Sächsisches Carsharinggesetz – Meier: Wir wollen Kommunen in die Lage versetzen, Carsharing-Anbietern privilegiert Stellflächen im öffentlichen Straßenraum zuweisen zu können

Rede der Abgeordneten Katja Meier zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE: "Gesetz über die Bevorrechtigung von Carsharing im Freistaat Sachsen (Sächsisches Carsharinggesetz – SächsCsgG)" (Drs. 6/13747)
75. Sitzung des Sächsischen Landtags, 28. Juni, TOP 9
– Es gilt das gesprochene Wort –  

Herr Präsident, meine Damen und Herren,
teilen ist in. Wer durch größere Städte läuft, der kann das leicht erkennen. In Großstädten außerhalb Sachsens ist das unübersehbar. Man findet an etlichen Ecken Fahrräder und Elektro-Roller zum Ausleihen, und auf den Straßen sieht man immer häufiger Autos von car2go, DriveNow, Flinkster, teilauto oder anderen Carsharing-Anbietern.
Das passt in unsere hochmobile Gesellschaft, in der die Menschen für ihre Mobilität immer häufiger verschiedene Verkehrsmittel individuell kombinieren und für ihre Reisekette einsetzen. Je nach Ziel und Zweck der Reise nutzen sie verschiedene Verkehrsmittel, und unterschiedliche Angebote konkurrieren dabei um immer knapperen Verkehrsraum.
Dieser Flächenkonflikt wird zunehmend zum drängenden Thema.
Das Auto beansprucht dabei mit Abstand am meisten Fläche. Das durchschnittliche Auto steht aber mehr als 23 Stunden am Tag und blockiert wertvolle Fläche.
Radfahrerinnen und Radfahrer organisieren sich zunehmend und fordern kraftvoll und lautstark mehr Fläche für sichere Radverkehrsinfrastruktur ein. Sie haben es satt im lebensgefährlichen Dauerkonflikt mit dem dem Autoverkehr zu stehen und durch den Straßendruck die Konflikte auf die Fußwege zu verlagern.
Zunehmend lauter wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Großstädte Lebensqualität eingefordert. Angesichts immer heißerer Sommer und zunehmender Trockenphasen verlangen sie mehr Grün in den Städten und deutlich mehr Aufenthalts- und Ruheflächen.
Genau hier liegt der größte Vorteil im Autoteilen.
Ein Carsharingauto ersetzt laut einer Studie des Bundesverbandes Carsharing bis zu 20 Privatfahrzeuge und damit macht es jede Mengen Flächen frei für andere wichtige, immer stärker nachgefragte Nutzungen. Mobilität verändert sich. Mobilität heute bedeutet nicht mehr automatisch Automobilität, und Automobilität bedeutet heute nicht mehr automatisch, das Auto selbst besitzen zu müssen.
Carsharing, das organisierte professionelle Autoteilen, das seine Dienstleistung in fast allen deutschen Großstädten zur Verfügung stellt, bietet sich als klimaschützende Alternative im Verkehr an. Und das ist auch dringend notwendig, denn der Verkehrssektor hat bisher seine Klimaschutzaufgaben nicht im Ansatz bewältigt – in Deutschland nicht und auch nicht in Sachsen.
Nicht mehr sondern weniger Autos mit Verbrennungsmotor, mehr öffentlicher Nahverkehr, mehr Rad- und Fußverkehr und umweltfreundlichere Warenlieferungen sowie CarSharing sind die Antworten. Und das sagen nicht nur wir GRÜNEN. Das wurde vergangene Woche vom Deutschen Städtetag in einem Positionspapier vorgelegt.
Die Nutzung des Carsharing hat eine Reihe von Vorteilen: Für Unternehmen oder die Verwaltung bietet sich die Chance, ihren Fuhrpark zu reduzieren oder ganz auf die Nutzung des Carsharings umzustellen. Durchschnittlich teilen sich dann 35 Nutzer ein Carsharing-Auto.
