Franziska Schubert: Aus dem Antrag geht nicht klar hervor, was genau Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen
Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert zum Antrag der Linken-Fraktion:
"Spekulative Veräußerung von kleingärtnerisch genutzten Bodenflächen auf landeseigene Grundstück im Freistaat Sachsen sofort stoppen!"
20. Sitzung des Sächsischen Landtags, 17. September 2015, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir werden dem ersten Abschnitt des Antrags zustimmen, denn eine umfassende Unterrichtung des Parlaments ist etwas, das wir genauso unterstützen und auch einfordern.
Dem zweiten Abschnitt können wir nicht zustimmen. Zum Einen – und das werde ich Ihnen nachfolgend darlegen – werden hier die Ebenen der Zuständigkeit vermischt und zum Anderen erscheint uns die Begründung eher wie eine Aufarbeitung der Chemnitzer Stadtratspolitik, in der Sie vermutlich keine Mehrheiten für Ihre Absichten finden konnten.
Im Bundeskleingartengesetz ist umfangreich geregelt, wie die juristischen Rahmenbedingungen für Kleingärten sind. Der spekulativen Grundstücksveräußerung zu Lasten der Kleingärten wird ausreichend vorgebeugt. So ist eine ordentliche Kündigung der Pachtverhältnisse etwa zur Bebauung nur dann möglich, wenn planerisch eine andere Nutzung als die kleingärtnerische zulässig ist oder wenn das Kleingartenland aufgrund von (geänderten) Bebauungsplänen einer anderen Nutzung zugeführt werden soll. Für diese Fälle sieht das Gesetz eine Entschädigung und die Bereitstellung von Ersatzland vor.
Deutlich wird hier allerdings eines: nicht der Freistaat ist derjenige, der Spekulationen mit Gartenland vorbeugen kann. Es sind die Kommunen, die es mit der Bauplanung in der Hand haben, ob Kleingartenland den Gärtnern bleibt oder ob es in Bauland umgewandelt werden soll.
Doch ich möchte nicht nur im Juristischen verbleiben. Der Deutsche Städtetag hat sich auch dem Thema angenommen und gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde eine Stellungnahme zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten erarbeitet. Da können Sie dann lesen: " … dass eine Reformierung des Bundeskleingartengesetzes derzeit nicht erforderlich ist." Es wird also kein Bedarf für eine Reform des Regelwerkes gesehen.
Kleingärten sind ein unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens – ja. Völlig unbestritten ist die Bedeutung der Kleingärten für einen sozialen und ökologischen Städtebau unter dem Leitbild der kompakten Stadt mit Nutzungsmischung; wir Grünen stehen da nach wie vor dahinter. Allerdings, und so steht es auch in der eben genannten Stellungnahme, sind städtebauliche Umbauprozesse aufgrund des demografischen, ökologischen und ökonomischen Wandels notwendig. In den Empfehlungen des Deutschen Städtetages zum Handlungsfeld Kleingartenentwicklung wird deutlich gemacht, dass der Spagat zwischen tatsächlichem Bedarf und bestehendem Überangebot bewältigt werden muss. Die Erstellung von Kleingartenentwicklungskonzepten in den Kommunen für vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung ist mittlerweile in vielen Kommunen schon im Gange; beispielhaft sei hier Zittau genannt. Die Forderung nach einem "professionellen Verlagerungsmanagement", auch das ist eine der Handlungsempfehlungen, ist ein möglicher Ansatz, wie BürgerInnen und KleingärtnerInnen eingebunden und mitgenommen werden können.
Aus Ihrer Begründung geht für unsere Fraktion nicht klar hervor, was genau Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen. Wir sehen, dass vor allem die kommunale Selbstverwaltung hier zuständig ist. Im Stadtrat ist dieses Thema sicher auch der demokratischen Meinungsbildung unterworfen gewesen. Das hatten Sie aber jetzt nicht in Ihrer Begründung drin. Ja, es ist nicht in Ordnung, sollte hier etwas, wie Sie es schildern, „hinter dem Rücken der Kleingärtner“ entschieden worden und sollten diese nicht einbezogen worden sein.
Mithilfe einer Kleinen Anfrage an das SMF oder durch Besprechung im Fachausschuss können Sie zunächst den Sachverhalt klären lassen – wer sind die "privaten Dritten", was haben sie vor, gab es das Angebot an die Stadt, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen?
Dann erschließt sich vielleicht auch ein konkreter Handlungsbedarf auf landespolitischer Ebene, über den wir dann hier diskutieren müssen und auch können.