Katja Meier: Staatsregierung schlussfolgert aus fehlenden bzw. unvollständigen Zahlen zu (Zwangs)Prostitution, dass es keinen Handlungsbedarf gibt

Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier zur Großen ANfrage der GRÜNEN-Fraktion:
"Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution im Freistaat Sachsen"
24. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 20. November 2015, TOP 5

– Es gilt das gespochen Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
zwischen Traum und Albtraum liegt oft nur ein schmaler Pfad, die dem Leben eine Wendung in ein unvorstellbares Leid geben kann. Meist sind es junge Frauen, die unter falschen Versprechen auf einen Job aus ihren Dörfern oder den Armutsvierteln der Städte gelockt, um dann verkauft zu werden und in Bordellen zu landen. Sie hoffen, familiär und finanziell prekären Verhältnissen zu entkommen und tappen direkt in die Falle des organisierten Verbrechens. Systematische Vergewaltigungen, Erpressungen, der Entzug von Freiheit und die Entwendung von Ausweisdokumenten sind an der Tagesordnung.
Das klingt bedrückend, aber zeigt es doch, dass Menschenhandel eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit darstellt.
Man könnte meinen, dass die nicht allzu hohe Zahl von 392 eingeleiteten Ermittlungsverfahren in der gesamten Bundesrepublik im Bereich des Menschenhandels im Jahr 2014 uns signalisiert, dass wir uns keine Sorgen machen bräuchten, weil dieses Phänomen ja unter Kontrolle sei.
Der Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zeichnet aber ein ganz anderes Bild: über die EU verteilt seien 880.000 Sklavenarbeiter tätig, von denen 270.000 sexuell ausgebeutet würden. Mit Menschenhandel machten organisierte Verbrecherbanden einen Profit von rund 25 Milliarden Euro pro Jahr.
Diese Zahlen und Fakten sollten uns wachrütteln. Wenn wir sie den sächsischen Zahlen gegenüberstellen, stellen wir gravierende Abweichungen fest. Das Bundeslagebild verzeichnet für 2014 sachsenweit 8 eingeleitete Ermittlungsverfahren, auch die sächsische polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet nur 12 Fälle von Menschenhandel, und die Strafverfolgungsstatistik der Justiz verzeichnet schließlich keine einzige Verurteilung für das betreffende Jahr bei drei weiterhin anhängigen Verfahren.
Für weitere Unklarheit sorgt das Phänomen, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren in Sachsen trotz der Grenzlage zu Polen und Tschechien äußerst niedrig ist und sich zwischen 0 und 8 bewegt, während etwa in Niedersachsen 50 Ermittlungsverfahren, in Berlin 68, in Nordrhein-Westfalen 74, in Hamburg 39 und in Bayern 50 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Gerade was die bayrischen Zahlen angeht, sind die Unterschiede zu Sachsen verwunderlich, wo doch beide Länder an Tschechien grenzen.
Ist das Problem des Menschenhandels in Berlin oder Bayern also ungleich größer als in Sachsen? Oder fehlt es in Sachsen einfach an Ermittlungen und spezialisiertem Personal? Und wie erklärt sich die riesige Differenz zu den Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation?
Vielleicht bringen Sie ja gleich in Ihren Redebeiträgen Licht ins Dunkel oder dann später Herr Gemkow oder Herr Ulbig?!
Längst überfällig sind Erhöhung der Kontrolldichte im Bereich des Menschenhandels und eine umfassende statistische Erfassung. Dazu wird es aber notwendig sein, dass Spezialdienststellen für derartige Straftaten bei der Polizei eingerichtet sowie Fachberatungsstellen personell gut ausgestattet werden.
Hauptproblem bei der Strafverfolgung (nicht bei der Kontrolle!) von Zwangsprostitution, Zuhälterei und Menschenhandel ist derzeit die Beweisführung. Um der Fragilität des Zeugenbeweises und der Instabilität der Zeuginnen zu begegnen, setzen sich Strafverfolger nahezu einhellig für neue Strategien im Umgang mit den Opfern ein: Potentielle Zeuginnen brauchen medizinische und psychosoziale Betreuung, eine angemessene Bedenkzeit, einen gesicherten Aufenthaltstitel sowie finanzielle Absicherung.
