Vereinheitlichung der Netzentgelte – Lippold: Sachsen sollte durch Abkehr von Kohlestromexport selbst etwas zur Kostensenkung beitragen

Rede des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold (GRÜNE) zum Prioritätenantrag "Kosten der Energiewende fair verteilen – Übertragungsnetzentgelte bundesweit vereinheitlichen"
51. Sitzung des Sächsischen Landtags, 16. März, TOP 3, Drs. 6/8566
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
ich habe es in einer aktuellen Debatte zum gleichen Thema vor einigen Wochen gesagt und ich zitiere es hier noch einmal:
„Selbstverständlich sind auch wir dafür, volkswirtschaftlich sinnvolles Handeln zum Vorwärtstreiben der Energiewende als große Gemeinschaftsaufgabe in der Bundesrepublik auf alle Schultern fair zu verteilen. Wer bei den Erneuerbaren Energien im gesamtgesellschaftlichen Interesse vorangeht, soll keine Nachteile haben. Nicht nur im Übertragungsnetz, auch in Verteilnetzen wäre das wichtig. Deshalb JA zur Vereinheitlichung der dadurch bedingten Netzausbaukosten und auch, wenn es um regionale demografische Effekte geht.“
Deshalb auch unser JA zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, denn wir teilen mehr oder weniger sowohl Ihre Feststellungen als auch Ihre Forderungen und Ersuchen. So teilen wir etwa die erste Feststellung ganz besonders, dass die Energiewende eine wichtige Aufgabe von bundesweiter Bedeutung ist, deren Umsetzung im gesamtstaatlichen Interesse liegt.
Eine aus Ihren Reihen bemerkenswerte Feststellung, meine Damen und Herren von der Koalition, der nur noch hinzuzufügen ist: es ist eine wichtige Aufgabe von globaler Bedeutung.
Hier hat Deutschland schon Enormes geleistet, denn von hier aus wurde saubere Energie massenhaft einsetzbar und damit auch kostengünstig!
Und man schaut aus der ganzen Welt sehr genau darauf, ob wir das hier in der viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt hinkriegen, ein klimaschonendes, modernes, nachhaltig wettbewerbsfähiges Energiesystem aufzubauen.
Dass es bei dieser großen Aufgabe ständiger Nachsteuerung bedarf, ist selbstverständlich. Der politische Wille, die dafür notwendigen Daten und Informationen zu sammeln und die nötigen Entscheidungen zu treffen, ist gut und richtig.
Aber glauben Sie mir, man schaut auf nationaler Ebene auch genau auf Sachsen. Auf ein Sachsen, das sich bei dieser großen nationalen Aufgabe verweigert.
Und so ist es zwar zu begrüßen, dass der Freistaat sich in seiner Forderung nach Vereinheitlichung von Übertragungsnetzentgelten gegenüber dem Bund solidarisch an die Seite der Länder stellt, die tatsächlich vorwärts gehen.
Doch ganz ehrlich ist das nicht, wenn wir aus Sachsen unser Kuckucksei oder vielmehr unser Braunkohlebrikett mit in dasselbe Nest legen. Um von den – mit Gerechtigkeit in der Energiewende begründeten – Kosteneffekten in der gemeinsamen Netzzone mit zu profitieren, obwohl man hier teuren Übertragungsnetzneubau vor allem für den Export von Braunkohlestrom betrieben hat. 
Zu den einzelnen Punkten: Ihr Antrag fordert, sich für die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte einzusetzen. Im Weiteren aber geht es bei der Diskussion von Netzentgelten und Übertragungsnetzentgelten wild durcheinander. Das sind aber – je nach Spannungsebene Hoch-, Mittel-, Niederspannung – ganz unterschiedliche Themen, unterschiedliche Eigentumsstrukturen und es werden jeweils völlig andere Instrumente gebraucht, um in der Energiewende kosteneffizient und verteilungsgerecht zu steuern.
Präzise Diskussion ist wichtig, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Wenn Sie in Ihrer Begründung die durchschnittlich 5 und bis zu 7 cent/kWh benennen, die die Netzentgelte für Millionen Haushaltskunden im Niederspannungsnetz differieren, wecken Sie doch den Eindruck, man könne durch Ausgleich viel Geld sparen – vielleicht weit über 100 Euro im Jahr. Doch es geht zunächst nur um das Hochspannungsübertragungsnetz. Die Effekte, die von dort bis zu den Haushaltskunden durchschlagen, sind sehr viel kleiner. Studien sprechen von 60 cent bis 1,20 Euro je Monat. Da ist Enttäuschung und Politikverdruss vorprogrammiert, wenn nach erfolgreicher Vereinheitlichung die erste Stromrechnung kommt.
Man kann und man sollte im Sinne fairer Lastenverteilung und Wettbewerbsbedingungen über die Vereinheitlichung nachdenken. Ob allerdings die Formulierung in Punkt 4 der Feststellungen im Antrag dass „bundesweit unterschiedlich hohe Übertragungsnetzentgelte den Wettbewerb im Energiemarkt verzerren“, so wirklich ganz korrekt ist, sollte man nochmal genauer hinterfragen.
Unterschiedliche Übertragungsnetzentgelte setzen nämlich auch Preissignale, die sehr wohl marktwirtschaftlich wirken. Mit einem Einheitstopf werden solche Signale zunächst ausgeschaltet. Außerdem ist keineswegs gesichert, dass ein Einheitssystem mit angeglichenen Übertragungsnetzentgelten volkswirtschaftlich kostenneutral gegenüber dem heutigen System bleibt.
Hier müssen bei Vereinheitlichung Instrumente und Regeln her, die auch ohne die Steuerungswirkung von Preissignalen aus weiterhin kostenoptimierte Entscheidungen befördern und Agieren zu Lasten Dritter verhindern.
Zusammenfassend: wir stimmen dem Antrag zu, weil wir es für sinnvoll halten, dass Sachsen sich hier im Bund an die Seite anderer Länder im Osten und im Norden stellt. Wir kritisieren aber dennoch, dass Sachsen keine nennenswerten Beiträge zur gesamtstaatlichen Aufgabe Energiewende leistet und keine Anstrengungen unternimmt, selbst Kosten im Übertragungsnetz durch Abkehr von  überdimensioniertem, klimaschädlichem Kohlestromexport zu senken, bevor man sich bei wirklichen Vorreitern einhakt und gemeinsam Dritte zu Solidarität auffordert.

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