Jugendarrestvollzug − Meier: Staatsregierung entscheidet sich für den Weg zurück in die Repression

Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier zum Gesetzentwurf der Staatsregierung:
"Gesetz über den Jugendarrestvollzug im Freistaat Sachsen sowie zur Anpassung der weiteren sächsischen Vollzugsgesetze und anderer Gesetze mit Bezug zur Justiz", Zweite Beratung, Drs 6/13475, 30. Januar, TOP 3

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor über zehn Jahren ist die Regelungskompetenz des Strafvollzugs und damit auch des Jugendarrestes auf die Länder übertragen worden. Nun 2019, hat es auch Sachsen geschafft, einen Gesetzentwurf für den Jugendarrest der Staatsregierung vorzulegen. Damit ist Sachsen eines der drei letzten Bundesländer.

Gesetze kann man aber so oder so ausgestalten. Die Koalition hat sich für den Weg zurück in die Repression entschieden. Und da frage ich mich schon, ob die Staatsregierung wirklich verstanden hat, worum es beim Jugendarrest eigentlich geht. Es geht um erzieherische Maßnahmen und nicht das bloße Abstrafen. Es geht um soziale Hilfen statt um Repression. Das vorgelegte Jugendarrestgesetz liest sich an einigen Stellen aber leider ganz anders.

Im Jugendarrest soll nach dem Gesetzentwurf das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen geweckt und gefördert werden. Gleichzeitig aber haben sie sich strikt nach der Tagesstruktur der Jugendarrestanstalt zu richten. Sie können also nicht einmal lernen, wie sie eigenverantwortlich und sinnvoll selbst ihren Tag strukturieren können. Es gibt keine Freiräume, nicht einmal Wahlmöglichkeiten.

Die Sachverständigen hatten mit der repressiven Ausgestaltung des Gesetzentwurfs ein großes Problem. Das haben wir auch.

Dass es im Jugendarrest nicht völlig störungsfrei ablaufen wird, dürfte schon allein aufgrund des Zwangscharakters der Totalinstitution Jugendarrest und den typischen Problemlagen der dort untergebrachten Jugendlichen, nachvollziehbar sein. Die Frage ist aber, wie man mit diesen Problemlagen umgeht.
Und da ertönt der Paukenschlag des gesamten Gesetzentwurfs der Staatsregierung:

In allen Vollzugsgesetzen wurden nun Regelungen zur sogenannten disziplinarischen Trennung und zur Videoüberwachung hineingeschrieben. Allein die Formulierung >>disziplinarische Trennung<< ist doch ein Euphemismus.

Den Mut, es beim Namen zu nennen, hatten Sie nicht. Sie führen hier unter neuem Namen den Arrest wieder ein. Der Arrest ist eine mittelalterlich anmutende Bestrafung von Fehlverhalten, bei der Gefangene für eine bestimmte Zeit isoliert in speziellen, kärglich eingerichteten Hafträumen untergebracht werden. Man muss keine Expertin oder Experte sein, um nachvollziehen zu können, dass dadurch aggressivem Verhalten nicht entgegengewirkt werden kann, sondern solchem Verhalten gerade neuer Boden bereitet wird.

In der letzten Legislatur beschloss der Landtag das Strafvollzugsgesetz. Ein Gesetz, das in wichtigen Teilen kühn selbst über den Musterentwurf hinausgegangen ist. In letzter Minute wurde der Arrest aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Damals erkannten die Abgeordneten die Unwirksamkeit, ja die Schädlichkeit dieser Maßnahme. Der sächsische Strafvollzug hat sich damit bundesweit hohe Anerkennung und Beachtung erarbeitet. Die Abschaffung des Arrests in Sachsen war ein zivilisatorischer Fortschritt und bundesweiter Meilenstein in Richtung eines menschenwürdigeren Justizvollzuges. Auch durch die Abschaffung drakonischer Disziplinarmaßnahmen wie des Arrests konnte sich in vielen Anstalten in Sachsen ein behandlungsfreundlicheres Klima entwickeln. Die Wiedereinführung des Arrests konterkariert nun diese Entwicklungen und schadet damit letztlich vor allem einem: der allgemeinen Sicherheit.

Es gibt schlicht keine sachliche Grundlage für diesen Rückschritt. Dass Sie jetzt eine Rolle rückwärts machen und sie sogar auf den Jugendarrest ausdehnen, entbehrt jeglicher fachlicher Grundlage. Es ist ein Beispiel mehr, wie sich diese Koalition von faktenbasierter Politik verabschiedet hat und in Symbolpolitik flüchtet. Diese negative Entwicklung zeigt sich auch in der ebenfalls in allen Vollzugsarten gleichermaßen geplanten Videoüberwachung bestimmter Hafträume sowie in der in Deutschland einzigartigen Speicherung der Aufzeichnungen für 72 Stunden. Der angestrebte Nutzen, insbesondere suizidgefährdete Gefangenen beobachten zu können, kann bereits im Rahmen der vorhandenen gesetzlichen Regelungen, etwa durch eine Sitzwache erreicht werden. Der persönlichen Stabilisierung von suizidgefährdeten Gefangenen ist durch eine anonyme Videoüberwachung in keiner Weise gedient. Sie argumentieren, die Aufzeichnung des Geschehens diene der späteren Bewertung des Verhaltens des Gefangenen und der Anpassung der Vollzugsplanung.

Diese Begründung erscheint mir nicht nur verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Wer von den ohnehin schon chronisch überlasteten Bediensteten im Vollzug soll sich denn bitteschön 72 Stunden Videoaufzeichnungen von einer Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum anschauen?

Mit diesen symbolpolitischen Gesetzesänderungen geben Sie die sächsische Vorreiterrolle einer von Fachkenntnis und Vernunft geleiteten Strafvollzugspolitik für blanken Populismus auf.  » Alle Infos zum 86./87. Plenum » Alle GRÜNEN Reden