GRÜNER Gesetzentwurf Transparenzgesetz − Meier: Die größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns ist ein Grundpfeiler einer modernen Demokratie
Redebausteine der Abgeordneten Katja Meier zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN-Fraktion:
"Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen"
77. Sitzung des Sächsischen Landtags, Mittwoch, 5. September, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns ist ein Grundpfeiler einer modernen Demokratie. Amtsverschwiegenheit und Herrschaftswissen sind nicht nur veraltet und unbefriedigend für die Bürgerinnen und Bürger. Sie führen vor allem zu Unsicherheit und unkontrollierbaren Spekulationen, die für Meinungsmache missbraucht werden können. Das müssen wir leider immer öfter erleben. Der Staat muss das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in seine Verwaltung und Organe zurückgewinnen.
Wenn der Ministerpräsident jetzt nach der Zivilgesellschaft ruft, dann muss er auch die Voraussetzung für die demokratische Partizipation ermöglichen. Dazu braucht es u.a. den freien Zugang zu Informationen. Mit dem Transparenzgesetz, das wir Ihnen heute zur Abstimmung vorlegen, drehen wir eine wichtige Stellschraube.
Damit sich Bürgerinnen und Bürger ernst genommen fühlen reicht das natürlich nicht aus – wir haben es heute morgen bereits gehört. Aber indem Verwaltung und Politik ihre Informationen veröffentlicht, fördern sie nicht nur das Vertrauen und erhöhen die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen, sondern gleichzeitig auch deren Kontrolle.
Unser Gesetzentwurf sieht die allgemeine Verpflichtung der Staatsregierung, der Landesbehörden aber auch kommunaler Behörden vor, auf einer Transparenzplattform im Internet alle nicht personenbezogenen Informationen zu veröffentlichen und für alle Bürgerinnen und Bürger unkompliziert und weitestgehend kostenfrei verfügbar zu machen. Ob es der letzte Stadtratsbeschluss, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Daseinsvorsorge oder der Bebauungsplan des eigenen Wohngebiets ist – alles soll für jede und jeden leicht zugänglich sein.
Um Informationen zu erhalten, die nicht für die breite Öffentlichkeit und damit die Transparenzplattform geeignet sind, sieht das Gesetz einen individuellen Auskunftsanspruch auf Antrag vor, unabhängig von einem besonderen Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers an der begehrten Information.
Das beste Beispiel dafür, dass ein solches Transparenzgesetz funktionieren kann, gibt Hamburg. Das hier bereits in 2012 beschlossene Transparenzgesetz war Vorbild für unseren Gesetzentwurf. Es wurde unlängst durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung in Speyer evaluiert.Nicht nur Bürgerinnen und Bürger sondern auch die Verwaltung selbst greifen auf die Transparenzplattform zu. Der auch in HH befürchtete Mehraufwand und zu hohe Kosten haben sich nicht bewahrheitet.
Das sind Fakten, die wir zur Kenntnis nehmen müssen.
Sie sollten diesem Gesetzentwurf heute zustimmen, wenn Sie einen Beitrag zur Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung in unserer Gesellschaft leisten wollen. Denn das Transparenzgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, politische Entscheidungen nachzuvollziehen zu können.
Der Koalitionsvertrag von 2014 sah die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes vor. Aber seien wir ehrlich: Das wird in dieser Legislatur nichts mehr. Und es ist auch nicht empfehlenswert, ein Gesetz im Bereich der Informationsfreiheit im Jahr 2018 zu erlassen und es nur auf einen Auskunftsanspruch zu beschränken.
Wenn Sie unserem Gesetzentwurf heute zustimmen, müssen Sie sich die Arbeit auch gar nicht machen.
Aus rechtlichen Bedenken heraus können sie den Gesetzentwurf jedenfalls nicht ablehnen. In der Anhörung waren sich die Sachverständigen einig, dass gegen die darin enthaltenen Pflichten, Aufgaben und Regelungen keine rechtlichen Bedenken bestehen. Den letzten Schliff, nämlich die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung, haben wir dem Gesetzentwurf mit dem ihnen vorliegenden Änderungsantrag gegeben.
Sie treffen heute also eine politische Entscheidung – sind sie gegen transparentes Verwaltungshandeln oder ergreifen sie die Chance, einen wirklich großen Schritt auf die sächsischen Bürgerinnen und Bürger zuzugehen und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen in der Bevölkerung zu erhöhen und ihr Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen?
Es ist Ihre Entscheidung, aber ich lege ich Ihnen eindringlich ans Herz: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
» Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Drs 6/10209) » Der Änderungsantrag (Drs 6/14614)