ÖPNV-Beteiligungsgesetz – Meier: Eine gute Beteiligungskultur bringt Aufwand, aber auch einen großen Gewinn
Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier zum Gesetzentwurf der Fraktion LINKE:
"Gesetz zur Verbesserung der Beteiligung der Bevölkerung an der Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat Sachsen (Sächsisches ÖPNV-Beteiligungsgesetz)", Drs 6/15562
92. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 23. Mai, TOP 18
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns seit jeher für eine gute Beteiligungskultur ein. Das tun wir, weil wir wissen, dass vieles besser läuft, wenn man diejenigen anhört und einbezieht, die von bestimmten Entscheidungen betroffen sind. Zudem kann die Akzeptanz für Entscheidungen wachsen, wenn Randbedingungen erläutert werden und in partizipativen Prozessen breit getragene Kompromisse entstehen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf möchte die Mitbestimmungsrechte von Fahrgästen im öffentlichen Personennahverkehr stärken und Nutzerinnen und Nutzer in die Planung und Ausgestaltung von Angeboten des ÖPNV einbeziehen. Diese Ziele unterstützen wir.
Die Koalition vertritt leider wie so oft die Haltung, dass alles in bester Ordnung sei und die vorhandenen Möglichkeiten der Beteiligung nur nicht ausreichend angenommen würden. Dabei wurde in der Anhörung des Gesetzentwurfs im Ausschuss klar, dass diejenigen, die sich bereits jetzt beispielsweise im Fahrgastbeirat der LVB ehrenamtlich engagieren, sich ohne Selbstbefassungsrechte als Bittsteller und nicht als Partner auf Augenhöhe empfinden.
Zudem sind die vorhanden Gepflogenheiten sehr uneinheitlich, sodass die Qualität der Beteiligung davon abhängt, wie interessiert ein Verkehrsunternehmen oder -verbund an der Einbeziehung der Nutzungsperspektive ist. Es gibt derzeit nur in den drei großen Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie im Landkreis Zwickau Fahrgastbeiräte. Um für alle in Sachsen die gleichen Möglichkeiten zu schaffen, bräuchte es also eine landesweite Regelung.
Es gibt natürlich auch andere Wege, die zum Teil in Sachsen auch beschritten werden, um die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV einzubeziehen. Dies sind jedoch freiwillige Angebote der Verkehrsverbünde. So hat der VVV im Vorfeld der Planungen des PlusBus-Netzes gut angenommene Kundenforen veranstaltet, um nur ein Beispiel zu nennen. Das zeigt, dass auch die Unternehmen ein Interesse an der Einbeziehung der Kundensicht haben.
Solche Angebote sind sehr viel wert, denn sie bieten einen Zwei-Richtungs-Transfer: Einerseits bekommen Planerinnen und Planer Feedback aus der Praxis, quasi von der Haltestelle. Andererseits können die Fachleute ihre Informationen an interessierte Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Andere Bundesländer wie unsere Nachbarn Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben schon vor längerer Zeit Fahrgastbeiräte in ihre ÖPNV-Gesetze aufgenommen. Nach Ansicht unserer Fraktion würde das auch Sachsen gut zu Gesicht stehen.
Ebenfalls unterstützenswert ist die Einrichtung von ÖPNV-Beauftragten sowie die Vereinheitlichung des Beschwerdemanagements. Kritik an dem Gesetzentwurf kam vor allem aus der Richtung, dass er insgesamt recht sperrig ist und gleichzeitig zusätzliche Kosten für die Bewältigung der festgeschriebenen Aufgaben entstehen. Das ist nicht von der Hand zu weisen, aber es ist logisch, dass Mitwirkung und Mitbestimmung konkrete Zielvorgaben und organisatorische Vorbereitung brauchen und anschließend gewonnene Erkenntnisse eingearbeitet werden müssen. Dieser Aufwand bringt aber auch einen Gewinn. Nämlich einerseits zufriedenere Nutzerinnen und Nutzer im sächsischen ÖPNV und andererseits bessere Angebote, die den ÖPNV insgesamt attraktiver machen.
Das sind also zwei ganz zentrale Anliegen:
– erstens Verbesserungen im ÖPNV aus Sicht derjenigen, die ihn regelmäßig nutzen und deshalb sehr gut kennen und
– zweitens echte Mitbestimmung auf kommunaler wie auf Landesebene.
Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen.
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