Katja Meier: Verbesserte Sicherheit durch Tempo-30-Zonen

Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Kommunen bei der Einführung von Tempo-30-Zonen in geschlossenen Ortschaften unterstützen‘
39. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. August 2016, TOP 8, Drs. 6/6152

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
einige von Ihnen werden es kennen: zunehmend entwickeln sich Grundschulen und Kindergärten vor allem morgens zu Orten stark erhöhten Autoaufkommens.
Warum? Immer mehr Eltern halten den täglichen Schulweg ihrer Kinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Kindergarten oder zur Grundschule für zu gefährlich. Besonders ausgeprägt ist diese elterliche Einstellung bei Einrichtungen, die an Hauptverkehrsstraßen liegen. Mit bis zu 50 km/h rauschen die Autos an den Kindern vorbei. Das wollen viele Eltern ihren Kindern dann doch nicht zumuten und werden selbst zum Teil des Autoverkehrs.
Tempo 30 könnte hier helfen. Allerdings durften viele Kommunen, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger im Sinn hatten, bisher hier eher frustrierende Erfahrungen machen: Temporeduzierungen von Tempo 50 auf Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zum Beispiel an Schulen, Altenheimen und Kindergärten war alles andere als einfach und viele Bemühungen, im Einzelfall die Geschwindigkeit an Hauptverkehrsstraßen zu reduzieren, scheiterten.
Einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Änderung der StVO hat das Bundesverkehrsministerium im Februar 2016 nun vorgelegt, nach dem die Verkehrsminister der Länder dies auch gefordert hatten.
Dieser sieht vor, streckenbezogene Anordnungsmöglichkeiten von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten aber auch Senioren- und Pflegeheimen erheblich zu erleichtern. Damit soll die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Dass die sächsische Staatsregierung diesem Entwurf im Bundesrat zustimmen wird, ist – wenn ich den Verlautbarungen von Martin Dulig glauben darf – unstrittig.
Die vorgesehenen Änderungen in der StVO sind ein erster Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit, aber sie allein reichen noch nicht. Denn Kinder und Jugendliche sind aktuell nicht nur direkt vor den Schulen und Kindergärten besonders gefährdet, sondern auch auf ihren Wegen dorthin. Hier wollen wir mit unserem Antrag zur Unterstützung freiwilliger kommunaler Bemühungen für die Einführung von Tempo 30 ansetzen.
Was schlagen wir vor?
Wir GRÜNEN wollen Kommunen beim Thema Verkehrssicherheit und Gesundheitsfürsorge insgesamt unterstützen. Wir denken, dass Kommunen sich am besten auskennen und die besten Entscheidungen für die Menschen vor Ort treffen können und deswegen weitestgehend entscheiden sollten, wo Tempo 30 gefahren wird und wo nicht – unabhängig davon, ob es sich um eine Bundes-, eine Landes- oder eine kommunale Straße handelt.
Wir denken, dass sich eine weitere Ausweitung angesichts der Vielzahl Betroffener lohnt: Anwohnerinnen und Anwohner wollen keinen Feinstaub einatmen und auch keinen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm erdulden. Einen Vorstoß dazu hat es dazu auch von den UmweltministerInnen der Länder im Mai vergangenen Jahres gegeben. Sie fordern den Bund auf, die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Rl-StV) zu überarbeiten, um die Lärmschutzaspekte besser zu berücksichtigen. Das bedeutet konkret auch die Absenkung der derzeit geltenden Richtwerte, damit eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich ist. Wir erwarten von der Staatsregierung, sich im Bundesrat auch dahingehend einzusetzen.
Eine weitere zentrale Forderung unseres Antrags ist die Durchführung eines Modellprojekts, mit dem wir nach dem Vorbild anderer Bundesländer interessierten sächsischen Kommunen eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses ermöglichen wollen. Das heißt Tempo 30 wird Regelgeschwindigkeit und Tempo 50 kann als Ausnahmegeschwindigkeit angeordnet werden.
Nochmals zur Erklärung:
Dies würde nicht bedeuten, dass alle Straßen in der Kommune zu Tempo 30-Zonen erklärt werden. Bisher muss Tempo 30 extra gekennzeichnet werden, Tempo 50 nicht. Durch die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit soll dies umgedreht werden. Verändern würde sich das Anordnungsverfahren. An innerörtlichen Bundesstraßen wäre es zum Beispiel möglich, mit entsprechender Kennzeichnung weiterhin 50km/h zu fahren.
Und noch einmal zur Klarstellung: Einen solchen Modellversuch wollen wir niemanden überstülpen, sondern nur den Kommunen ermöglichen, die daran teilnehmen wollen. Der Modellversuch soll wissenschaftlich begleitet werden und verschiedene Aspekte, wie Sicherheit, Lärm- und Schadstoffreduktion, aber auch volkswirtschaftliche Auswirkungen evaluieren. Betrachten Sie unseren Antrag bitte also als Angebot an unsere Kommunen.
Rheinland-Pfalz hat aktuell landesweit im städtischen und auch ländlichen Umfeld mehrere Projekte mit Tempo 30 erfolgreich getestet mit durchgehend positiven Ergebnissen: In den Test-Orten konnte der Lärm um bis zu 3,3 dB reduziert werden. Dabei ließ sich feststellen, dass vorab geäußerte Panikmache unbegründet war: Weder die Verkehrsfunktion in den Tempo-30-Zonen wurde beeinträchtigt noch fand eine Verdrängung auf Nebenstraßen mit höheren zulässigen Geschwindigkeiten statt.
Wenn also Tempo 30 klug eingesetzt wird, führt die Temporeduzierung zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses, zu weniger Brems- und Beschleunigungsvorgängen und dient Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität gleichermaßen.
Und natürlich würde eine reine Anordnung nicht reichen, ab und an braucht es dann auch bauliche Veränderungen. Hier fordern wir, dass flankierende Maßnahmen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen zukünftig in der Förderrichtlinie zur Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) förderfähig sind.
Meine Damen und Herren,
Tempo 30 ist kein Teufelszeug. Es ist mittlerweile durch viele Studien belegt: Niedrigere Geschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften verbessern die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer und schützen Kinder, ältere und behinderte Menschen.
Durch eine konsequente Temporeduktion innerorts könnten zahlreiche Unfälle verhindert oder in ihrer Schwere reduziert werden. Eine Londoner Langzeitstudie hat diese Effekte auf die Verkehrssicherheit über 20 Jahre untersucht. Die Geschwindigkeitsreduzierung führte zu einem Rückgang der Verkehrsopfer um ca. 42 Prozent – besonders deutlich geschah dies bei Kindern. Gleichzeitig können Lärm und Abgase stark reduziert werden.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag gern auch in punktweiser Abstimmung. Damit wir engagierten Kommunen in Sachsen keine weiteren Steine in den Weg legen und wieder mehr Eltern ihren Kindern in Sachsen einen Schulweg auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad zutrauen können.