Hochschulen als Keimzellen von Innovation und Unternehmertum? – Lippold: Es ist kontraproduktiv für Praxistauglichkeit eines Förderinstrumentes, wenn sich Interessenten gleich mal vorab zum Seiltanz ohne Netz bereit erklären müssen

Rede des Abgeordneten Gerd Lippold zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD "Sachsens Hochschulen als Keimzellen von Innovation und Unternehmertum" (Drs 6/17062)
90. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 10. April, TOP 15
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Stellungnahme der Staatsregierung zu diesem Koalitionsantrag offenbart geradezu erstaunliche Informationsdefizite.
Offenbar kümmert sich die Staatsregierung um Analyse des Ausgründungsgeschehens aus Hochschulen sowie deren Tochterunternehmen überhaupt nicht aus eigenem Interesse und schon gar nicht kontinuierlich, sondern nur genau dann und auch nur insoweit, wie Abgeordnete auf dem Wege der kleinen Anfrage solche Daten haben wollen. Regieren im Blindflug.
Eine ganze Seite der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag zum Thema Hochschulen als Keimzelle von Innovation und Unternehmertum ist dem relativ neuen Förderinstrument Innostartbonus gewidmet. Deshalb will ich über derartige sächsische Instrumente diskutieren, um über etwas Konkretes zu reden, nachdem der Antrag voller Worthülsen ist.
Es geht im Antrag um Hochschulen als Keimzelle von Innovation und Unternehmertum. Obwohl die Staatsregierung dem Instrument Innostartbonus in ihrer Stellungnahme eine ganze Seite widmet, fördert dieses Instrument ausdrücklich NICHT Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal von Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen sowie ehemaliges wissenschaftliches Personal, die die Gründung eines innovativen Unternehmens beabsichtigen.
Erst wenn der Abschluss oder das letzte versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis an so einer Einrichtung länger als zehn Jahre zurückliegt, entsteht Förderfähigkeit. Wer aber vor neun Jahren wissenschaftlicher MA an der Hochschule gewesen ist, der scheidet deswegen aus dem Programm aus und muss halt noch ein Jahr mit seiner Geschäftsidee warten.
Und was ist mit jenen, denen nun mal was Spannendes mit mehr als 15 Prozent Innovationshöhe eingefallen ist oder die aus der Hochschule oder der Forschungseinrichtung gründen wollen? Fein, für die gibt es ein ziemlich genau komplementäres, sächsisches Instrument,  das Technologiegründerstipendium. Komplementär heißt, dass im Innostartbonus-Programm gerade die ausgeschlossen wurden, die laut Richtlinien des Technologiegründerstipendiums förderfähig wären. Und umgekehrt.
Doch das wäre ja kein sächsisches Gründerförderprogramm, wenn es da nicht entscheidende Haken gäbe, die den Kreis der infrage kommenden Interessenten bis zum Punkt schrumpfen lassen. 
Mit der Lupe muss man da nicht suchen, ich nenne nur mal die hochschulrelevanten Punkte:
Ausgeschlossen sind „Antragsteller, die zeitgleich eine Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG), einem anderen Stipendium, einem Beschäftigungsverhältnis, eine andere Förderung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes erhalten“. Eine Förderung ist auch ausgeschlossen, wenn neben der Arbeit am Gründungsvorhaben andere entgeltliche Tätigkeiten durchgeführt werden.
Stichwort Lebenswirklichkeit. Stellen Sie sich eine Studentin vor, die sich in ihrem Studium mit einem kleinen Stipendium und mit Nebenjobs so leidlich durchschlägt, vielleicht noch ein Kind hat. Außerdem hat sie eine tolle, innovative Software-Geschäftsidee und vielleicht zum ersten Mal von einigen Anwendern ihrer App ein paar Euro bekommen. Nun kann sie sich gut vorstellen, daraus mehr zu machen und stellt fest, dass sie das nicht wirklich zum Fliegen bekommt, wenn sie auch weiter nur am Abend mal eine Stunde dafür Zeit hat. Das Technologiegründerstipendium käme wie gerufen, um Freiräume für einen ernsthaften Geschäftsaufbau zu schaffen.
Doch halt: brich erst alle Deine Brücken in Deine kleine, selbst gebaute finanzielle Lebensgrundlage ab, steht dort. Dann winken 1.000 Euro. Für 12 Monate. Wo es doch nahezu ausgeschlossen erscheint, dass ein soeben gegründetes Technologiestartup bereits nach 12 Monaten seiner Gründerin ein Auskommen sichert. Bisherige Absicherung aufgegeben, nach 12 Monaten in höchster finanzieller Not und nach 15 Monaten die Geschäftsidee für eine Anstellung irgendwo wieder an den Nagel gehängt.
Die Entscheidung zum Gründen, meine Damen und Herren, ist eine individuelle Abschätzung des Verhältnisses von Chance und Risiko. Die Risikotoleranz sinkt in dem Maße, wie es für gute Absolventen immer mehr gut bezahlte Jobs in der Wirtschaft gibt. Da ist es gänzlich kontraproduktiv für Praxistauglichkeit eines Förderinstrumentes, wenn das überhaupt nur in Frage kommt, wenn sich Interessenten gleich mal vorab zum Seiltanz ohne Netz bereit erklären.
Es ist wirklich zum Haare raufen, meine Damen und Herren. Und für viele Gründungswillige da draußen eine nachhaltige Enttäuschung auf dem Feld zwischen den Programmflyern der SAB und der täglichen Realität. Und ein Grund, ihre knappe Zeit lieber für ganz andere Wege einzusetzen. Wenn DAS das Ziel sein soll, dann sei es drum. Nur wozu dann all das Personal, das solche Programme aufsetzt, Anträge entgegen nimmt, Nachweise kontrolliert, Hochglanzprospekte entwirft, Präsentationsevents für den Minister organisiert?
Fazit am Ende der Redezeit: Es gibt noch wahnsinnig viel zu tun, bis hier praxistaugliche Instrumente existieren, die Sachsens Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen voranbringen. Der Antrag fordert dazu zumindest Informationen und Überlegungen. Wir stimmen diesem Antrag deshalb zu.
Vielen Dank. » Alle Infos zum 90./91. Plenum » Alle GRÜNEN Reden