Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema:
"Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!" (Drs 6/14763), 26. September, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
jeden Tag erleben Mädchen und Frauen Gewalt – überall auf der Welt – in Europa – in Deutschland – in Sachsen – mitten in unserer Gesellschaft.
Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder sozialen Schicht, jeder Nationalität.
Vor diesem Hintergrund und im Bestreben, ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist, hat der Europarat 2011 die sog. Istanbul-Konvention verabschiedet.
Im Februar diesen Jahres trat die Istanbul-Konvention auch in Deutschland in Kraft.
Das war und ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass Erfahrungen sexualisierter Gewalt kein individuelles Problem sind und eine strukturelle Abhilfe erforderlich ist.
Auch Sachsen muss hier konkret handeln.
Und was die Sächsische Staatsregierung konkret zur Umsetzung des Istanbul-Konvention plant, habe ich im Frühjahr diesen Jahres nachgefragt.
Die Antworten auf diese Kleine Anfrage warfen leider mehr Fragen auf, als sie beantworteten.
Wenn wir über Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, reden, sind entsprechende Schutzeinrichtungen, Interventions- und Beratungsstellen der Dreh und Angelpunkt.
Aber im Erzgebirge und in Nordsachsen fehlen Frauenschutzeinrichtungen gänzlich.
Wir als Landtag sind gefordert im Haushaltsverfahren mit Änderungsanträgen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Einen Aspekt hat die linke Fraktion leider in ihrem Antrag außer Acht gelassen, der bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention keinesfalls unter den Tisch fallen darf:
Frauen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von häuslicher Gewalt betroffen.
Demgegenüber gibt es kaum barrierefrei zugängliche Schutzeinrichtungen, die entsprechend ausgestattet sind.
Hierauf muss beim unumgänglichen Ausbau der Kapazitäten ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Schwerwiegendste Gewalt bis hin zu Tötungsversuchen erleben Frauen sehr oft durch ihren aktuellen oder ehemaligen Lebens- bzw. Ehepartner.
Diese Art der geschlechtsspezifischen Gewalt wird in der Gesellschaft und vor allem durch die Medien immer noch verharmlost.
Wenn eine Frau die Trennung von ihrem Mann mit dem Leben bezahlt, ist das kein Familiendrama oder Ehekrach!
Das ist ein Tötungsdelikt, das genauso zu verurteilen, zu verfolgen und zu bestrafen ist, wie jedes andere Tötungsdelikt auch.
Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen angemessen auf Opfer sexueller Gewalt reagieren können. Das fordert auch die Istanbul-Konvention.
Wenn sich ein Mensch in einer Bedrohungslage im häuslichen Bereich an die Polizei wendet, muss er ernst genommen und sofort geschützt werden.
Das setzt dementsprechende Inhalte in der Aus- und Weiterbildung voraus – und zwar als Pflichtstoff.
Die gibt es bisher nicht.
Gerade die Polizeibeamten müssten aber lernen, wie man mit den Betroffenen in einer akuten Notlage empathisch umgeht, welche psychischen Prozesse bei ihnen ablaufen und wie darauf zu reagieren ist.
Hier sehen wir noch sehr großen Nachholbedarf.
Im weiteren Verlauf müssen die Betroffenen auf Gerichte treffen, die den Sachverhalt angemessen würdigen.
Gewaltschutz, Sorge- und Umgangsrecht treffen in den Familiengerichten aufeinander und müssen aufeinander abgestimmt behandelt werden.
Die Rechtsprechung der Strafgerichte geht bei ‚Familiendramen‘ aktuell noch regelmäßig von einem minder schweren Fall des Totschlags aus, weil vor dem Übergriff mal eine Intimbeziehung zwischen Opfer und Täter bestand.
Auch hier bedarf es der Sensibilisierung und Weiterbildung von Richterinnen und Richtern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Istanbul-Konvention fordert schon seit 2011 die europäischen Staaten auf, zu handeln.
Dafür schreibt sie eine politisch-gesellschaftliche Gesamtstrategie vor.
Hierzulande gibt es bisher viele einzelne Maßnahmen, geförderte Projekte oder Einrichtungen.
Aber eine Strategie, bei der sich Bund, Länder und Kommunen in puncto Prävention und Intervention abstimmen, gibt es nicht.
Der Antrag der Linken fordert nun zum aktiv werden auf.
Das ist richtig und vor allem wichtig.
Denn viele Frauen haben schlicht nicht länger Zeit zu warten.
Alle drei Tage stirbt in Deutschland eine von Ihnen – wir dürfen das nicht länger zulassen, sondern müssen schnell effektiv handeln.