Jugendstrafvollzug in freien Formen – Meier: Staatsregierung muss weltanschaulich offene und vielfältige Angebote schaffen

Rede der Abgeordneten Katja Meier zu Beschlussempfehlung und Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses: "Bericht des Kriminologischen Dienstes zur Evaluierung des Jugendstrafvollzugfs in freien Formen in Sachsen" (Drs 6/12811)
70. Sitzung des Sächsischen Landtags, Mittwoch, 25. April, TOP 12

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vollzug von Jugendstrafen an Jugendlichen und Heranwachsenden stellt besondere Anforderungen sowohl an die Vollziehenden als auch die Jugendstrafgefangenen. Der Jugendstrafvollzug ist daher prädestiniert für besondere Formen und Maßnahmen, mit denen das Vollzugsziel, also ein künftiges straffreies Leben in sozialer Verantwortung, erreicht werden soll.
Das hat der Bundesgesetzgeber schon 1953 erkannt und im Jugendgerichtsgesetz die Tür für Vollzugslockerungen und den Vollzug in freien Formen geöffnet. Regelungen wie diese finden sich mittlerweile in den Jugendstrafvollzugsgesetzen aller Bundesländer und vereinzelt hatten die Verantwortlichen den Mut, Modellprojekte zu entwickeln, zu erproben und zu etablieren.
Jugendstrafvollzug in freien Formen bietet die einmalige Möglichkeit, die Jugendstrafgefangenen aus den Gefängnisstrukturen herauszulösen und erhöht die Chancen auf ein zukünftiges straffreies Leben.
Anfang der 2000er Jahre tat Baden-Württemberg die ersten Schritte in Richtung Jugendstrafvollzug in freien Formen und das dortige Justizministerium errichtete gleich zwei Modellprojekte: zum einen das Projekt Chance, das nach einem weltanschaulich-unabhängigen Peer-Group-Konzept arbeitet, und zum anderen das Seehaus Leonberg, dem ein Familienkonzept und ausdrücklich christliche Werte zugrunde liegen.
Das Seehaus Leonberg ist nicht nur Vorbild für das Seehaus Störmthal, über das wir heute reden, sondern hat auch denselben Träger.
In Brandenburg gibt es seit 2006 das Projekt "Leben lernen". Dieses hat zwar mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk einen diakonischen Träger, hat jedoch ausdrücklich keine dezidiert christliche Ausrichtung.
Im Gegensatz dazu wird der Jugendstrafvollzug in freien Formen in Nordrhein-Westfalen seit 2012 im Raphaelshaus in Dormagen angeboten. Diesem Projekt liegt die Weltanschauung zu Grunde, dass die Persönlichkeit der Jugendlichen ein "Widerschein Gottes" ist.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: der Jugendstrafvollzug ist in der konkreten Ausgestaltung tatsächlich sehr frei gestaltbar. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, diese Projekte wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren. Das hat auch der Kriminologische Dienst des Freistaats Sachsen beim Projekt Seehaus Störmthal versucht. Jedoch kommen die Verfasser selbst zu dem Ergebnis, dass die Untersuchung nur bedingt aussagekräftig und eine erneute Evaluation unumgänglich ist.
Es liegt allerdings nicht nur an den geringen Fallzahlen, die letztlich einen Vergleich zwischen Seehaus-Teilnehmern und klassischen Jugendstrafgefangenen in Regis-Breitingen nicht zulassen. Aufgrund der Vergleichbarkeit werden die Daten und Angaben standardisiert erfasst mit Fragebögen und der Bildung von Mittelwerten. Das ist alles nachvollziehbar.
Aber das schließt doch nicht aus, dass auch konkrete Fallanalysen gemacht oder Interviews geführt werden. Die fachdienstliche, also insbesondere psychologische Beurteilung der Probanden wird nicht durch die gleichen objektiven Personen in Form der MitarbeiterInnen des kriminologischen Dienstes durchgeführt. Nein, vielmehr müssen die Fachdienste vor Ort ihre Klienten und damit unweigerlich auch ihre eigene Arbeit einschätzen.
Auch bei der Bewertung der wenigen aussagekräftigen Ergebnisse greift der Bericht zu kurz. Bei einer Abbrecherquote von 34 Prozent müssen Fragen nach dem "Warum" aufgeworfen werden. Der Bericht kommt hier aber lediglich zu dem Ergebnis, dass das Seehaus nicht für alle Jugendstrafgefangenen gleich geeignet ist.
Ich hatte im vergangenen Jahr die Gelegenheit, mir das Seehaus Störmthal mit eigenen Augen anzusehen und das Konzept erläutern zu lassen.
Danach hat ich mehr Fragen als Antworten:

  • Soll das Resozialisierung sein?
  • Sollen Jugendliche und Heranwachsende so auf die Welt und das Leben hier draußen vorbereitet werden? Insbesondere das ausgeklügelte Bewertungs- und Rangstufen-System führt zu einer Verhaltskonditionierung, deren Nachhaltigkeit in Frage steht.