Die Berechnung der Kosten nach gefahrenen Kilometern bewirkt einen deutlichen Anreiz das Carsharing Fahrzeug möglichst effizient zu nutzen. Verschiedene Carsharing-Fahrzeuge vom Kleinbus zum Kleinstauto werden nach dem Einzelfall unterschiedlichem Platzbedarf und Komfortanspruch ausgewählt und nicht – wie häufig – am selten benötigten Maximalbedarf.
Lauter positive Effekte, die auch das sächsische Umweltministerium erkannt hat und teilauto, den größten Carsharing-Anbieter in Sachsen in die Umweltallianz Sachsen aufgenommen hat.
In sächsischen Großstädten nutzen immerhin 30.000 Menschen CarSharingAutos. Deutschlandweit sind es zwei Millionen. Insbesondere in Sachsen ist da noch Luft nach oben.
Woran hapert es aktuell?
Unterhält man sich mit verschiedenen Anbietern von Carsharing oder dem Bundesverband, kommt ganz schnell ein hemmender Faktor zur Sprache: Aktuell stoßen die Anbieter von Carsharing-Angeboten auch in den sächsischen Großstädten an ihre Grenzen. Die Nachfrage ist ungebrochen hoch, aber zentrale Stellflächen an attraktiven zentralen städtischen Umsteigepunkten zum ÖPNV oder innenstadtnahen Wohngebieten werden rar.
Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage zur Genehmigung von Carsharing‐Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum können diese bislang nur auf privaten oder öffentlichen Flächen außerhalb des Straßenraumes angeboten werden.
Seit Herbst 2017 gibt es auf Bundesebene ein BundescarsharingGesetz. Der Bund kann aber nur das regeln wofür er zuständig ist. In dem Fall nur Bundesfernstraßen.
Für Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sind landeseigene Regelungen im sächsischen Straßengesetz notwendig. Zumindest dann, wenn man das politische Ziel hat, die Potenziale von Carsharing deutlich besser als bisher ausschöpfen zu können.
Und tatsächlich hat Wirtschaftsminister Dulig im Herbst 2017 die neuen Regelungen auf Bundesebene noch begrüßt: "Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für Carsharing. Der Gedanke der Nachhaltigkeit spielt dabei eine große Rolle. So ist man flexibel, unabhängig und kann sich trotzdem individuell bewegen". Gleichzeitig kündigte der sächsische Verkehrsminister die Übernahme der Bundesregelungen in die Landesgesetzgebung an und versprach: Im Frühjahr 2018 soll dazu die Änderung des Sächsischen Straßengesetzes in den Sächsischen Landtag eingebracht werden.
Nun, auf diesen Gesetzesentwurf haben wir GRÜNEN bis heute vergeblich gewartet. Wie des Öfteren sind Sie tatkräftig bei der Ankündigung, aber lustlos bei der Umsetzung. Mal wieder braucht es die Opposition, damit überhaupt was in diesem Land voran geht.
Deshalb bringen wir heute unserem Entwurf für ein sächsisches Carsharinggesetz ein. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, Carsharing-Anbietern privilegiert Stellflächen im öffentlichen Straßenraum zuweisen zu können. Eine landesrechtliche Regelung schafft für Kommunen und Anbieter Rechtssicherheit und Anreize, Carsharing zu fördern. Ein flächendeckendes Angebot an Carsharing-Möglichkeiten ermöglicht es mehr sächsischen Bürgerinnen und Bürgern auf Privat-PKW zu verzichten. Dadurch werden der Parkraumbedarf verringert, Flächenkonflikte minimiert und Luftschadstoffe reduziert.
Mit unserem Gesetzentwurf liegt dem Landtag nun ein ausgereifter Lösungsvorschlag vor.
Angesichts der bisherigen positiven Wortmeldungen des Wirtschaftsministers bezüglich Carsharing und des schönen Satzes im langsam auslaufenden Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Sachsen: "Wir werden die Grundlagen dafür schaffen, um Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum rechtssicher zu ermöglichen", gehen wir als GRÜNE selbstverständlich davon aus, dass Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf im Interesse der Stärkung der Umweltmobilität nach der Diskussion im Ausschuss zustimmen werden. » Alle Infos zum 74./75. Plenum » Alle GRÜNEN Reden