Haushaltsdebatte Finanzen − Schubert: Die Einzelpläne hebeln das Budgetrecht des Landtags aus!
Rede von Franziska Schubert in der Haushaltsdebatte zu den Einzelplänen 04, 14 und 15 (Staatsministerium der Finanzen, Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung, Allgemeine Finanzverwaltung)
Donnerstag, 84. Sitzung des Sächsischen Landtages, 13. Dezember, TOP 11
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch die Haushaltspläne für das Finanzministerium und seinen nachgeordneten Bereich, für den staatlichen Hochbau und die Liegenschaftsverwaltung sowie für die allgemeine Finanzverwaltung sehen wir kritisch.
Das fängt damit an, dass auch diese Haushaltspläne weit in die neue Legislatur hinein reichen. Damit wird hier mit den Stimmen der Koalition über einen Zeitraum entschieden, für den Sie keine demokratische Legitimierung haben. Es sind aber auch Entscheidungen, die Sie hier treffen, die fachlich/sachlich und noch nicht mal mehr politisch begründet werden können.
Einzelplan 04. Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement
Lassen Sie mich ein paar Worte zum Einzelplan des Finanzministeriums sagen.
Und hier vor allem zum Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement. Laut Entwurf soll der Staatsbetrieb in den nächsten zwei Jahren 25,0 Millionen Euro erhalten. Davon sind fast 23,0 Millionen Euro für laufende Zwecke und weitere 2,0 Millionen Euro an den Generationenfonds für künftige Versorgungsempfänger.
Sie konnten uns vor zwei Jahren nicht sagen, warum es diesen Staatsbetrieb braucht und Sie können es heute auch nicht.
Wir haben jetzt Ende 2018. Dem Landtag liegt eine Unterrichtung des Rechnungshofes vor, die auch nicht erkennen lässt, dass dieser Staatsbetrieb eine Daseinsberechtigung hat. Auf meine Nachfrage (Drs. 6/15200 – Sonderbericht Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement) hat der Finanzminister geantwortet, dass bis jetzt keine Einigung mit den anderen Ressorts (SMUL, SMWA) darüber erreicht werden konnte, ihre Unternehmensbereiche in den neugegründeten Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement einzugliedern. Da drängt sich die Frage auf, warum das nicht vorher geklärt wurde und warum die Regierungskoalition mit ihrer Stimmenmehrheit ein solches Vorgehen unterstützt hat und es offensichtlich wieder tun wird. Die Abschaffung wäre möglich und sinnvoll gewesen.
Einzelplan 14 Staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung
In der Vorbemerkung steht: >>Der Einzelplan 14 ermöglicht die effiziente Wahrnehmung der Bauherren- und Eigentümerfunktion im Interesse des Freistaates Sachsen.<<
Hm. Wir haben hier einen Haushaltsentwurf vorliegen, der eine unglaubliche Flexibilität bei der Verwendung von Geldern ermöglicht. Da passt der Anspruch der Vorbemerkung nicht zum Inhalt des Plans.
Die Globalen Haushaltsvermerke stellen bereits sicher, dass wir hier theoretisch etwas beschließen, die Staatsregierung aber dann die Gelder nach eigenen Prioritäten einsetzen kann.
Das beginnt mit dem Vermerk Nummer 1: Die Ausgaben der Gruppen 711 bis 899 der Kapitel 14 01 bis 14 40 sind gegenseitig deckungsfähig.
Das ist ein gigantischer Deckungsvermerk. Hinzu kommt, dass Gelder aus dem Zukunftssicherungsfonds für die Finanzierung von Baumaßnahmen (z.B. für die Polizei) vorgesehen sind. Diese Titel sind vom Deckungsvermerk erst mal nicht ausgenommen.
Zu Vermerk Nummer 3. Die Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabereste der Hauptgruppen 7 und 8 sind gegenseitig deckungsfähig. Allein aus Gründen der Nachvollziehbarkeit: Schwierig!
Aus 2017 nach 2018 wurden 267 Millionen Euro als Ausgaberest übertragen. Das kann man eigentlich auch nicht mehr ‚Rest‘ nennen. Es ist immerhin 40 Prozent des Ansatzes für 2019. Und für dieses Jahr ist es fast eine Milliarde Euro. Und da sind noch nicht die ergänzenden Zuführungen aus dem Zukunftssicherungsfonds berücksichtigt.
