Nettolohnlücke für nicht verbeamtete Lehrkräfte schließen? – Zais: Staatsregierung muss Handlungsprogramm nachbessern; Tarifvertrag der Länder bietet Chance, Gerechtigkeitslücke zu verringern

Rede der Abgeordneten Petra Zais zum Antrag der Fraktion LINKE: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Nettolohnlücke für alle nicht verbeamteten Lehrkräfte schließen – Keine ‚Zwei-Klassen-Lehrerschaft‘ in Sachsen zulassen!" (Drs. 6/13145)
75. Sitzung des Sächsischen Landtags, 28. Juni, TOP 11
– Es gilt das gesprochene Wort –  

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ja, das Handlungsprogramms zur Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen muss nachgebessert werden.
Die Lehrerinnen und Lehrer, GEW und SLV tragen ihren Protest aus gutem Grund auf die Straße, ins Ministerium und in den Landtag und es ist richtig, dass wir uns heute erneut damit beschäftigen.
Wir, die Fraktion B90/DIE GRÜNEN, haben uns in dieser Legislatur mehrfach positioniert. Wir gehörten zu denen, die an der Gleichwertigkeit des LehrerInnenberufs unabhängig von der Schulart nie einen Zweifel gelassen haben und folgerichtig die Einstufung auch der Grundschullehrer in die E 13 immer wieder auf die politische Agenda gesetzt haben.
Dass diese große Gerechtigkeitslücke nun beseitigt wird, ist ein Erfolg. Es ist ein Erfolg der gewerkschaftlich organisierten Lehrerschaft, der Eltern und Schülervertretungen und auch der Opposition und ich habe keine Lust, diesen Erfolg klein zu reden.
Wir haben die mangelnde Wertschätzung gegenüber den LehrerInnen thematisiert, wir haben eine neue Gesprächskultur zwischen Lehrerschaft und Kultus gefordert und die Einbeziehung der Gewerkschaften angemahnt.
Dass das erste Handlungspaket nicht die gewünschte Wirkung entfaltete, lag genau an der damaligen Verweigerungshaltung der Regierung und ihrer Auffassung, die Lehrerschaft würde sich mit Brosamen zufrieden geben. Diese Haltung hat für erheblichen Verzug bei der Verbesserung der Situation Sachsens im bundesweiten Wettbewerb um junge LehrerInnen gesorgt.
Mit dem Handlungsprogramm vom März 2018 wurde ein längst überfälliger und trotzdem wichtiger Schritt getan. Ich weiß: die Botschaft, dass mit den geplanten Maßnahmen, auch mit der Verbeamtung, vor allem neue Lehrkräfte gewonnen werden sollen, ist bei den Lehrerinnen und Lehrern angekommen. Deshalb bin ich überzeugt, dass es das falsche Signal ist, die Kräfte auf den Kampf gegen die Verbeamtung zu richten und die Beseitigung einer Nettolohnlücke zu fordern, die es so, wie es der LINKEN-Antrag suggeriert, nicht geben kann. Deshalb werden wir auch diesem Teil 2 des Antrages nicht zustimmen.
Der fehlende Ausgleich für die angestellten LehrerInnen, die nicht selbst entscheiden können, ob sie Beamte werden oder nicht, ist das zentrale Thema in der mit Vehemenz und sprachlich manchmal an der Grenze zur Unerträglichkeit geführten Debatte. Uns geht es um die LehrerInnen, die das sächsische Bildungssystem seit Jahren getragen haben und mit dessen Erfolgen sich insbesondere die CDU so gerne schmückt. Bei dieser Frage geht es nicht um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, sondern um Gerechtigkeit zwischen den Generationen und deshalb muss klar nachgebessert werden.
Der TV-L bietet mit den Regelungen zu Zulagen im § 16 Absatz 5 ein mögliches Instrument ebenso wie der Abordnungs- und Versetzungsschutz für Ältere.
Weitere Optionen sind im Gespräch. Der Lehrerhauptpersonalrat hat eine umfangreiche Liste mit Maßnahmen vorgelegt, die den Lehrerberuf in Sachsen attraktiver machen sollen. Ein Vorschlag, den wir unterstützen, ist die Übernahme des Arbeitnehmeranteils zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für die betriebliche Altersvorsorge. Es gibt aber auch andere Maßnahmen, die letztlich alle angestellten Lehrerinnen und Lehrer entlasten würden. Die Anrechnung oder Vergütung für Klassenleiter und Mentorentätigkeit gehören unbedingt dazu.
Der im Punkt 1 des Antrags geäußerte Dank an die sächsische Lehrerschaft ist selbstverständlich und wir sagen dazu uneingeschränkt Ja.
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