Eva Jähnigen: Ein Teil der Probleme in Staatsanwaltschaft und Polizei sind hausgemacht

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag der LINKE-Fraktion:
„Ermittlungs- und Strafverfolgungsnotstand in Sachsen rechtzeitig und wirksam vorbeugen – personelle und technische Ausstattung der Kriminalpolizei und Justiz deutlich verbessern“
7. Sitzung des Sächsischen Landtages, 29. Januar 2015, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dem Antrag der LINKEN können wir zustimmen. Der Antrag geht auf ein Alarmsignal aus der Staatsanwaltschaft selbst zurück. So war nach dem Treffen der Generalstaatsanwälte vor einem Jahr in Görlitz zu lesen, dass die Beweismengen ins uferlose stiegen und die kriminaltechnischen Institute der Polizei überlastet seien. Es fehle an Personal und leistungsfähigerer Technik, Ermittlungsverfahren würden platzen, weil Daten nicht fristgerecht ausgewertet werden können.
Wir GRÜNE wollen wissen, ob das tatsächlich so ist, an welchen Stellen welche Defizite seit wann bestehen und welche Maßnahmen zur Beseitigung wann ergriffen werden sollen und müssen.
Allerdings ist ein Teil dieser Probleme hausgemacht in Staatsanwaltschaft und Polizei:
Die Funkzellenabfragen um den 19. Februar 2011 erzeugten einen riesigen Haufen Daten, die sich Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Fahnen geschrieben hatten, auszuwerten. Mit welchem Ergebnis? Sämtliche Verfahren, zu denen diese Daten angeblich erforderlich waren, sind eingestellt, die Daten gelöscht. Wie viele Bedienstete sind wohl mit wie viel Arbeits- und Überstunden mit dieser sinnlosen Auswertung beschäftigt worden – und haben andere Aufgaben vernachlässigen müssen.
Oder nehmen wir die unzähligen Ermittlungsverfahren wegen friedlicher Platzbesetzung um den 13. Februar 2010, 2011: Was allein damit an Kapazitäten gebunden wurde, trägt sicherlich zu einem angeblichen Ermittlungsnotstand bei. Hier gäbe es übrigens eine einfache Arbeitserleichterung für die Staatsanwaltschaft: wie andere Bundesländer könnten wir den Straftatbestand des § 22 Sächisches Versammlungsgesetz wegen grober Störung einer Versammlund streichen oder in einen Bußgeldtatbestand umwandelten.
„Nichts gelernt“, mag man den Strafverfolgungsbehörden dann wieder zurufen, wenn sie wegen der Demonstrationen am 1. Mai 2014 in Plauen gegen knapp 400 Personen wegen angeblichen Blockierens einer Aufzugstrecke ermitteln.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Herr Hartmann von der CDU-Fraktion hat es gestern erstmalig als eigene Erkenntnis formuliert: vor der Forderung des Stellenabbaus und des Stellenzuwachses ist eine Aufgabenkritik durchzuführen. Und was die Kapazitäten sächsischer Strafverfolgungsbehörden angeht, da ist noch eine Menge an Aufgabenkritik erforderlich.