Schubert: Die Pleite der Landesbank und die Art und Weise, wie die Staatsregierung damit umgeht, ist und bleibt ein Fiasko

Rede der Abgeordneten Franziska Schubert zu Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzauschusses:
"Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes gemäß §5 Absatz 7 Sächsisches Garantiefondsgesetz"
66. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. Januar, TOP 13
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Pleite der Landesbank und die Art und Weise, wie die Staatsregierung damit umgegangen ist und immer noch umgeht, kann ich nur als Fiasko bezeichnen. Die Landesbank des Freistaates hat auf internationalen Finanzmärkten bei extrem riskanten Finanzgeschäften unglaublich viel Geld verzockt und verbrannt. Und weil es die Bank des Freistaats war und dieser für seine Bank bürgt, muss er für das Fiasko aufkommen.
Ein öffentlicher Haushalt wie der des Freistaats besteht aus Steuergeldern. Geld, das den Menschen in Sachsen zusteht und das Land voranbringen soll. Durch das Sachsenbank-Fiasko wurde Land und Leuten viel von diesem Geld weggenommen. 2,75 Milliarden Euro, die in den vergangenen zehn Jahren überall im Freistaat gefehlt haben. Es sind die Menschen in diesem Land, die für diese Pleite aufgekommen sind und aufkommen. Der Schaden, der mit der Landesbankpleite auch in gesellschaftlichen Bereichen angerichtet wurde, ist kaum in Worte zu fassen. 
Sie erinnern sich vielleicht noch an das Jahr 2011? 2011/2012 wurde der Garantiefonds eingerichtet – das war genau das Jahr, wo besonders viele Einschnitte im Sozialbereich zu verzeichnen waren, wenn man sich den Sächsischen Doppelhaushalt von damals anschaut. Natürlich hatte die Einrichtung des Fonds gar nichts damit zu tun, dass es die Einschnitte in Größenordnungen geben musste.
Fahrlässigkeit hat den Umgang mit der Landesbank geprägt; Fahrlässigkeit prägt den gesamten Prozess. Fahrlässigkeit und organisierte Unverantwortlichkeit. Die Sachsen-LB hatte einen Aufsichtsrat; das will ich hier mal ins Gedächtnis rufen.
Auf kommunaler Ebene wurde beispielhaft geregelt, was es bedeutet, Mitglied in einem Aufsichtsrat zu sein und welche Qualifikationen damit einhergehen. Auf Landesebene sind die rechtlichen Regelungen bei weitem nicht so verbindlich wie die für kommunale Beteiligungen. Für die kommunale Ebene gilt schon lange, dass Mitglieder eine geeignete Qualifikation haben und dass sie sich regelmäßig weiterbilden müssen, um ihre Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen können. Diese Auflagen gelten für die Landesebene nicht – und es wird keine Konsequenzen für politische Verantwortungsträger für das milliardenschwere Debakel geben. Wie will man das den Bürgerinnen und Bürgern erklären?
Laut Garantiefondsgesetz soll die Staatsregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss einen Quartalsbericht und dem Landtag einen Jahresbericht vorlegen. Über diesen Bericht tauschen wir uns heute aus.
Die zwei Seiten "Bericht", die wir gnädigerweise offeriert bekamen, sind unangemessen oberflächlich und entsprechen vollumfänglich der Art und Weise, wie die Staatsregierung zum Thema informiert und kommuniziert.
Der Freistaat muss für die Landesbankpleite den gigantischen Geldbetrag von 2,75 Milliarden Euro bereithalten. Bei Zahlungsausfällen kann sich die Landesbank Baden-Württemberg an den Freistaat wenden und dieser muss dann zahlen. So läuft’s.
So würde das die Staatsregierung aber niemals den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern sagen. Hier wurden freundlichere Sprachreglungen gefunden und getroffen; weichgespült und entfremdet, damit die Dramatik und Größenordnung der Landesbankpleite auf der Strecke bleibt.
Der Berichtstext ist ja nicht lang, wir haben ihn aber dennoch gründlich gelesen. Die sprachliche Weichspülung fängt gleich in der Überschrift an: Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes; da kommt niemand auf die Idee, dass es sich um die Schulden einer Pleitebank handelt.
Weiter geht es mit: "…die durch den Freistaat Sachsen übernommene Höchstgarantie zugunsten der Landesbank AG" oder auch "aus dem Garantiefonds sind noch die verbleibenden Garantieziehungen … zu begleichen" – unglaublich wie prosaisch und schön es klingen kann, wenn man eigentlich nur klar sagen müsste: Wir haben gerade 2,75 Milliarden Euro versenkt. Auch Garantieziehung ist ein hübscher Terminus: Das klingt doch schon fast wie ein Lottogewinn. Aber genug mit semantischer Rosinenpickerei.
Ich bin sicher, dass die gewählten Phrasen alle rechtssicher und dem Verwaltungsakt dienlich sind. Aber was Sie, die Staatsregierung, da wirklich machen, versteht nur noch ein kleiner Kreis; ihre Sprachreglung ist Blendung.
Jetzt sind noch 890 Millionen Euro im Garantiefonds. Im Bericht steht, dass das Sealink-Portfolio verkauft wurde. Außer den Wertpapieren, bei denen es rechtlich nicht möglich war und jenen, bei denen ‚wirtschaftliche Gründe‘ dagegen gesprochen haben. Ernsthaft?
Man kann vielleicht sagen, dass ein Großteil der Wertpapiere verkauft wurde. Aber zu schreiben, dass das Portfolio verkauft wurde, suggeriert, dass es verkauft wurde und Schluss ist; und nicht, dass es ein weiteres Kapitel gibt.
Der Schlusssatz des Berichts ist auch am Thema vorbei: "Die Entwicklung des Garantiefonds im Jahr 2017…" Dieser Fonds wurde auf Kosten der sächsischen Bevölkerung mit Geld gefüllt. Damit bezahlt das Finanzministerium die Schulden, die die Landesbankpleite verursacht hat. Der Fonds ist ein Sondervermögen und hat kein Entwicklungspotential! Von Entwicklung zu sprechen ist zynisch.
Im Bericht hat das Finanzministerium den Eindruck vermittelt, dass der Garantiefonds bald nicht mehr gebraucht wird und das Geld übrig bleiben könnte. Der Finanzminister sprach gar von einem hohen dreistelligen Millionenbetrag.
Ich erwarte mit Spannung, was hier passiert. Die ersten Vorschläge konnten wir bereits der Presse entnehmen. Es wäre der richtige Zeitpunkt, den in Sachsen lebenden Menschen zu danken, dass sie für dieses von der Staatsregierung hausgemachte Fiasko aufgekommen sind, dafür zu danken, dass sie auf vieles verzichtet haben und immer noch da sind. 
Den Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes nehmen wir daher kritisch zur Kenntnis. » Alle Infos zum 66./67. Plenum » Alle GRÜNEN Reden