Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Sie schaffen die Illusion von mehr Hochschulfreiheit ohne sie wirklich zu gewähren

Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung "Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes" (Drs 6/9881)
60. Sitzung des Sächsischen Landtags, 27. September, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahren mahnen wir an, das Hochschulgesetz dringend zu überarbeiten. Nicht nur Urteile zum Mitbestimmungsrecht der gewählten Gremien müssen umgesetzt werden.
Aber seit drei Jahren lässt die Staatsregierung diesen See äußerst still ruhen. Und dann kommt ein Bundesprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, das Tenure-Track-Programm, und plötzlich geht alles ganz schnell. Heute legt die Staatsregierung tatsächlich ein Änderungsgesetz für das Hochschulgesetz vor.
Der große Wurf ist es nicht. Es sollen mit dieser Mininovelle nur die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme der Hochschulen am Bundesprogramm geschaffen werden. Und den Hochschulen soll  ermöglicht werden, exzellente Professorinnen und Professoren leichter zu halten, wenn diese einen Ruf einer anderen Hochschule erhalten.
Beides – und das will ich klar sagen – sind sehr wichtige Punkte, die wir unterstützen. Wenn auch nur ein ganz kleiner Teilbereich dieser Riesenbaustelle, genannt Hochschulfreiheitsgesetz.
Aber auch bei einem Hochschulgesetz darf Schnelligkeit nicht vor Gründlichkeit gehen. Haben Sie die Größe und korrigieren sie die Fehler, die Ihnen in der Anhörung fachkundig aufgezeigt wurden, anstatt einen mangelhaften Gesetzentwurf heute durch das Parlament zu prügeln.
Ich will das nochmal verdeutlichen.
Sie wollen, dass besonders gute Juniorprofessuren ohne erneute Ausschreibung auf eine Professur oder hervorstechende Professuren auf eine höherwertigere Stelle berufen werden können, wenn er oder sie einen Ruf einer anderen Hochschule erhält und droht, der eigenen Hochschule verlustig zu gehen.
Diese Regelung fehlte bisher, und bedeutete für die sächsischen Hochschulen einen enormen Wettbewerbsnachteil. Deshalb begrüßen wir, wenn die Hochschulen diese Freiheit erhalten.
Aber man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ihnen so viel Freiheit dann doch unheimlich war. Denn Sie fangen sie sofort wieder ein. Sie verlangen, dass das Ministerium dem Verzicht auf die Ausschreibung zustimmen muss. Welchem Zweck soll das dienen?
Ist das ihr Verständnis von Hochschulautonomie? Ich finde die Hochschulen sollen selbst entscheiden, wann sie von der gesetzlichen Neuregelung Gebrauch machen wollen.
Weitaus gravierender ist aber die sogenannte Familienkomponente, die es bei befristeten Professuren bei Geburt oder Adoption eines Kindes ermöglicht, die Befristung zu verlängern. Diese wollen sie nur den neuen Tenure-Track-Professuren zu Gute kommen lassen. Die anderen Qualifizierungsprofessuren ohne Tenure-Track bleiben in Ihrem Entwurf außen vor. Möglicherweise hat es etwas damit zu tun, dass für die Tenure-Track-Professuren die Mittel aus dem Bundesprogramm kommen, wenn sie die Familienkomponente in Anspruch nehmen.
In dem Punkt war die Sachverständigenanhörung jedoch sehr klar. Die Juristen haben es ihnen mehr als deutlich ins Stammbuch geschrieben: diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich bedenklich und hätte dringend überarbeitet werden müssen. Und trotzdem haben Sie es nicht für nötig erachtet, einmal über ihren Schatten zu springen und diesen Fehler mit einem Änderungsantrag zu korrigieren. Das spricht Bände und ich frage mich, wieso wir eigentlich Sachverständigenanhörungen durchführen.
Verantwortungsvolle Gesetzgebung sieht anders aus.
Ich will noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen. Das Tenure-Track-Programm des Bundes stellt die Bedingung, dass wir nach dessen Auslaufen mehr unbefristete Professuren und mehr Tenure-Track-Professuren in Sachsen haben als vorher. Der Normenkontrollrat hat bereits darauf hingewiesen, dass in Sachsen aber kein Stellenaufwuchs geplant ist.
Wollen Sie also Mitarbeiterstellen zu Professuren umwidmen, um den Vorgaben des Bundesprogrammes zu entsprechen? Es darf am Ende nicht so weit kommen, dass unsere Hochschulen zu reinen Stellen-Verschiebebahnhöfen mutieren. Wenn Sie schon darauf bestehen, den Gesetzentwurf heute zu verabschieden, dann sorgen Sie in den kommenden Haushalten wenigstens dafür, dass wir zu ausreichend Stellen an den Hochschulen kommen.
Der Entwurf ist nicht ausgereift. Sie schaffen die Illusion von mehr Hochschulfreiheit ohne sie wirklich zu gewähren. Sie präsentieren einen Gesetzentwurf der regelrecht darum bettelt am Ende vor einem Gericht zu enden. Dem können wir nicht zustimmen und werden uns enthalten.
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