Die Evaluation zum Vorbild-Projekt in Leonberg, die 2008 durch die Unis Tübingen und Heidelberg erfolgt ist, sprach von einer Übernormierung des Lebens der Jugendlichen, die viel zu weit weg ist von der "normalen" Lebenswelt draußen.
Bedenken gegen das Seehaus-Konzept habe ich auch wegen des Fehlens jeglicher Rückzugsmöglichkeiten für den Einzelnen.
Wie sollen die Jugendlichen eigentlich lernen auch mal mit sich allein zu sein, und zwar sinnvoll und ohne auf dumme Gedanken zu kommen?
Im Seehaus gibt es zwölf Grundnormen, die zu Beginn des Aufenthalts auswendig zu lernen und ohne Wenn und Aber zu befolgen sind. Selbstverständlich braucht das Zusammenleben in einer Gemeinschaft wie dieser Regeln und natürlich sind Verantwortungsbewusstsein und Respekt gegenüber anderen unverzichtbar. Aber welchen pädagogischen Mehrwert haben mit Blick auf die Gesellschaft und die Resozialisierung Regeln, die das Seehaus als Einrichtung im Fokus haben?
Regeln wie: "Wir werden nichts tun, das uns selbst oder das Seehaus in ein schlechtes Licht rückt." erschließen sich mir nicht. Werden hier straffällige Jugendliche wirklich auf die Rückkehr in die Gesellschaft außerhalb des Seehauses, auf ein Leben, in dem man auch mit einer großen Vielfalt an Verhaltensweisen und auch Freiheiten umgehen muss, vorbereitet?
Es wird doch immer für jeden Menschen negative Einflüsse, Mitmenschen und Versuchungen geben. Die Jugendlichen müssen sich den negativen Einflüssen stellen und im Vollzug – ob nun geschlossen oder in freien Formen – erworbene Kompetenzen noch in der Lernphase aktiv anwenden können.
In wenigen Wochen wird der Neubau des Seehaus mit doppelter Platzkapazität eröffnet. Vor der Entscheidung, ob man mit diesem Träger weiter zusammenarbeiten möchte, wäre es m.E. sinnvoll gewesen, sich das Konzept noch mal ganz genau anzuschauen. Schließlich fließt hier eine nicht unerhebliche Summe von einer Million Euro jährlich.
In der intensiven Diskussion, die wir im Verfassungs- und Rechtsausschuss zu diesem Bericht hatten, hatte ich jedoch nicht den Eindruck, dass das Konzept noch mal einer Prüfung unterzogen wurde.
Der Seehaus e.V. ist Mitglied einer weltweiten Organisation namens Prison Fellowship, die sich weltweit um Straffällige aber auch deren Angehörige und Opfer kümmert – grundsätzlich eine gute Sache. Gegründet wurde diese Organisation von Charles Colson, der während seiner eigenen Haft nicht nur zum christlichen Glauben gefunden hat, sondern der evangelikalen Kirche beitrat. Dementsprechend stark sind im Prison Fellowship auch heute noch die evangelikalen Kirchen vertreten.
Nur kurz zu Erinnerung: Evangelikale Christen sind strikt gegen Säkularisierung, streng gegen Abtreibungen und gegen pluralistische Lebensstile.
Nachdem ich bei meinem Besuch im Seehaus Flyer einer Evangelikalen Kirche habe offen liegen sehen, drängt sich mir der Verdacht auf, dass auch hinter dem Seehaus-Konzept zumindest in Teilen eine solche Weltanschauung steht. Hierzu passt übrigens, dass mir bis heute niemand beantworten konnte, wie im Seehaus mit homosexuellen Jugendlichen umgegangen wird.
Mein Besuch im Seehaus Störmthal und der Bericht des Kriminologischen Dienstes haben mich hinsichtlich der Situation des Jugendstrafvollzugs in freien Formen in Sachsen schlicht alarmiert. Diese Umsetzung der Möglichkeiten, die uns das Gesetz und die vielen fähigen freien Träger der Jugendhilfe geben, kann nicht das Ende der Fahnenstange sein.
Ich fordere die Staatsregierung eindringlich dazu auf, alternative Angebote zum Seehaus zu schaffen. Und dabei denke ich nicht nur an ein Projekt für weibliche Jugendstrafgefangene, das hoffentlich schon auf ihrer To-Do-Liste steht.
Ich denke dabei an weltanschaulich offene und vielfältige Angebote, mit denen die Möglichkeiten des Jugendstrafvollzugs in freien Formen voll ausgeschöpft werden können und dessen Vorteile voll zur Geltung kommen. » Alle Infos zum 70./71. Plenum » Alle GRÜNEN Reden