Umweltverträglichkeitsprüfung – Günther: Ausführungen zu den FFH-Gebieten sind kritisch zu bewerten

Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zum Gesetzentwurf der Staatsregierung:
"Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)", Drs 6/15905
92. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 23. Mai, TOP 19

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Vorredner haben bereits sehr viel zu den Inhalten ausgeführt. Ich möchte das nicht alles wiederholen. Für den ganzen Bereich, wo es im Prinzip um Anpassung an das Bundesrecht geht, was landesrechtlich umgesetzt werden muss, steht das außer Frage. Auch der Grundsatz, Verfahren zu beschleunigen, ist etwas, das wir als Grüne, auch als Landtagsfraktion, teilen. Selbstverständlich ist das für
uns immer ein besonders sensibles Gebiet, wenn es um Umwelt geht.
Ich möchte noch einmal kurz daran erinnern, worum es bei Umweltverträglichkeitsprüfungen geht: Behörden müssen, wenn sie über ein Vorhaben entscheiden, von Amtvegen ermitteln, welche Auswirkungen dieses Vorhaben auf die Umwelt hat, damit sie nach dem üblichen Naturschutzrecht — dem
materiellen Recht — eine rechtmäßige Entscheidung fällen können. Denn es gilt der alte Grundsatz: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Damit nichts übersehen wird, gibt es die Umweltverträglichkeitsprüfung, um für bestimmte sensible Vorhaben bestimmte Auswirkungen überprüfen zu müssen, damit das, was in der Realität vorhanden ist, auch eine Aktenwirklichkeit bekommt und entsprechend abgearbeitet werden muss. Deswegen ist immer das Risiko, wenn man Umweltverträglichkeitsprüfungen etwas reduziert, dass Dinge unter den Tisch fallen. Wir sehen aber insgesamt das, was vorgesehen wird, grundsätzlich als ausgewogen an. Auch das man gerade bei Radwegen zu einer Beschleunigung kommen möchte, begrüßen wir.
Womit wir allerdings ein Problem haben, ist, dass auch der Hinweis in der Sachverständigenanhörung nicht aufgegriffen worden ist, dass es bei Radwegen, die durch Natura 2000-Gebiete führen, also FFH- und SPA-Gebiete, nicht bei der UVP Pflicht belassen wird. Denn dort wird regelmäßig auf Grundlage von Erkenntnissen entschieden, die häufig bereits ein gewisses Alter haben, gerade wenn es um Wiesen oder Offenland geht. Da ist die Dynamik in der Natur oft sehr hoch. Dort dürften Unterlagen keinesfalls älter als fünf Jahre sein, sondern sie müssten viel jünger sein. Das ist aber oft nicht zu gewährleisten. Da sehen wir im Übrigen auch ein Problem im Zusammenhang mit den eigentlich notwendigen FFH Verträglichkeitsprüfungen, die eigentlich mit dieser UVP zu verzahnen sind. Das macht es auch nicht unbedingt einfacher für die Behörden, weil die Frage immer noch im Raum steht, ob man nach der Vorprüfung dort eine eigentliche Untersuchung durchführen muss.
Das sehen wir als problematisch an. Radwege beschleunigen, ja, aber in FFH Gebieten hätte man das anders regeln sollen. Es wurde auch schon angesprochen, es bei lngenieurbauwerken zu vereinfachen, weil wir da einen riesigen Sanierungsstau im Land haben. Das hätten wir begrüßt, wenn man das gemacht hätte, auch der Hinweis, wenn es um die Sachverständigen geht, dass nicht allein der Vorhabenträger einen vorschlägt, sondern Listen bei den Verwaltungen geführt werden, wo es kompetente Sachverständige gibt und wo der Vorhabenträger Mitspracherecht hat. Auch das hätten wir uns gewünscht. Gerade wegen der Ausführungen zu den FFH-Gebieten — das ist für uns GRÜNE ein
besonders sensibles Gebiet — werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Wir werden uns enthalten.
Ich danke Ihnen. » Alle Infos zum 92./93. Plenum » Alle GRÜNEN Reden