Und so geht es weiter: Ein Deckungsvermerk nach dem anderen:
4. Die Verpflichtungsermächtigungen der Gruppe 518 (Mieten und Pachten) sind gegenseitig deckungsfähig.
5. Die Ausgaben der Gruppen 517 (Bewirtschaftung), 518 (Mieten und Pachten) sowie 519 (Bauunterhalt) sind gegenseitig deckungsfähig sowie einseitig deckungsfähig zu Lasten von 14 20/713 91 bzw. 14 40/713 91.
6. Die Ausgaben der Gruppe 519 sind bis zu 30% des Gesamtansatzes der Gruppe 519 zu Lasten der Hauptgruppe 7 deckungsfähig.
Einzelplan 15.
Und auch in diesem Haushaltsplan wird mit der Stimmenmehrheit der Koalition und ohne fachlich/sachliche Notwendigkeit das Budgetrecht des Landtages ausgehebelt. Es ist nicht in Ordnung, was Sie hier mit ihrer Stimmenmehrheit ermöglichen und verfestigen. Das Budgetrecht liegt beim Landtag und ich erwarte hier mehr Achtsamkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Fangen wir an mit den Entnahmen aus dem Sondervermögen ‚Garantiefonds‘ (Kapitel 15 10 – Kapital und Schulden). Im Garantiefonds wurden die Gelder geparkt, die der Freistaat für die Folgen des Landesbankfiaskos zu zahlen hat. Unterm Schlussstrich sind über eine Milliarde Euro im Fonds übrig geblieben, was nun für andere Aufgaben hätte verwendet werden können. Die Verwendung dieser Gelder hätte mehr Raum und Öffentlichkeit verdient und gebraucht. Die Staatsregierung hat sich dagegen entschieden und lieber die rechtlichen Möglichkeiten genutzt und den Fonds still und leise praktisch leer geräumt. Erfahrungsgemäß haben die Menschen wenig Verständnis dafür, wenn sie außen vor bleiben und nur die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dem Entwurf ist nur zu entnehmen, dass die Gelder weg sind. Wann und wie das geschehen ist, findet man nicht. Weder in den Zahlen für 2018, noch in der Erläuterung. Es ist mir klar, dass 2018 eine Soll und keine Ist-Zahl ist. Aber wie gesagt, in der Erläuterung wäre es möglich gewesen. Eine Debatte in diesem Hohen Haus über die Verwendung dieser Gelder wäre angebracht und richtig gewesen. Sie haben sich dagegen entschieden und noch nicht mal in Schriftgröße 4 in den kaum auffindbaren Tiefen des Haushaltsplanes vermerken können, dass Sie dieses Geld entnommen haben.
Weiter: Die Entnahmen aus der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage. Auch hier fehlt es an Nachvollziehbarkeit. Es wäre hilfreich, wenn die Höhe der Rücklage zum Beispiel in der Erläuterung erfasst wäre. Auf die Haushalts- und Vermögensrechnung zu verweisen, hilft hier auch nicht weiter, wenn die Staatsregierung diese mit schöner Regelmäßigkeit immer erst nach der Haushaltsbefassung veröffentlicht.
Noch ein Beispiel: Entnahmen aus dem Grundstock (Kapitel15 20 Staatsvermögen)
Allein in 2017 hat die Staatsregierung 28,0 Millionen Euro an die Staatliche Porzellan-Manufaktur gezahlt und eine weitere Million Euro an die Meissen Porzellan-Stiftung GmbH.
Im Einzelplan 15 ist diese Entnahme aus dem Grundstock nicht drin. Da steht Null Euro.
15 21 Betriebe und Beteiligung
Mit Kapitel 15 21 wird durch den Landtag theoretisch beschlossen, wofür und wie viel Geld die Staatsregierung für ihre Staatsbetriebe und Beteiligungen ausgeben darf. Inzwischen sollte Ihnen (Staatsregierung und CDU) aufgegangen sein, dass die unternehmerischen Aktivitäten des Freistaates ein durchaus sensibles und öffentlichkeitswirksames Thema sind.
Über dem Kapitel steht geschrieben, dass alle Haushaltstitel gegenseitig deckungsfähig sind. Da können Sie auch gleich über das Kapitel schreiben, dass Sie sich zu den Staatsbetrieben und Beteiligungen nicht in die Karten schauen lassen, schon gar nicht vom Landtag. Ein ganzes Kapitel einzurichten, bei dem der Finanzminister im Grunde ein Budget erhält, dass er beliebig und unter Ausschluss der Öffentlichkeit für die Porzellanmanufaktur, die Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH, die Flughäfen oder die Leipziger Messe verwenden kann? Das geht gar nicht und es ist verantwortungslos, dass Sie von der CDU und der SPD so etwas unterstützen und ermöglichen. Wir werden es nicht tun.