GRÜNER Antrag „Auszeichnungen und Ehrungen von Frauen“ – Meier: Staatsregierung verstößt bei Ordensverleihung gegen Pflicht der Gleichstellung von Frauen und Männern

Rede der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) zum Antrag "Auszeichnungen und Ehrungen von Frauen" (Drs 6/4955)
 50. Sitzung des Sächsischen Landtags, 15. März, TOP 9
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine 76jährige Sorbin kämpft seit vielen Jahren für den Erhalt ihrer Heimat in der Lausitz.
In traditioneller sorbischer Tracht demonstriert sie gegen den Braunkohleabbau und den Klimawandel und ist mittlerweile nicht nur dafür, sondern auch für ihre Weltoffenheit bekannt.
Die frühere Ausländerbeauftragte der Stadt Dresden wirkte in ihrer 20jährigen Amtszeit daran mit, dass hier bundesweit zum ersten Mal ein öffentlicher Platz nach einem Opfer rechtsextremer Gewalt benannt wurde.
Nach Beendigung dieser Tätigkeit war sie Vorsitzende des Vereins Stolpersteine in Dresden e.V. und kämpfte hier weiter gegen Antisemitismus, Rassismus und für eine weltoffene Landeshauptstadt.
In Leipzig hat eine Ärztin für Innere Medizin Anfang der 1990er Jahre den ersten sächsischen Hospiz-Verein gegründet und war damit Wegbereiterin der Hospizbewegung in Sachsen.
Sie baute ehrenamtlich den ambulanten Hospizdienst zusammen anderen auf.
Für ihr Engagement wurde sie 2014 mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nur drei Beispiele für Frauen, die sich seit vielen Jahren voller Energie hartnäckig für die verschiedensten gesellschaftlichen Belange einsetzen und damit dem Wohl der Allgemeinheit und nicht zuletzt dem Wohlergehen und auch Ansehen des Freistaates Sachsen dienen.
Seit 1997 verleiht der sächsische Ministerpräsident für solche außergewöhnlichen Leistungen in den verschiedensten Lebensbereichen den Verdienstorden des Freistaates Sachsen.
Er wurde mittlerweile 285 Mal verliehen.
Davon aber lediglich 46 an Frauen.
84 Prozent der in den letzten 20 Jahren verliehenen Verdienstorden wurden an Männer vergeben.
Ich will deren Leistungen keinesfalls abwerten, sie haben Außergewöhnliches zum Wohl der Allgemeinheit und des Freistaats Sachsen beigetragen.
Ich denke hier nur an Kurt Masur, Theodor Kiessling oder Christoph Wonneberger.
Allerdings sollen bei der Verleihung des Verdienstordens laut Stiftungserlass Persönlichkeiten aus allen Teilen der Bevölkerung möglichst gleichmäßig berücksichtigt und geehrt werden.
Ich verstehe darunter, dass sowohl junge als auch ältere Bürgerinnen und Bürger, Arme und Reiche und natürlich auch Frauen und Männer zu gleichen Teilen geehrt werden sollen.
Und das passt auch, denn die besonders verdienstvollen Persönlichkeiten in Sachsen sind jung und alt, arm und reich, weiblich und männlich.
Sieht man sich aber die Vergabepraxis der Staatsregierung an, scheint die sächsische Bevölkerung nur zu 16 Prozent weiblich zu sein.
Anderenfalls muss ich zu dem Ergebnis kommen, dass die Staatskanzlei und der Ministerpräsident die Vorgaben des Stiftungserlasses seit Jahrzehnten hartnäckig ignorieren.
Bereits 2015 hat meine Vorgängerin Eva Jähnigen die Staatsregierung mit einer Kleinen Anfrage auf die offensichtliche Diskrepanz zwischen dem im Stiftungserlass vorgesehenen Vergabekriterium der gleichmäßigen Verteilung und der tatsächlichen Geschlechterverteilung unter den Geehrten hingewiesen.
Die Staatskanzlei stahl sich damals aus der Verantwortung, indem sie meinte, die Formulierung „aus allen Teilen der Bevölkerung“ würde nicht zwingend eine gleiche Berücksichtigung der Geschlechter inkludieren.
Im Mai letzten Jahres antwortete die Staatskanzlei auf den vorliegenden Antrag meiner Fraktion, dass der Verdienstorden nicht für eine geschlechterparitätische Verteilung gestiftet worden sei und – und hier wird es wirklich entlarvend! – durch eine Änderung der Verleihungspraxis möglicherweise verdienstvollen männlichen Personen ein Unrecht im Sinne der Gleichstellung zugemutet werden müsse!
Diese Argumentation erwarte ich von anderen in diesem Land, aber nicht von einer Regierung, die sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzt.
Vielmehr – diese Argumentation ist realitätsfern, rückständig – ja reaktionär! Für eine Staatsregierung ist das unwürdig.
Diese Antworten lässt die GRÜNE Fraktion nicht gelten!
Sehenden Auges verstößt die Staatsregierung seit 20 Jahren bei der Verleihung des Verdienstordens immer und immer wieder gegen Artikel 8 der Sächsischen Verfassung und ihre Pflicht zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Denn es ist garantiert nicht so, dass es in Sachsen weniger gesellschaftlich aktive und hartnäckige Frauen als Männer gibt, die eine Ehrung und Auszeichnung durch den Ministerpräsidenten verdient hätten.
Schon im Jahr 2007 war sich die Staatskanzlei sicher, dass Frauen bei der Ordensverleihung mittel- bis langfristig zu gleichen Teilen berücksichtigt werden würden, so seine Antwort auf einen Antrag der damaligen Linksfraktion, der ebenfalls die Gleichstellung von Frauen bei der Verleihung des Verdienstordens forderte.
Zehn Jahre nach dieser Aussage, hat sich aber nichts geändert – im Gegenteil.
2007 wie zuletzt 2016 kommen aus der Staatskanzlei leere Worthülsen, denen keine Taten folgen.
Die Praxis der Verleihung des Verdienstordens des Freistaats Sachsen muss sich endlich ändern:
Damit auf lange Sicht erkennbar wird, dass in Sachsen Frauen für außergewöhnliche Leistungen zum Wohl der Allgemeinheit genauso wertgeschätzt und geehrt werden wie Männer, müssen mindestens in den nächsten zehn Jahren weitaus mehr Frauen als Männer bei der Verleihung des Verdienstordens berücksichtigt werden.
Danach sollte es für die Staatsregierung selbstverständlich sein, immer gleich viele Frauen und Männer mit dem Verdienstorden auszuzeichnen.
So wie es in den letzten 20 Jahren schon hätte selbstverständlich sein müssen.
Und damit sie das nicht vergisst, sollte der Wortlaut des Stiftungserlasses in dieser Hinsicht deutlich geändert werden.
Der Erlass in seiner jetzigen Form ist aus dem letzten Jahrtausend.
Willkommen im 21. Jahrhundert – in dem Frauen und Männer in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichmäßig aktiv und sichtbar sind.

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