Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen – Zschocke: Wir brauchen einen starken und handlungsfähigen Tierschutz in allen Bundesländern

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE:
"Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände", Drs 6/14771, 3. Juli, TOP 10

– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir GRÜNEN haben viele Jahrzehnte dafür gekämpft und seit 2002 ist Tierschutz Staatsziel im Grundgesetz. 17 Jahre danach sehen wir nach wie vor gravierende Missstände und grausamen Bedingungen – beispielsweise beim Export von Schlacht- und Zuchttieren. Tiere leiden unbeschreibliche Qualen wegen langen Wartezeiten, fehlenden Ruhepausen oder extrem hohen Temperaturen in den Fahrzeugen. Viele sterben bei solchen Transporten. Dazu kommen viele weitere Missstände in der industriellen Tierhaltung.

Ich habe das Beispiel der Tiertransporte ausgewählt, um zu illustrieren, mit welchen harten Bandagen bei der Umsetzung des Staatsziels Tierschutz gekämpft werden muss. Aktuell hatten beispielsweise drei Bundesländer beschlossen, keine Transporte mehr in Drittländer abzufertigen. Doch sie sind gezwungen, Transporte in andere Bundesländer zu genehmigen – von wo die Tiere dann weiter auf diese tierschutzwidrigen Langtransporte gehen.

Wir brauchen also einen starken und handlungsfähigen Tierschutz in allen Bundesländern, mit gut funktionierenden Kontrollstrukturen, aktiven Tierschutzverbänden, engagierten Tierschutzbeauftragten und entschlossen handelnden Ministerien. Solange diese davor zurückschrecken, die konkrete Auseinandersetzung mit Teilen der Industrie oder auch der Zirkuslobby aufzunehmen, solange Tierheime nicht stabil arbeitsfähig ist, solange die kommunalen Veterinärämter unter massiver Personalnot leiden, solange wird das Staatsziel Tierschutz ein beliebiges Ziel bleiben, von dem jeder behaupten kann, es ja ausreichend zu berücksichtigen.

Wir unterstützen vor allem den Vorschlag der Linken, einen Landestierschutzbeauftragten für Sachsen einzusetzen. Dazu wurde erst im letzten Sozialausschuss ein Antrag unserer Fraktion behandelt. Selbstverständlich unterstützen wir den Gesetzentwurf der LINKEN auch hinsichtlich des so wichtigen tierschutzrechtlichen Verbandsklagerechts, zu dem wir auch einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hatten. Tierschutz ist ebenso wie der Naturschutz Staatsziel und beide Staatszielbestimmungen sind formal gleichrangig: Das Verbandsklagerecht ist im Naturschutzrecht völlig unbestritten und deshalb gibt es keinen Grund, es den Tierschutzverbänden zu verweigern.

Ein Schwerpunkt im vorliegenden Entwurf ist die Unterfinanzierung der Tierheime. Viele Einrichtungen stehen in der Tat kurz vor dem Aus: Die Einnahmen aus den Pauschalen der Kommunen, die eingeworbenen Spenden und die wenigen Mittel, die die Tierheime für Tierarztleistungen, Futter oder Investitionen beantragen können, reichen nicht aus. Das größte Problem sind die stabile Finanzierung der Personalkosten. Die Schwierigkeiten der Tierheime und Tierschutzvereine sind doch allen längst bekannt und von den Sachverständigen in mehreren Anhörungen bekräftigt worden.

In den jüngsten Haushaltsverhandlungen sind von der Koalition zwar die Mittel für die Tierheime im Promillebereich erhöht worden. Aber auch diese Mittel sind für die Tierheime nicht fest planbar. Und auch nach mehreren Anläufen von uns ist die Staatsregierung nicht bereit, eine Förderung der personellen Absicherung der Organisation des Tierheimbetriebes sowie der fachlichen Koordination der unschätzbaren ehrenamtlichen Arbeit im Rahmen der Förderrichtlinie zu ermöglichen.

Wir unterstützen den Gesetzentwurf auch beim Thema Fundtierkostenpauschale: Die Kommunen müssen für die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe die Kosten dann auch in voller Höhe erstattet bekommen. Eine Einwohnerpauschale von mindestens 1 Euro pro Einwohner, wie es bspw. in Brandenburg erfolgreich praktiziert wird, könnte die Vereine finanziell deutlich entlasten. Das ist auch wichtig, um hohe Standards in den Tierheimen zu erhalten.

Meine Damen und Herren,

mit dem Gesetzentwurf wird der Tierschutz in Sachsen gestärkt, die gesetzlichen Regelungen sind längst überfällig. Der Staat hat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen. Das ist eine Pflicht zum Handeln. Die Koalition ist dieser Pflicht nicht ausreichend nachgekommen. Die Ursache dafür liegt auch in der konsequenten Ablehnung aller unserer Vorschläge zur besseren Organisation und Finanzierung des Tierschutzes in Sachsen. Der Gesetzesentwurf der LINKEN bündelt diese notwendigen Verbesserungen nunmehr in einem umfassenden Gesetz, welches wir natürlich unterstützen.
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