In Sachsen haben wir mit KobraNet genau eine Fachberatungsstelle. In den letzten Haushaltsverhandlungen ist diese finanziell wieder auf festeren Boden gestellt wurden, was sicher der SPD zu verdanken ist. Aber eine Stelle für ganz Sachsen reicht nicht aus. Hier muss bei den nächsten Haushaltsverhandlungen noch einmal Geld in die Hand genommen werden.
Dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor allem mit Tschechien gut funktioniert, haben wir heute Mittag bereits von Herrn Gemkow gehört. Anders als bei Drogen- und Diebstahlsdelikten geht es aber bei der Zwangsprostitution direkt um die Ausbeutung von Menschen. Eine grenzüberschreitende Kooperation ist erst recht in diesem Bereich auszubauen.
Kommen wir zum zweiten Teil unserer Anfrage: der legalen Prostitution. Uns war es wichtig, hier eine Trennung vorzunehmen, wenngleich die Übergänge fließend sein können: Zwangsprostitution und legale Prostitution haben unterschiedliche Ursprünge und müssen deshalb auch unterschiedlich behandelt werden.
Ich möchte nun nicht diskutieren, ob Prostitution akzeptabel ist oder nicht. Fakt ist: Prostitution ist eine gesellschaftliche Realität.
Die Aufgabe der Politik muss es sein, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern und ihnen größtmöglichen Schutz zu gewähren. Der Ausbau von Beratung sowie das Aufzeigen von beruflichen Alternativen zur Prostitution sind dabei wesentlich.
Doch wenn wir uns die Antworten auf unsere Anfrage anschauen, stellen wir vor allem eines fest: Die Staatsregierung ist unwissend.
Sie wissen nicht annähernd, wie viele Prostituierte in Sachsen tätig sind und wagen noch nicht einmal eine Prognose. Auch gibt es keine aufschlussreichen Erhebungen zur Anzahl der Prostitutionsstätten. Beratungsstellen gibt es in ganz Sachsen keine einzige.
Sie schlussfolgern daraus, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Denn wo es kein offensichtliches Problem gibt, muss man auch nichts tun. Aber auch hier gilt: Prostituierte und Freier machen keinen Bogen um Sachsen, weil hier die CDU regiert.
Wir wissen viel zu wenig über Prostitution und Sexarbeit.
In einem ersten Schritt fordern wir deshalb, statistische Daten zu den Umständen der Prostitution in Sachsen in Zukunft genauer zu erfassen.
Gemeinsam mit den Kommunen müssen zudem spezifische freiwillige Beratungsangebote für Prostituierte etabliert und mit den Gesundheitsämtern verzahnt werden. Dabei ist selbstverständlich, dass entsprechendes Infomaterial nicht nur in deutscher, sondern auch in anderen Sprachen angeboten werden muss und dass den Beratungsstellen Dolmetscher zur Verfügung stehen.
Eine zentrale Forderung ist außerdem, wie auch von der GdP gefordert, dass spezialisierte Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen innerhalb der Polizei stattfinden.
Neben den Prostituierten wollen wir aber auch die Freier in den Blick nehmen. Haben sie den Verdacht einer Zwangslage der Prostituierten, sollen sie sich anonym mit ihren Hinweisen an eine Hotline beim Landekriminalamt (LKA) wenden können.
All diese vorgeschlagenen Maßnahmen können aber nur ein Anfang sein. Wir dürfen nicht nur über Prostituierte und Bordellbetreiber, sondern müssen mit ihnen sprechen. An einem landesweiten Runden Tisch „Prostitution“ sollen Fachleute der Behörden, Beratungsstellen, Gleichstellungsbeauftragte, Frauenrechtsorganisationen, Polizei, Wissenschaft, Politik sowie Prostituierte und Bordellbetreiber/-innen gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung der Situation Prostituierter entwickeln.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns endlich gemeinsam Menschenhandel und Zwangsprostitution den Kampf ansagen. Vor dem Hintergrund des Berichts der ILO sind die lediglich acht sachsenweit eingeleiteten Ermittlungsverfahren beschämend. Sollten diese Zahlen auch nur annähernd stimmen, so könnte dies heißen, dass in Sachsen nur ein Bruchteil von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung überhaupt in den Fokus der Polizei gerät.
Wir haben uns als Gesellschaft zum Ziel gesetzt, für alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Unsere Werte akzeptieren die sexuelle Ausbeutung einzelner nicht.
Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Vielen Dank.