Unterricht für sächsische Schüler absichern − Zais: Der AfD geht es bei ihrem Antrag nicht um das Wohl einheimischer Schulkinder. Sie will ausgrenzen. Ihre Idee ist zutiefst menschenfeindlich und widerspricht der Sächsischen Verfassung und dem Grundgesetz

Rede der Abgeordneten Petra Zais zum Antrag der AfD-Fraktion zum Thema:
"Unterricht für sächsische Schüler absichern – ausländische Kinder und Jugendliche mit geringer Bleibeperspektive auf Heimkehr vorbereiten"
67. Sitzung des Sächsischen Landtags, 1. Februar, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine Damen und Herren,
im Grunde beinhaltet der Antrag der AfD nichts Neues. Er steht in der Tradition eines von Anfang an destruktiven und antidemokratischen Politikstils – eines Stils, der im Kern von Stigmatisierung und Ausgrenzung lebt. "Wir gegen die" – ein Handlungsmuster, das wir aus der Geschichte einschließlich der bitteren Konsequenzen kennen. Nun fällt eine weitere Hürde: dem bisher von ihnen stigmatisiertem Personenkreis werden erstmals Kinder und Jugendliche hinzugefügt.
Geht es nach der AfD, sollen Kinder von Geflüchteten nach gänzlich anderen Grundregeln unterrichtet werden als alle anderen. Sie wollen diese Kinder separieren, raus aus den Schulen – Abschiebung aus der Gesellschaft und dem öffentlichen Leben. Und all das, nach ihrer Lesart, ausschließlich zum Wohle der deutschen Schüler. Denn das geflüchtete Kind, mit seinem verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Bildung trägt die Schuld daran, dass wir nicht ausreichend Lehrer und zu wenig Klassenzimmer haben. Nicht eine verfehlte Bildungspolitik, nicht fehlende Ressourcen in den Kommunen für den Bau von Schulen, KITAs und Sozialarbeit – nein – nach ihrer Lesart ist es das Flüchtlingskind, an dem sich alles festmacht. Es wird als "Störfaktor" gesehen. Wie armselig ist das denn. Im Kern wollen sie doch eigentlich nur eines: eine homogene, völkische Gemeinschaft in der Integration der Untergang des Abendlandes wäre.
Diese Haltung lehnen wir entschieden ab und wir fragen uns, wer der Nächste auf ihrer Sündenbockliste sein wird.
Dass das deutsche Schulsystem in der Lage ist, Kinder mit Migrationsgeschichte zu integrieren, zeigt ein Blick in die Geschichte. Ich erinnere in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Spätaussiedler zu Beginn der 90er Jahre. Zwischen 1992 und 1995 kamen über 825.000 Menschen aus der ehemaligen UdSSR nach Deutschland, darunter viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Und das Bildungssystem hat sie aufgenommen und zu Abschlüssen geführt. Die Integration dieser Schülerinnen und Schüler ist kein Luxus, den wir uns leisten sollten oder auch nicht, es ist unsere Pflicht und eine wichtige Investition in die Zukunft unseres Landes, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die Schulpflicht gilt unbesehen der Herkunft der Kinder und Jugendlichen. Und das ist gut so. Gerade für die Kinder von Geflüchteten ist das eine Riesenchance, die die meisten auch nutzen. Ein Blick in die Statistik zeigt beispielsweise, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich oft das Abitur ablegen (gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der AbsolventInnen) und besonders häufig Schulabschlüsse an Schulen des zweiten Bildungsweges nachholen.
Der Blick auf die Zahlen zeigt aber auch, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund häufiger die Schule ohne Abschluss verlassen oder in berufsvorbereitenden Maßnahmen stecken. Hier besteht Handlungsbedarf. Ja, die schulische Integration kann und muss verbessert werden. Dafür streiten wir und das konstruktiv.
Meine Damen und Herren, was die AfD hier fordert, widerspricht eindeutig dem Grundrecht auf Bildung für jedes Kind. Damit widerspricht es auch dem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung.
Ich denke, umfassender muss ich die Ablehnung des Antrags durch meine Fraktion nicht begründen.
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