich mit diesem Thema beschäftigt, dann würden Sie sich auch einmal mit dem Sozialgericht beschäftigen, wo Arbeitslose in sehr langen Verfahrensdauern um ihre Rechte klagen müssen. Aber das interessiert Sie alles nicht. Sie interessieren sich …
(Zwischenruf Uwe Wurlitzer, AfD: "Aber jetzt vergleichen Sie Äpfel mit Birnen!")
… Ich vergleiche überhaupt nichts. Ich sage, dass uns die Gerichte wichtig sind; denn sie betreffen das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat, und gerade die Sozialgerichte, die seit Jahr und Tag unter zu geringen personellen und räumlichen Kapazitäten leiden, sind uns GRÜNEN sehr wichtig, weil sie die Rechte von Bedürftigen betreffen. Hätten Sie sich also mit den Sozialgerichten beschäftigt, dann würden Sie sehen: Wir brauchen mehr Richterinnen und Richter für viele Gerichte.
Wir müssen uns ernsthaft mit der Situation gerade der Verwaltungs- und
Sozialgerichte beschäftigen und nicht wie von Ihnen vorgeschoben allein mit Asylverfahren.
Das brauchen wir, und das wird unsere Fraktion auch weiter tun. Wir haben
sicherlich keine Anträge wie diese, die denen der NPD sehr ähneln und die wir hier nicht vermissen.
Vielen Dank.