Straßengesetz – Lippold: Gute Ansätze, doch der Gesetzentwurf schafft auch neue Unklarheiten

Redebeitrag des Abgeordneten Gerd Lippold zum Gesetzentwurf der Staatsregierung:
"Gesetz zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes", Drs 6/16811 , 3. Juli, TOP 12

– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Prozess der Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes ist aus meiner Sicht ein Beispiel dafür, wie demokratische Mitwirkungsprozesse in der Realität funktionieren können und wie sie in einer iterativen Art und Weise zu Verbesserungen ursprünglicher Vorschläge führen.

So liefen anfänglich Stadtverwaltungen und Abwasserzweckverbände Sturm gegen Neuregelungen bei den Kosten für die Entwässerung von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen, bei denen sie sich massiv benachteiligt sahen. Es gab dazu auch Diskussionsrunden vor Ort – Herr Kollege von Breitenbuch und ich haben uns mal in einer davon beim Abwasserzweckverband Zwenkau getroffen.

Im weiteren parlamentarischen Prozess einschließlich Anhörung wurden diese berechtigten Einwände näher betrachtet. Anstatt wie zuweilen üblich die Entscheidung von strittigen Fragen am Ende allein Gerichten zu überlassen – und hier waren ja mehrere verfahren bei sächsischen Verwaltungsgerichten anhängig – hat man sich im parlamentarischen Prozess entschlossen, selbst weitere Schritte zur inhaltlichen Klärung und zur Bewertung von Kostenbeteiligungsmodellen zu unternehmen, bevor hier irgendwas per Gesetzesnovelle festgelegt wird.

Folglich gibt es dazu vorerst keine neue Regelung und stattdessen einen Entschließungsantrag der CDU und der SPD, der die Staatsregierung zur Beauftragung eines Gutachtens zu den strittigen Fragen um Kostenbeteiligungsmodelle, deren Vergleich und die Bewertung von Änderungsbedarf auffordert.

Das halten wir für eine gute und kluge Vorgehensweise. Deshalb werden wir dem Entschließungsantrag zustimmen. Den Kommunen und Abwasserzweckverbänden können wir damit gemeinsam signalisieren: ja, Landespolitik kann auch mit offenen Augen und Ohren agieren und sie ist fähig, eigene Ansätze interaktiv zu verbessern und zu korrigieren. Mitwirkung in parlamentarischen Prozessen ist gewollt und auch wirksam.

Ebenfalls gut finden wir, dass die Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes am Ende auch noch zu einer qualifizierten Behandlung des Themas Carsharing geführt hat. Wir meinen zwar nach wie vor, dass unsere eigene parlamentarische Initiative da noch etwas zukunftsfähiger ausgerichtet war, doch wir sehen hier nun einen guten Ansatz und wir wollen da auch in der nächsten Wahlperiode gern noch dranbleiben.
 
Auch das Thema Radschnellwege ist in der Landesregierung und im Gesetzentwurf angekommen. Allerdings meinen wir, dass sie sich nicht gründlich genug damit auseinandergesetzt hat. So ist das zwar gut gemeint, aber nicht besonders gut gelöst. 

So schafft der Gesetzentwurf nun Unklarheiten bei der kommunalen Planungshoheit, da dass das SMWA festlegen soll, wo Radschnellwege gebaut werden. Radschnellwege kann es aber nicht nur als Verbindung von regionaler und überregionaler Bedeutung geben wie etwa zwischen Leipzig und Halle, Radschnellwege machen überhaupt erst Sinn, wenn sie ihre Ziele auch erreichen, also Orts- bzw. Stadtgrenzen überschreiten und sich auch innerhalb der Ortschaften erstrecken.

Und da schafft dieser Gesetzentwurf leider noch eine Reihe von Unklarheiten, die sich in der Praxis durchaus als Planungs-, Finanzierungs- und Umsetzungshindernisse erweisen können.

Darauf haben auch Gutachter bei der öffentlichen Anhörung hingewiesen. Hier hätte wir uns noch mehr Sorgfalt gewünscht, zumal es da Beispiele für klarere Definitionen etwa aus den Vorreiter-Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt, denen man sich hier aus unbekannten Gründen nicht konsequent angeschlossen hat.

Aus diesen Gründen haben wir uns im Ausschuss trotz wie gesagt positiver Gesamteinschätzung zu diesem Gesetzentwurf nur enthalten. Mit demselben Stimmverhalten gehen wir heute in der zweiten Lesung in die Abstimmung zum Gesetzentwurf.

Wir sollten darauf drängen, dass der Prozess der Gutachtenerstellung und der Bewertung der Ergebnisse zum Thema Straßenentwässerung rasch vorankommt. Den folgenden parlamentarischen Prozess zur neuerlichen Änderung des Sächsischen Straßengesetzes in der nächsten Wahlperiode sollten wir dann auch nutzen, um beim Thema Radschnellwege weitere Klärungen und Verbesserungen vorzunehmen.
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