Schwangerschaftskonfliktberatung prüfen? – Meier: Wir lehnen ab! Ihnen geht es nicht um den Schutz von Frauen oder deren Selbstbestimmung.

Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag der Fraktion AfD:
"Schutz ungeborenen Lebens sichern, Schwangerschaftskonfliktberatung auf den Prüfstand stellen" (Drs 6/12639)
77. Sitzung des Sächsischen Landtags, Mittwoch, 5. September, TOP 9

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

und wieder will uns die AfD erzählen, was für Menschenfreunde sie doch sind.
Nein, das sind Sie wahrlich nicht – denn Ihnen geht es nicht um den Schutz von Frauen oder deren Selbstbestimmung.
Ich habe es so satt. Es ist immer das gleiche!

Der Antrag der AfD ist – wie so oft – nicht nur diffamierend, sondern inhaltlich unausgegoren.
Mit der Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 1993 fordern Sie etwas, das mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1995 schon lange umgesetzt wurde.

Sie legen sich die Zahlen der in Sachsen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen so zurecht, dass es in ihr Bild passt.
Der allgemeine, sinkende Trend der letzten 20 Jahre nehmen Sie nicht zur Kenntnis.
Sie picken sich lediglich das Jahr 2016 raus, in dem im Vergleich zum Vorjahr 285 mehr Abbrüche vorgenommen wurden.
Dabei ist es angesichts der ebenfalls in diesem Zeitraum angestiegenen Geburtenzahl pure statistische Häufigkeitsverteilung, dass es mehr Abtreibungen gab.

Und schließlich beziffern sie die Kosten, die durch Beratungen und Schwangerschaftsabbrüche entstehen, ohne sie in jegliches Verhältnis zu anderen Ausgaben oder Einnahmen des Freistaats Sachsen zu setzen.
Aber aufgerundete 10 Millionen Euro pro Jahr klingt einfach zu gut.
Sie verkennen dabei völlig, das die Schwangerschaftskonfliktberatung nur ein Aspekt aller Beratungen z.B. bei der pro familia ausmacht.
Der Großteil sucht Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen, während und nach einer Schwangerschaft oder lassen sich über Sexualität und Verhütung beraten, was ebenfalls im Schwangerschaftskonfliktgesetz ausdrücklich vorgesehen ist.

Mit ihrem Antrag offenbart die AfD wieder einmal worum es ihr wirklich geht:
Es geht um den Kampf gegen die Selbstbestimmung der Frau.
Es geht darum, Macht auszuüben über Menschen, die einen Uterus haben und erforderlich sind für den Fortbestand des deutschen Volkes – wie es Ihre Welt, Logik und Ideologie vorgibt.

Frauen sind in den Augen der AfD „Gebärmaschinen“ und Mittel zum Zweck.
Deswegen, meine Damen und Herren, kommt im Antragstext das Wort „Frau“ auch nicht ein einziges Mal vor.

Sie greifen in dem Sie die Schwangerschaftskonfliktberatung in Frage stellen einen Grundwert unserer freiheitlichen Gesellschaft an, nämlich die persönliche Freiheit eines Menschen.
Denn nicht mehr und nicht weniger ist die Möglichkeit einer Frau, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind austrägt oder nicht.

Mit einer Schwangerschaftskonfliktberatung a la AfD soll auch gleich noch ein praktisches Element des „Schnüffelstaats“ installiert werden:
Die AfD will alles wissen, egal ob es erheblich für den körperlichen Eingriff des Schwangerschaftsabbruchs ist oder nicht.
Das ist nicht nur datenschutzrechtlich ein Problem, sondern ist auch stigmatisierend.

Während Sie die Debatte genutzt haben, Ihre Mär vom Untergang des deutschen Volkes und den Beitrag, den die sogenannten Altparteien dazu leisten, hinaus in die Welt und die Sozialen Netzwerke zu krakeelen, arbeiten wir GRÜNE an konkreten Lösungen für Frauen und Familien, die ungewollt schwanger geworden sind.

Ihr Antrag liefert aber weder Lösungen für Frauen, die sich in einer schwierigen Lebenslage befinden noch wollen Sie diese Frauen unterstützen.
Wir lehnen ab.