Franziska Schubert: Jetzt, über zwei Jahre nach dem Bundesverfassungsurteil, hat auch die Sächsische Staatsregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes vorgelegt.

Rede der Abgeordneten Franziska Schubert zum Entwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes"
16. Sitzung des Sächsischen Landtags, 8. Juli 2015, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Bundesverfassungsurteil vom 07. Mai 2013 ist bekannt, dass der Bundesgesetzgeber im Einkommensteuerrecht Lebenspartnerschaften – im Sinne des Lebenspartnerschaftengesetzes von 2001 – Ehen gleichstellt. Für Lebenspartnerschaften bedeutet das u.a., dass sie nun die Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung von Einkommen nutzen können.
Das heißt, seit zwei Jahren und zwei Monaten ist bekannt, dass auch das Kirchensteuergesetz entsprechend zu überarbeiten ist. Erst jetzt hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf mit der Begründung vorgelegt, dass – Zitat: "„Das Sächsische Kirchensteuergesetz“ entsprechend anzupassen ist. Die einkommensteuerliche Gleichstellung der Lebenspartner und Lebenspartnerschaften mit Ehegatten und Ehen ist kirchensteuerrechtlich nachzuvollziehen".
Übersetzt heißt das, die Gesetzesanpassung bewegt sich vom Arbeitsaufwand auf dem Niveau einer redaktionellen Änderung. Dafür hat die Sächsische Staatsregierung mehr als zwei Jahre gebraucht. Andere Länder haben diese – längst überfällige Anpassung – erheblich schneller auf den Weg gebracht. Im Vergleich: Bayern verkündete die Änderung letztes Jahr im Dezember, nachdem der Gesetzentwurf bereits im Mai 2014 dem Bayrischen Landtag zur Diskussion vorlag.
Hessen gab die Gesetzesänderung ebenfalls im Dezember 2014 bekannt.
Auch Mecklenburg-Vorpommern legte im Mai 2014 seinem Landtag den Gesetzentwurf vor. Der Beschluss erfolgte am 30. Oktober 2014.
Brandenburg verabschiedete die Gesetzesänderung im Juli 2014,
Rheinland-Pfalz im Juni 2014
Thüringen bereits im Mai vergangenen Jahres.
Und Baden-Württemberg hat bereits vor über anderthalb Jahren zum 1. Januar 2014 die entsprechende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen im Kirchensteuergesetz verankert.
Jetzt, über zwei Jahre nach dem Bundesverfassungsurteil, hat auch die Sächsische Staatsregierung, einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Wir stimmen dieser überfälligen Anpassung natürlich zu und erinnern an die noch ausstehenden redaktionellen Änderungsbedarfe, wie z.B. bei der Trennungsgeldverordnung.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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